CBTA SCHULUNG GEFAHRGUT LUFT nach ICAO-TI/IATA-DGR
(„IATA Schulung Gefahrgut“)
Alle CBTA / ICAO / IATA Schulungen sind vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannt.
Zu den CBTA-Gefahrgutschulungen
Das CBTA
(„IATA-CBTA“) („ICAO-CBTA“)
Beim CBTA nach ICAO-TI/IATA-DGR geht es in erster Linie um die Beförderung von Gefahrgut per Luftfahrzeug und insbesondere um die entsprechenden Schulungsbestimmungen.
Die Bestimmungen der ICAO und IATA des “CBTA“ haben das frühere ICAO und IATA Schulungssystem nach Personalkategorien (“PK-Schulungen“) abgelöst.
CBTA steht für „Competency Based Training & Assessment“.
Auf gut Deutsch also für eine „Kompetenzbasierte Schulung & Beurteilung“.
Das CBTA ist der neue Schulungsansatz, der von der internationalen Luftfahrtbehörde (ICAO) formuliert wurde und seit dem 1.1.2023 verpflichtend umzusetzen ist.
Kernpunkt ist die CBTA-Schulung.
Vielfach werden diese Gefahrgut-Schulungen salopp als „IATA-Schulung“, „ICAO-Schulung“oder „DGR-Schulung“ bezeichnet.
Formal richtig ist am ehesten die Bezeichnung:
„Schulung nach Inhalten von CBTA, ICAO-TI/IATA-DGR, LBA-anerkannt„.
Das LBA ist das deutsche Luftfahrt-Bundesamt, von dem diese Lehrgänge anerkannt sein müssen. Für die Schulungen von Alpha Gefahrgut ist das der Fall.
Schulung ist obligatorisch
Die Versendung von gefährlichen Gütern im Luftverkehr ist eine sicherheitsrelevante und anspruchsvolle Tätigkeit. Jedes Unternehmen, das an der Beförderung von Gefahrgut im Luftverkehr beteiligt ist, benötigt entsprechend ausgebildetes und geprüftes Personal.
Das betrifft alle Unternehmen entlang der Prozesskette, angefangen bei den Unternehmen der sogenannten verladenden Wirtschaft (welche Absender und Verpacker dieser gefährlichen Güter sind), über Spediteure, Umschlagsbetriebe und Handlingsagenten, schließlich die Luftverkehrsgesellschaften selbst (insbesondere Annahmekontrolleure, Passagier- Abfertigung und fliegendes Personal) sowie die Unternehmen der Sicherheitskontrolle.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen dafür finden sich insbesondere in den NfL 2022-2-713 (Nachrichten für Luftfahrer, Bekanntmachung des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) als zuständige Aufsichtsbehörde im Luftverkehr), sowie den weltweit geltenden ICAO-Schulungsanforderungen, dort niedergeschrieben in den International Civil Aviation Organization – Technical Instructions for the Safe Transportation of Dangerous Goods by Air Doc 9248 AN/905 (ICAO T.I.) Part 1, Chapter 4, sowie DOC 10147 und in Deutschland grundlegend gefordert insbesondere durch §27 LuftVG i.V.m. §§ 76-78 LuftVZO und nach EU-OPS 1 SubPart R1.120 sowie JAR-OPS 3 Sub-Part R3.1220 sowie VO (EU) Nr. 965/20212 und VO (EG) Nr. 1139/2018.
Alle Ausbildungen müssen mithin den technischen Regeln der ICAO-TI (International Civil Aviation Organization – Technical Instructions for the Safe Transportation of Dangerous Goods) bzw. den Inhalten der IATA-DGR (International Air Transport Association – Dangerous Goods Regulation) entsprechen.
Staatliche Überwachung
Die zuständigen Überwachungsbehörden (bundesweit das Luftfahrt-Bundesamt als Oberbehörde des Bundes und in Nordrhein-Westfalen die Ämter für Arbeitsschutz) kontrollieren im Rahmen ihrer Tätigkeit auch die Einhaltung dieser Vorschriften. In der Bundesrepublik Deutschland müssen Schulungsprogramme und Referenten vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als zuständiger deutscher Bundesoberbehörde anerkannt sein.
