Gefahrgutschulung LBA,ICAO,IATA,CBTA

GEFAHRGUT SCHULUNG LUFT NACH CBTA / ICAO-TI / IATA- DGR
Ab € 499,– Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannt.



Zu den CBTA-Gefahrgutschulungen



Das neue CBTA
Die Bestimmungen des “Competence Based Training and Assessment“ (CBTA) haben das frühere Schulungssystem nach Personalkategorien (“PK-Schulungen“) abgelöst.

CBTA steht für das „competency based training & assessment“, auf gut Deutsch also eine „Kompetenzbasierte Schulung & Beurteilung“. Das CBTA ist der neue Schulungsansatz, der von der internationalen Luftfahrtbehörde (ICAO) formuliert wurde und seit dem 1.1.2023 verpflichtend umzusetzen ist. Kernpunkt ist die CBTA-Schulung.

Was Sie jetzt tun müssen? – Unten anklicken!


Das neue CBTA:
Mit uns eine einfache Kiste !

Packen Sie Informationen dazu gleich hier mit einem Klick aus:



LBA-anerkannte ONLINE-Schulungen seit dem Jahre 2020 !


Das neue „CBTA-Drumherum“:

Ihr Unternehmen braucht ein betriebliches  CBTA-Schulungsprogramm?
Das finden Sie über obigen Link.

Ihr Unternehmen braucht einen Assessor (CBTA)?
Den finden Sie über obigen Link.


Über das Ausbildungsprogramm
Die Versendung von gefährlichen Gütern im Luftverkehr ist eine sicherheitsrelevante und anspruchsvolle Tätigkeit. Jedes Unternehmen, das an der Beförderung von Gefahrgut im Luftverkehr beteiligt ist, benötigt entsprechend ausgebildetes und geprüftes Personal.
Das betrifft alle Unternehmen entlang der Prozesskette, angefangen bei den Unternehmen der sogenannten verladenden Wirtschaft (welche Absender und Verpacker dieser gefährlichen Güter sind), über Spediteure, Umschlagsbetriebe und Handlingsagenten, schließlich die Luftverkehrsgesellschaften selbst (insbesondere Annahmekontrolleure, Passagier- Abfertigung und fliegendes Personal) sowie die Unternehmen der Sicherheitskontrolle.


Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen dafür finden sich insbesondere in den NfL 2022-2-713 (Nachrichten für Luftfahrer, Bekanntmachung des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) als zuständige Aufsichtsbehörde im Luftverkehr), sowie den weltweit geltenden ICAO-Schulungsanforderungen, dort niedergeschrieben in den International Civil Aviation Organization – Technical Instructions for the Safe Transportation of Dangerous Goods by Air Doc 9248 AN/905 (ICAO T.I.) Part 1, Chapter 4, sowie DOC 10147 und in Deutschland grundlegend gefordert insbesondere durch §27 LuftVG i.V.m. §§ 76-78 LuftVZO und nach EU-OPS 1 SubPart R1.120 sowie JAR-OPS 3 Sub-Part R3.1220 sowie VO (EU) Nr. 965/20212 und VO (EG) Nr. 1139/2018.
Alle Ausbildungen müssen mithin den Regeln der ICAO-TI (International Civil Aviation Organization – Technical Instructions for the Safe Transportation of Dangerous Goods) bzw. den Inhalten der IATA-DGR (International Air Transport Association – Dangerous Goods Regulation) entsprechen.

Staatliche Überwachung
Die zuständigen Überwachungsbehörden (bundesweit das Luftfahrt-Bundesamt als Oberbehörde des Bundes und in Nordrhein-Westfalen die Ämter für Arbeitsschutz) kontrollieren im Rahmen ihrer Tätigkeit auch die Einhaltung dieser Vorschriften. In der Bundesrepublik Deutschland müssen Schulungsprogramme und Referenten vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als zuständiger deutscher Bundesoberbehörde anerkannt sein.


Vorteile

1. Die Unternehmen verfügen über vorschriftenkonform ausgebildetes und geprüftes Personal, welches nachweislich über die geforderten Qualifikationen verfügt, um seine Tätigkeiten im Rahmen der Beförderung gefährlicher Güter nach den Bestimmungen der IATA Dangerous Goods Regulations (IATA-DGR) bzw. der ICAO Technical Instructions (ICAO-TI) per Luftfracht wahrnehmen zu dürfen.

