Der kompetente und integre Partner an Ihrer Seite:
Ihr Gefahrgutbeauftragter für alle Verkehrsträger.
(Straße, Schiene, Binnen- und Seeschiffahrt, Luftverkehr)*
(*im Land- und Seeverkehr gemäß GbV und IHK-Anerkennung,
im Luftverkehr mit LBA-anerkannten Zertifikaten nach NfL, CBTA, ICAO-TI/ IATA-DGR.
Prospekt Gefahrgutbeauftragter extern
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Unser Standort in NRW
Immer ganz in der Nähe!
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Übrigens:
Ausgerechnet im Luftverkehr (!) ist der Gefahrgutbeauftragte nach GbV aktuell nicht mehr behördlich vorgeschrieben. Gut beraten ist jedoch, wer den Gefahrgutbeauftragten für Luftverkehr freiwillig bestellt. Wir übernehmen das gern für Sie.
Und wir stellen auch den externen Assessor nach CBTA für die Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr (bei erfolgter Bestellung als Gefahrgutbeauftragter Luftverkehr ist ggf eine kostenneutrale Inkludierung des Assessors möglich – fragen Sie uns an).
Hintergrundinformationen
zum Thema Gefahrgutbeauftragter:
Die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Unternehmen müssen gemäß deutscher Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)*
*Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsberater) zur Überwachung der betrieblichen Tätigkeiten bei der Beförderung gefährlicher Güter bestellen.
Als Gefahrgutbeauftragter darf nur bestellt und tätig werden, wer Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises ist. Der Schulungsnachweis ist durch eine Schulung nach §5 GbV zu erwerben, mit einer schriftlichen IHK-Prüfung abzuschließen, längstens fünf Jahre gültig und durch fristgemäße schriftliche Prüfungen bei einer IHK zu verlängern.
Ordnungswidrig handelt insbesondere, wer als Unternehmer einen Gefahrgutbeauftragten vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig bestellt, einen Gefahrgutbeauftragten bestellt, der nicht im Besitz des vorgeschriebenen Schulungsnachweises ist oder als Unternehmer selbst die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten wahrnimmt, ohne im Besitz des vorgeschriebenen Schulungsnachweises zu sein.
Alpha Gefahrgut Consulting übernimmt für Sie nach Abschluss eines Dienstleistungsvertrages die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten bei der Gefahrgutbeförderung im:
Straßenverkehr, Schienenverkehr, Binnenschiffsverkehr, Seeverkehr
(Bestellung nach deutscher GbV, jeweilige aktuelle Fassung),
Luftverkehr (derzeit optionale, freiwillige Bestellung nach Vertrag).
Sie erhalten eine frei skalierbare Lösung für alle Verkehrsträger aus einer Hand.
Neutral, unabhängig, kompetent, loyal, integer.
Verbessern Sie die Wettbewerbsfähigkeit, reduzieren Sie Fixkosten, erhöhen Sie Flexibilität, Professionalität und Servicegrad:
Entscheiden Sie sich für die Expertise von Alpha Gefahrgut Consulting.
Die bereits vielfältigen Überwachungs- und Beratungs- Aufgaben des Gefahrgutbeauftbeauftragten sind insbesondere auch im ADR, RID, ADN festgeschrieben, siehe auch dort.
Gut zu wissen:
Der Gefahrgutbeauftragte – so wie ihn die deutsche Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV) definiert hat – muss überwachen und beraten. Genau das sind seine Pflichten, die er nach Vorgaben des Gesetzgebers unbedingt zu erfüllen hat.
Der Gefahrgutbeauftragte darf auch unterweisen und schulen, allerdings erfolgt das nicht in Pflichterfüllung nach einer Bestellung als Gefahrgutbeauftragter gemäß GbV, sondern begründet als separate Service-Leistung eine ebensolche zusätzliche zeitliche Berücksichtigung wie separate Vergütung.