Zielgruppen
Alle Tätigkeiten bzw Tätigkeitsprofile nach LBA-NfL 2022-2-713:
A Versender
B Verpacker
C Mitarbeiter Spedition, Luftfracht-Spediteur (Gefahrgut)
D Mitarbeiter Spedition, Luftfracht-Spediteur (kein Gefahrgut)
E Mitarbeiter Spedition, Speditions-Umschlag (Luftfracht, Post)
F Annahmekontrolleur, Annahmeprüfer („Checker“)
G Mitarbeiter Luftfahrtunternehmen oder Frachtabfertiger (kein Gefahrgut)
H Mitarbeiter Luftfahrtunternehmen oder Frachtabfertiger (Gefahrgut)
I Mitarbeiter Passagierabfertigung
J Luftfahrzeugführer, Piloten (Flight Crew)
K Flugdienstberater
L Ladeplaner
M Mitarbeiter Ladeplanung / Ramp Agent
N Flugbegleiter / Kabinenbesatzung (Cabin Crew)
O Sicherheitspersonal
Tätigkeiten / Tätigkeitsprofile P, Q, R, S, T der sogenannten “No Carry”- Luftverkehrsgesellschaften werden von uns b.a.w. entsprechend den Lehrgangsplänen für die o.g. Tätigkeitsprofile ausgebildet.
CBTA-Refresher
Erworbene Schulungsbescheinigungen dürfen nicht endlos gültig gestellt werden.
Alle 2 Jahre müssen die CBTA-Schulungsbescheinigungen aufgefrischt werden. Das passiert mit sogenannten „Refresher„-Schulungen. Mehr über das spannende Thema Refresher Schulungen erfahren Sie unter dem obigen Link.
Schulungsinhalte
(Auswahl nach CBTA, ICAO-TI/IATA-DGR, Lehrplan, TNA etc.)
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Gesetzliche Bestimmungen
Rechtliche Grundlagen
Ausbildungs-Lehrplan
Beförderungsverbote
Pflichten von Versendern/Agenten/Luftverkehrsgesellschaften
Klassifizierung von Gefahrgütern
Kriterien für Verpackungsgruppen
Mehrfachgefahren
Gefahrgut in freigestellten Mengen
Gefahrgut in begrenzten Mengen
Abweichungen der Staaten und Fluggesellschaften
Verpackungsvorschriften / Spezifikationen
Umverpackungen
Zusammenpackung und Q-Wert
Markierung und Kennzeichnung
Versendererklärung und Luftfrachtbrief
Abfertigung, Verladung, Entladung
Informationspflichten
Notfallverfahren
Unfälle, Zwischenfälle
Für die Schulungen wird oftmals die IATA-DGR als Lehrgangsunterlage verwendet.
Die jeweiligen Schulungsinhalte werden in den Schulungsbescheinigungen ausgewiesen.
Schnellübersicht
An dieser Stelle finden Sie eine Schnellübersicht über die verschiedenen CBTA-Gefahrgut-Schulungen nach den technischen Regeln der ICAO-TI bzw. IATA-DGR.
Schulungsablauf
Nach einem »warming up« starten wir direkt ins Thema Gefahrgut-Beförderung.
Alle Teilnehmer der Gefahrgut-Schulung dürfen ihre persönlichen Seminarunterlagen (aktuelle Ausgabe der IATA-DGR sowie Notizen) benutzen, das gilt selbstverständlich auch für die Abschlussprüfung.
Vorträge des Trainers, Fragen und Antworten sowie Übungen bestimmen den Seminarablauf.
Seitens Alpha Gefahrgut Consulting vorbereitete Übungsbögen und Fallstudien, die während des Trainings – teilweise in Gruppenarbeit – zu bearbeiten sind, bereiten die Teilnehmer zielsicher auf die LBA- anerkannte Prüfung am Ende der Schulung vor.
Musterverpackungen, Verpackungsmittel, Dokumente, Markierungen und Kennzeichnungen etc. stehen zur Verdeutlichung zur Verfügung.
Bei Online- Schulungen setzen wir smarte Verfahren zur Simulation von Verpackung, Markierung, Kennzeichnung und Dokumentation ein.
Alle Teilnehmer dieser Schulungen zur Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr haben hinreichend Gelegenheit, Fragen zum Verständnis der Vorschriften zu stellen und eigene betriebliche Belange anzusprechen.
Während der Prüfung dürfen die Trainees ihre Exemplare der IATA-DGR und ihre persönlichen Aufzeichnungen benutzen.
Nach Absolvierung der Schulung werden die LBA- anerkannten Schulungsnachweise ausgehändigt, die insbesondere auch eine Abschlussbewertung (Beurteilung nach CBTA) beinhalten. Diese Nachweise dienen insbesondere zur Vorlage gegenüber den Aufsichtsbehörden.
CBTA Schulung Online
So geht Digitalisierung:
Als Bei Alpha Gefahrgut Consulting können Sie bestimmte CBTA-Schulungen auch als Luftfahrt-Bundesamt anerkanntes Web-Seminar absolvieren.
Mehr darüber erfahren Sie unter folgenden Link:
„IATA Online Schulung„
Inhouse und »offene« Seminare
Alpha Gefahrgut Consulting bietet seine Trainings zur Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr sowohl als »Inhouse-Seminare«, also geschlossene Trainingsveranstaltungen im Betrieb des Auftraggebers, als auch als sogenannte »offene Seminare« (die allen Interessierten offenstehen), an. Für ein speziell auf Ihre betrieblichen Gesichtspunkte abgestelltes Inhouse-Training fordern Sie bitte einfach Ihr Angebot bei uns an.
