ICAO-TI 2025-26: Nachtrag 1
Inkrafttreten am 27.03.2026
Der erste Nachtrag zu den behördlichen ICAO-TI wurde verkündet und tritt unverzüglich am 27.03.2026 in Kraft. Die ICAO hat den Nachtrag auf ihrer Webseite zum Download bereitgestellt. Wir teilen unten den Link zum Download bzw. zur Webseite der ICAO, siehe ganz unten (Dem Link folgen, dann weiter mit „Technical Instructions“). Unsere Schulungsteilnehmer finden diesen Nachtrag zu den ICAO-TI auch im jeweiligen Schulungsbereich auf der Webseite zum Download.
Lithium-Batterien (Passagiergepäck)
Die ICAO widmet sich mit dem Nachtrag dem Dauerbrenner Lithiumbatterien im Passagiergepäck. Die Informationen liegen zum Download in verschiedenen Sprachen , insbesondere Englisch, zum Download bereit. Eine deutsche Ausgabe gibt es bei ICAO, wie üblich, nicht.
Die ICAO-TI
Die ICAO-TI sind die von der International Civil Aviation Organization (ICAO) verkündeten Gefahrgut-Vorschriften (TI, technical instructions) für den zivilen Luftverkehr. Sie sind zugleich Basis für die inhaltlich weitgehend identischen, privatwirtschaftlich verkündeten IATA-DGR. Mehr allgemeine Informationen zu IATA-DGR und ICAO-TI.
Kostenlose, unverbindliche Information – ohne Gewähr.
Auswahl bestimmter Inhalte, nur gewichtete Kurzübersicht zur schnellen Orientierung.
Es gelten allein die behördlichen Vorschriften, wie verkündet.
Link:
https://www.icao.int/dangerous-goods
(Link gültig zum Zeitpunkt der Publikation dieses Beitrages)
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