2. Qualitativ hochwertige Gefahrgut-Logistik verschafft den Unternehmen Wettbewerbsvorteile. Im Luftverkehr ist das Sicherheitsbedürfnis hoch. Gut ausgebildetes Personal stellt sicher, dass die produzierten Logistikdienstleistungen nicht nur vorschriftenkonform, sondern auch zur Zufriedenheit der Kunden erbracht werden.

3. Vermeidung von Sanktionen. Diese drohen, wenn Versendungen durch nicht hinreichend ausgebildetes Personal vorgenommen werden. Verstöße gegen die Vorschriften der ICAO-TI (IATA-DGR) können gemäß Luftverkehrsgesetz ggf auch den Tatbestand einer Straftat erfüllen.

4. Vermeidung von Haftungsrisiken. Diese drohen, wenn Versendungen durch nicht hinreichend ausgebildetes Personal vorgenommen werden.




Zielgruppen

Alle Tätigkeiten bzw Tätigkeitsprofile nach LBA-NfL 2022-2-713:
A   Versender
B   Verpacker
C   Mitarbeiter Spedition, Luftfracht-Spediteur (Gefahrgut)
D   Mitarbeiter Spedition, Luftfracht-Spediteur (kein Gefahrgut)
E   Mitarbeiter Spedition, Speditions-Umschlag (Luftfracht, Post)
F   Annahmekontrolleur, Annahmeprüfer („Checker“)
G   Mitarbeiter Luftfahrtunternehmen oder Frachtabfertiger (kein Gefahrgut)
H   Mitarbeiter Luftfahrtunternehmen oder Frachtabfertiger (Gefahrgut)
I   Mitarbeiter Passagierabfertigung
J    Luftfahrzeugführer, Piloten (Flight Crew)
K   Flugdienstberater
L   Ladeplaner
M  Mitarbeiter Ladeplanung / Ramp Agent
N   Flugbegleiter / Kabinenbesatzung (Cabin Crew)
O   Sicherheitspersonal

Tätigkeiten / Tätigkeitsprofile P, Q, R, S, T  der sogenannten “No Carry”- Luftverkehrsgesellschaften werden von uns b.a.w. entsprechend den Lehrgangsplänen für die o.g. Tätigkeitsprofile ausgebildet.


CBTA-Refresher:
Inhaber von CBTA-Schulungsbescheinigungen (‚Vor-Zertifikaten‘) fragen sich:
Ist meine Schulungsbescheinigung (eines anderen Anbieters) als Vorzertifikat für Alpha Gefahrgut Consulting vergleichbar und akzeptabel?
Ja, das ist der Fall, wenn die Tätigkeit (A bis O) entsprechend ausgewiesen ist.
Ein CBTA-Kenntnisstand (1 bis 4 Sterne) muss derzeit nicht zwingend ausgewiesen sein.



PK-Refresher:

Inhaber von „alten“ PK-Schulungsbescheinigungen fragen sich:
Wie kann ich meine „alte“ PK-Schulungsbescheinigung auffrischen?

Es gilt:
Gültige PK-Schulungsbescheinigungen aller LBA-anerkannten Veranstalter können bei Alpha Gefahrgut Consulting wie folgt aufgefrischt werden,
die jeweiligen Links führen zu unseren offenen Kursen, Anmeldeformularen:

Versender, Verpacker
Refresher PK 1 –> CBTA A   ab EUR 499,-
Refresher PK 2 –> CBTA B
Refresher PK 1,2 kombiniert –> CBTA A, B   ab EUR 499,–


Luftfracht-Spediteure

Refresher PK 3 –> CBTA C   ab EUR 499,–
Refresher PK 4 –> CBTA D
Refresher PK 5 –> CBTA E


Luftfracht-Spediteure
und / oder
Annahmekontrolleure

Refresher PK 6 –> CBTA F    ab EUR 499,–
oder
Refresher PK 3, 6 kombiniert  –>  CBTA C, F    ab EUR 499,–


Ground Handling

Refresher PK 7 –> CBTA G
Refresher PK 8 –> CBTA H
Refresher PK 9 –> CBTA I

Flight Crew, Load Planning, Flight Dispatch, Ramp Agents
Refresher PK 10 –> CBTA J, K, L, M (wie zutreffend)