CBTA-Ausbilder
Nicht nur die Schulung bzw. das Schulungsprogramm eines Schulungsunternehmens muss behördlich anerkannt sein.
Als Ausbilder für CBTA-Schulungen darf in Deutschland für bestimmte Tätigkeiten nur tätig werden, wer eine entsprechende Anerkennung des Luftfahrt-Bundesamtes hält. Wer Ihr Ausbilder bei CBTA-Schulungen der Alpha Gefahrgut Consulting ist, das erfahren Sie hier.
Vorschriftenwerke
Alle Alpha Gefahrgut-Zertifikatslehrgänge für die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr basieren auf einem Ausbildungsplan (für die jeweilige Tätigkeit) und erfüllen mindestens die inhaltlichen Anforderungen an einen Ausbildungsplan gemäß ICAO-TI und IATA-DGR (CBTA).
Die von Alpha Gefahrgut Consulting angebotenen Lehrgänge sind vom Luftfahrt-Bundesamt als der zuständigen deutschen Überwachungsbehörde für den Gefahrgutversand im Luftverkehr anerkannt.
Vorteile, Risiken, Sanktionen
1. Die Unternehmen verfügen über vorschriftenkonform ausgebildetes und geprüftes Personal, welches nachweislich über die geforderten Qualifikationen verfügt, um seine Tätigkeiten im Rahmen der Beförderung gefährlicher Güter nach den Bestimmungen der IATA Dangerous Goods Regulations (IATA-DGR) bzw. der ICAO Technical Instructions (ICAO-TI) per Luftfracht wahrnehmen zu dürfen.
2. Qualitativ hochwertige Gefahrgut-Logistik verschafft den Unternehmen Wettbewerbsvorteile. Im Luftverkehr ist das Sicherheitsbedürfnis hoch. Gut ausgebildetes Personal stellt sicher, dass die produzierten Logistikdienstleistungen nicht nur vorschriftenkonform, sondern auch zur Zufriedenheit der Kunden erbracht werden.
3. Vermeidung von Sanktionen. Diese drohen, wenn Versendungen durch nicht hinreichend ausgebildetes Personal vorgenommen werden. Verstöße gegen die Vorschriften der ICAO-TI (IATA-DGR) können gemäß Luftverkehrsgesetz ggf auch den Tatbestand einer Straftat erfüllen.
4. Vermeidung von Haftungsrisiken. Diese drohen, wenn Versendungen durch nicht hinreichend ausgebildetes Personal vorgenommen werden.
Das „IATA-CBTA“
Die IATA (der Verband der Zivilluftfahrtgesellschaften dieser Erde) hat das CBTA zu einem früheren Zeitpunkt im Handbuch der IATA-DGR abgedruckt. Aktuell ist das CBTA nicht mehr Teil der IATA-DGR, das IATA-CBTA kann man jedoch bei IATA separat beziehen. Unter dem nachfolgenden Link erfahren Sie mehr darüber.
Betrieblich „To Do“: Ein 7 Punkte Plan
Wenn Ihr Unternehmen an der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr beteiligt ist, dann gibt es in dem Kontext einiges Mehr zu tun, als nur die Operations zu exekutieren. Wir haben Ihnen an dieser Stelle aufgeschrieben, welche 7 Punkte Sie geregelt haben müssen.
Das CBTA:
Mit uns eine einfache Kiste !
Packen Sie Informationen dazu gleich hier mit einem Klick aus:
Über Luftfracht
Das CBTA gilt für die Gefahrgut-Beförderung mit Flugzeugen bzw. als Luftfracht oder Luftpost. Grundlegende Fakten über Luftfracht, Luftpost u.s.w finden Sie per obigem Link.
Synonyme:
Vielfach werden die vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Zertifikatslehrgänge für die Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr auch als “DGR-Kurs” bzw. “DGR-Seminar”, „DGR-CBTA“, CBTA-DGR“, “IATA-DGR-Kurs” bzw. “IATA-DGR-Seminar”, “ICAO-Kurs” bzw. “ICAO-Seminar”, oder auch als “Gefahrgutkurs Luftverkehr”, „Gefahrgut Luftfracht Schulung“, „Gefahrgutschulung Luftfracht“, “Gefahrgutseminar Luftverkehr” sowie als “Gefahrgutschulung Luftverkehr”, “Gefahrgut-Schulung Luftverkehr” etc. bezeichnet. Die korrekte offzielle Benennung dieser behördlich anerkannten Gefahrgut-Trainings für den Luftverkehr lautet bei der ICAO (International Civil Aviation Organisation): »ICAO Course: Safe Transportation of Dangerous Goods by Air« (Official Abbreviation: MGT DNG AIR).