Assessor (CBTA)

Sie sind unternehmerisch / betrieblich in irgendeiner Weise an der Beförderung von gefährlichen Gütern im Luftverkehr nach ICAO-TI / IATA-DGR beteiligt (z.B. durch klassifizieren, verpacken, versenden, spedieren, umschlagen, lagern, annehmen, kontrollieren, verladen, entladen, begleiten, sichern, fliegen…) und haben bis heute noch keinen Assessor ausgebildet und benannt?

Und Sie wollen diese offene Flanke schleunigst schließen, weil das CBTA* ja bereits seit 1.1.2021 (!) in Kraft ist und die gewährte 2-jährige Übergangsfrist (längstens bis 31.12.2022) inzwischen auch schon abgelaufen ist?

(*Competency Based Training and Assessment / kompetenzbasiertes Schulungs- und Beurteilungsprogramm (deutsche Übersetzung gemäß LBA-website))) 

Die Sache wird Ihnen nun angesichts der Haftungsrisiken und möglichen Schadensummen im Luftverkehr viel zu heiß?

Das können wir gut nachvollziehen und helfen Ihnen da raus.

Wir stellen für Sie nach Abschluss eines Dienstleistungsvertrages den externen Assessor nach CBTA für die Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr (bei parallel erfolgter Bestellung als Gefahrgutbeauftragter für den Luftverkehr ist ggf eine kostenneutrale Inkludierung des Assessors möglich).

Hintergrundinformation   zum Thema Assessor (CBTA).