Gleiches gilt in besonderer Weise für die Übernahme von sonstigen Service-, Projekt-, Management- Aufgaben (z.B. Führungs- bzw. Betriebsleitungs- Aufgaben). Wenn der Gefahrgutbeauftragte die Gefahrgutprozesse selbst führt und anweist, mutiert er vom Überwacher und Berater nach GbV zum Manager bzw zur „beauftragten Person“ i.S. des OWiG.
Je nach gewählter Vertragsart kann Alpha Gefahrgut Consulting dabei jede gewünschte betriebliche Unterstützung leisten.
Gefahrgut-Service-Leistungen und Gefahrgut-Beratungs-Leistungen sowie Gefahrgut-Projektarbeiten und Gefahrgut-Management-Leistungen ebenso wie Gefahrgut-Schulungen und Gefahrgut-Unterweisungen können wir dabei auch völlig unabhängig von einer Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten erbringen, d.h. Sie müssen uns in diesen Fällen nicht vorher zum Gefahrgutbeauftragten bestellen. Diese Leistungen sind immer kostenpflichtig. Jedoch sind bei bereits erfolgter Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten bestimmte Beratungsleistungen des Gefahrgutbeauftragten im Rahmen der Ausübung der Tätigkeiten des Gefahrgutbeauftragten ggf im Vertragspreis inkludiert. Siehe dazu auch unter Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten.
Achtung!
Praxiserfahrungen lehren und belegen, dass im realen Wirtschaftsleben Geschäftsmodelle und Unternehmens- Organisationen implementiert sind, bei denen der formal bestellte Gefahrgutbeauftragte nach GbV freiwillig oder gezwungenermaßen seine vom deutschen Gesetzgeber auferlegten Überwachungsaufgaben gegen Schulungs-, Service- oder Management- Dienste vertauscht, d.h. ggf völlig anders leistet, als es verordnete Aufgabe ist und die beteiligten Parteien dabei ggf auch signifikante wirtschaftliche Vorteile „erwirtschaften“. Nun gehört zur „Berufsfreiheit“ und „Unternehmensfreiheit“ im Sinne freier Gründung und Führung von Unternehmen auch die Freiheit, die unternehmerischen Tätigkeiten organisatorisch und vertraglich so zu gestalten, wie es einem gefällt und passend erscheint (vgl auch ständige Rechtsprechung). Doch wird diese Freiheit dort überdehnt sein, wo behördlich verordnete Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr in gehöriger Weise erledigt werden und Vorschriften faktisch unterlaufen werden. Unabhängig davon, ob das fahrlässig oder vorsätzlich geschieht, wird bei einem Schadenfall auch ein Organisationsverschulden der jeweiligen Geschäftsführungen ernsthaft zu erwägen bzw tatsächlich nachzuweisen sein. Fernerhin wird eine permanent offene Flanke der Unternehmen aufgrund eines jederzeit möglichen Vorwurfes wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens gegeben sein und erzielte Umsätze (eingesparte Aufwendungen) kann man prinzipiell als vom Verfallbescheid bedroht sehen. Auch die Schadenversicherer dürften ihre eigene Auffassung zu einem solchen Fall vertreten.
Entscheiden Sie sich auch darum für die Expertise von Alpha Gefahrgut Consulting und damit für eine rechtstreue, faire, integre und loyale Dienstleistungsqualität.
(Hinweis: Keine Rechtsberatung!)
Zu diesem Thema erschien das Sachbuch:
„Der Gefahrgutbeauftragte: Real McCoy oder falscher Fuffziger?“
Ebenfalls in dem Kontext zu beachten:
Ein neue Sonne erstrahlt am Gefahrgut-Himmel:
DG-„OPERA“, ein neues Produkt der Alpha Gefahrgut Consulting.
Für Unternehmen, denen die Dienstleistung des Gefahrgutbeauftragten hinsichtlich Überwachung und Beratung noch nicht weit genug geht:
Alpha Gefahrgut Consulting steuert als virtuelle Betriebsleitung aktiv das betriebliche Management von Gefahrgutbeförderungen ausgesuchter Vertragspartner. Für diese besondere Dienstleistung ist der vorherige Abschluss eines separaten „OPERA“ Dienstleistungsvertrages zwingend erforderlich. Sprechen oder schreiben Sie uns an.