Cabin Crew
Refresher PK 11 –> CBTA N

Security
Refresher PK 12 –> CBTA O

„No carry“
Refresher PK 13 –> CBTA P
Refresher PK 14 –> CBTA Q
Refresher PK 15 –> CBTA R
Refresher PK 16 –> CBTA S
Refresher PK 17 –> CBTA T


Neue CBTA- Gefahrgut- Grundschulungen:
Wer nicht auffrischen, sondern lieber eine neue Grundschulung besuchen möchte,
kann das nach folgendem Muster tun
(A, C, F, G, H derzeit nicht im virtual classroom):

Versender, Verpacker
Ehemals Gefahrgutschulung PK 1 –> CBTA A
Ehemals Gefahrgutschulung PK 2 –> CBTA B
Ehemals Gefahrgutschulung PK 1,2 kombiniert

Luftfracht-Spediteure
Ehemals Gefahrgutschulung PK 3 –> CBTA C
Ehemals Gefahrgutschulung PK 4 –> CBTA D
Ehemals Gefahrgutschulung PK 5 –> CBTA E

Annahmekontrolle
und bestimmte Luftfrachtspediteure
Ehemals Gefahrgutschulung PK 6 –> CBTA F
oder
ehemals Gefahrgutschulung PK 3,6 kombiniert –> CBTA C, F

Ground Handling
Ehemals Gefahrgutschulung PK 7 –> CBTA G
Ehemals Gefahrgutschulung PK 8 –> CBTA H
Ehemals Gefahrgutschulung PK 9 –> CBTA I

Flight Crew, Load Planning, Flight Dispatch, Ramp Agents
Ehemals Gefahrgutschulung PK 10 –> CBTA J, K, L, M (wie zutreffend)

Cabin Crew
Ehemals Gefahrgutschulung PK 11 –> CBTA N

Security
Ehemals Gefahrgutschulung PK 12 –> CBTA O

„No carry“
Ehemals Gefahrgutschulung PK 13 –> CBTA P
Ehemals Gefahrgutschulung PK 14 –> CBTA Q
Ehemals Gefahrgutschulung PK 15 –> CBTA R
Ehemals Gefahrgutschulung PK 16 –> CBTA S
Ehemals Gefahrgutschulung PK 17 –> CBTA T


Schulungsinhalte
(Auswahl nach CBTA, Lehrplan und vorgegebenem Inhalt )
. . .
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtliche Grundlagen
Ausbildungs-Lehrplan
Beförderungsverbote
Pflichten von Versendern/Agenten/Luftverkehrsgesellschaften
Klassifizierung von Gefahrgütern
Kriterien für Verpackungsgruppen
Mehrfachgefahren
Gefahrgut in freigestellten Mengen
Gefahrgut in begrenzten Mengen
Abweichungen der Staaten und Fluggesellschaften
Verpackungsvorschriften / Spezifikationen
Umverpackungen
Zusammenpackung und Q-Wert
Markierung und Kennzeichnung
Versendererklärung und Luftfrachtbrief
Abfertigung, Verladung, Entladung
Informationspflichten
Notfallverfahren
Unfälle, Zwischenfälle



Schulungsablauf
Nach einem »warming up« starten wir direkt ins Trainingsgeschehen.
Alle Teilnehmer der Gefahrgutschulung dürfen ihre persönlichen Seminarunterlagen (aktuelle Ausgabe der IATA-DGR sowie Notizen) benutzen, das gilt selbstverständlich auch für die Abschlussprüfung.
Vorträge des Trainers, Fragen und Antworten sowie Übungen bestimmen den Seminarablauf.
Seitens Alpha Gefahrgut Consulting vorbereitete Übungsbögen und Fallstudien, die während des Trainings – teilweise in Gruppenarbeit – zu bearbeiten sind, bereiten die Teilnehmer zielsicher auf die LBA- anerkannte Prüfung am Ende der Schulung vor.
Musterverpackungen, Verpackungsmittel, Dokumente, Markierungen und Kennzeichnungen etc. stehen zur Verdeutlichung zur Verfügung.
Bei Online- Schulungen setzen wir smarte Verfahren zur Simulation von Verpackung, Markierung, Kennzeichnung und Dokumentation ein.
Alle Teilnehmer dieser Schulungen zur Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr haben hinreichend Gelegenheit, Fragen zum Verständnis der Vorschriften zu stellen und eigene betriebliche Belange anzusprechen.
Während der Prüfung dürfen die Trainees ihre Exemplare der IATA-DGR und ihre persönlichen Aufzeichnungen benutzen.
Nach Absolvierung der Schulung werden die LBA- anerkannten Schulungsnachweise ausgehändigt, die insbesondere auch eine Abschlussbewertung (Beeurteilung nach CBTA) beinhalten. Diese Nachweise dienen insbesondere zur Vorlage gegenüber den Aufsichtsbehörden.



