Sie sind unternehmerisch / betrieblich in irgendeiner Weise an der Beförderung von gefährlichen Gütern im Luftverkehr nach ICAO-TI / IATA-DGR beteiligt (z.B. durch klassifizieren, verpacken, versenden, spedieren, umschlagen, lagern, annehmen, kontrollieren, verladen, entladen, begleiten, sichern, fliegen…) und haben bis heute noch keinen Assessor ausgebildet und benannt?
Und Sie wollen diese offene Flanke schleunigst schließen, weil das CBTA* ja bereits seit 1.1.2021 (!) in Kraft ist und die gewährte 2-jährige Übergangsfrist (längstens bis 31.12.2022) inzwischen auch schon abgelaufen ist?
(*Competency Based Training and Assessment / kompetenzbasiertes Schulungs- und Beurteilungsprogramm (deutsche Übersetzung gemäß LBA-website)))
Die Sache wird Ihnen nun angesichts der Haftungsrisiken und möglichen Schadensummen im Luftverkehr viel zu heiß?
Das lässt sich gut nachvollziehen…
Assessments können Sie bei uns absolvieren (lassen).
Und gerne stellen wir für Sie nach Abschluss eines Dienstleistungsvertrages den externen Assessor nach CBTA für die Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr (bei parallel erfolgter Bestellung als Gefahrgutbeauftragter für den Luftverkehr (freiwillig) ist prinzipiell auch eine kostenneutrale Inkludierung des Assessors nach CBTA möglich).
Hintergrundinformation zum Thema Assessor (CBTA).