Anforderungen von LBA, ICAO-TI, IATA-DGR
Alle Alpha Gefahrgut-Zertifikatslehrgänge für die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr basieren auf einem Ausbildungsplan (für die jeweilige Tätigkeit) und erfüllen mindestens die inhaltlichen Anforderungen an einen Ausbildungsplan gemäß ICAO-TI und IATA-DGR (CBTA).
Die von Alpha Gefahrgut Consulting angebotenen Lehrgänge sind vom Luftfahrt-Bundesamt als der zuständigen deutschen Überwachungsbehörde für den Gefahrgutversand im Luftverkehr anerkannt.



Inhouse-Seminare und »offene« Seminare
Alpha Gefahrgut Consulting bietet seine Trainings zur Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr sowohl als »Inhouse-Seminare«, also geschlossene Trainingsveranstaltungen im Betrieb des Auftraggebers, als auch als sogenannte »offene Seminare« (die allen Interessierten offenstehen), an. Für ein speziell auf Ihre betrieblichen Gesichtspunkte abgestelltes Inhouse-Training fordern Sie bitte einfach Ihr Angebot bei uns an.


ONLINE-Schulung

Bereits seit dem Jahr 2020 hält Alpha Gefahrgut Consulting die LBA-Anerkennung zur Durchführung von Online-Trainings (Videokonferenz im ‚virtual classroom‘). Für unsere Online-Schulungen im virtuellen Schulungsraum können wir auf sehr gute Praxiserfahrungen verweisen.

LBA-Gefahrgutschulungen-Online-

Diese Gefahrgut-Lehrgänge sind völlig  frei von: Frei von Reise- und Übernachtungsaufwand, frei von Anreisestress, Stau und Parkplatzsuche, frei von Druck und Papier (wir schulen 100% digital), ( IATA-DGR als Buch darf selbstverständlich benutzt werden) und last not least auch frei von Infektionsrisiken. Und als Online-Schulung in Teilzeit: Oft frei von Vertretungsaufwand!


Über Luftfracht


Hinweise betreffend die LBA-Anerkennung von Gefahrgut-Schulungen Luftverkehr (CBTA) (PK) als „Webinar“:
Das deutsche Luftfahrt-Bundesamt hat unsere Gefahrgut-Schulungen Luftverkehr förmlich (mit schriftlichem, amtlichen Bescheid) auch als „Webinar“ genehmigt. Das Luftfahrt-Bundesamt benutzt den Begriff  „Webinar“ in diesem Zusammenhang durchgängig. Weil der Begriff „Webinar“ jedoch als Marke geschützt sein soll (angeblich durch Eintragung beim deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke geschützt) verwenden wir in allen Marketing- und Werbeaussagen bis auf weiteres vorsorglich nicht den Begriff „Webinar“, sondern sprechen stattdessen von „Online Schulungen“ oder „Online Präsenz Schulungen“ u.s.w.
Inhaltlich gemeint ist dasselbe.



Synonyme:
Vielfach werden die vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Zertifikatslehrgänge für die Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr auch als “DGR-Kurs” bzw. “DGR-Seminar”, „DGR-CBTA“, CBTA-DGR“, “IATA-DGR-Kurs” bzw. “IATA-DGR-Seminar”, “ICAO-Kurs” bzw. “ICAO-Seminar”, oder auch als “Gefahrgutkurs Luftverkehr”, „Gefahrgut Luftfracht Schulung“, „Gefahrgutschulung Luftfracht“, “Gefahrgutseminar Luftverkehr” sowie als “Gefahrgutschulung Luftverkehr”, “Gefahrgut-Schulung Luftverkehr” etc. bezeichnet. Die korrekte offzielle Benennung dieser behördlich anerkannten Gefahrgut-Trainings für den Luftverkehr lautet bei der ICAO (International Civil Aviation Organisation): »ICAO Course: Safe Transportation of Dangerous Goods by Air«
(Official Abbreviation: MGT DNG AIR).