ValuJet 1996: Heute vor 30 Jahren

ValuJet 1996: Heute vor 30 Jahren

Ein katastrophaler Gefahrgut-Unfall

Heute vor 30 Jahren, am 11. Mai 1996, ereignete sich in den USA ein katastrophaler Gefahrgut-Unfall: Ein Passagier-Flugzeug der damaligen Fluggesellschaft ValuJet geriet in Brand und stürzte mit 110 Menschen an Bord in die Everglades. Es gab keine Überlebenden…

Eine halbe Milliarde €…

Haben Sie (hat Ihr Unternehmen) eine halbe Milliarde € für einen solchen kapitalen Gefahrgut-Großschaden?
Sicher nicht – und Ihr Schadenversicherer auch nicht…
Vor 30 Jahren, am 11. Mai 1996, sind bei diesem Gefahrgut-Unfall jedoch solche Summen in Rauch aufgegangen – von den 110 verlorenen Menschenleben erst gar nicht zu reden.
Nach einem Bericht des Miami Herald leisteten die Haftpflichtversicherer allein für die Hinterbliebenen der Absturzopfer insgesamt Zahlungen von damals 262 mio. US Dollar. Diese Summe entspricht in etwa heutigen 555 Millionen US Dollar – oder umgerechnet in etwa einer halben Milliarde EUR.

Was lässt sich aus dem Unfall lernen?

Dieser Gefahrgut-Unfall zählt bis heute zu den sicher am besten untersuchten Gefahrgut-Unfällen weltweit. Und darum ist auch die Frage berechtigt: Was kann man aus diesem Unfall lernen, um eine Wiederholung zu verhindern? Insbesondere: Was können Geschäftsführungen und Gefahrgutbeauftragte daraus lernen, um einen Wiederholungsfall in ihrem Tätigkeits- bzw. Verantwortungsbereich zu verhindern?

Podcast Nr. 10

Hören Sie dazu auch den Podcast Nr. 10 der Alpha Gefahrgut Consulting:
555 Millionen US $„.
Dieser Podcast geht detailliert der Frage nach, was Unternehmen und Gefahrgutbeauftragte heute tun können und sollten, um einen solchen Schadenfall zu verhindern. Eine große Rolle spielen dabei die Schulungsbestimmungen nach ICAO-TI und IATA-DGR sowie das CBTA. 15 Minuten sind dafür sicher nicht zu viel.
15 Minuten für die Sicherheit: Hören Sie einfach mal rein!
Wir teilen unten den Link zum Podcast.

Abgedruckt in ‚der gefahrgutbeauftragte‘

Alternativ oder ergänzend können Sie sich dem Inhalt auch in gedruckter Fassung widmen:
Im Heft Mai (5/2026) des Magazins „der gefahrgutbeauftragte“ (Ecomed-Storck-Verlag) finden Sie auf den Seiten 1 bis 5 den Fachartikel „Today or to do“ aus der Feder von Michael Miska (Alpha Gefahrgut Consulting). Dieser Fachartikel bereitet das Thema intensiv mit vielen weiteren Details für Sie auf. Es handelt sich um eine aktualisierte, überarbeitete Fassung des bereits vor zehn Jahren von Alpha Gefahrgut Consulting in den Magazinen ‚GeLa‘ (Gefährliche Ladung) und ‚gebe‘ (der gefahrgutbeauftragte) veröffentlichten Doppelartikels zu dem Thema.

ValuJet ist nicht ValueJet !

Die frühere ValuJet, eine US-amerikanische Billig-Airline, existiert heute nicht mehr.
Die heutige ValueJet, eine nigerianische Airline, trägt einen Buchstaben mehr im Namen und betreibt regionale Flugverbindungen in und um Nigeria. Nach Europa kommen diese Maschinen derzeit nicht.


Kostenlose, unverbindliche Information – ohne Gewähr.
Auswahl bestimmter Inhalte, nur gewichtete Kurzübersicht zur schnellen Orientierung.
Es gelten allein die behördlichen Vorschriften, wie verkündet.


Link:

Hier geht es zum PodCast auf YouTube und Spotify.

(Link gültig zum Zeitpunkt der Publikation dieses Beitrages)


News Blog abonnieren:

Das Abo läuft über einen RSS-Feed.

RSS Feed

Hilfe


ICAO-TI 2025-26: Nachtrag 1

ICAO-TI 2025-26: Nachtrag 1

Inkrafttreten am 27.03.2026

Der erste Nachtrag zu den behördlichen ICAO-TI wurde verkündet und tritt unverzüglich am 27.03.2026 in Kraft. Die ICAO hat den Nachtrag auf ihrer Webseite zum Download bereitgestellt. Wir teilen unten den Link zum Download bzw. zur Webseite der ICAO, siehe ganz unten (Dem Link folgen, dann weiter mit „Technical Instructions“). Unsere Schulungsteilnehmer finden diesen Nachtrag zu den ICAO-TI auch im jeweiligen Schulungsbereich auf der Webseite zum Download.

Lithium-Batterien (Passagiergepäck)

Die ICAO widmet sich mit dem Nachtrag dem Dauerbrenner Lithiumbatterien im Passagiergepäck. Die Informationen liegen zum Download in verschiedenen Sprachen , insbesondere Englisch, zum Download bereit. Eine deutsche Ausgabe gibt es bei ICAO, wie üblich, nicht.

Die ICAO-TI

Die ICAO-TI sind die von der International Civil Aviation Organization (ICAO) verkündeten Gefahrgut-Vorschriften (TI, technical instructions) für den zivilen Luftverkehr. Sie sind zugleich Basis für die inhaltlich weitgehend identischen, privatwirtschaftlich verkündeten IATA-DGR. Mehr allgemeine Informationen zu IATA-DGR und ICAO-TI.


Kostenlose, unverbindliche Information – ohne Gewähr.
Auswahl bestimmter Inhalte, nur gewichtete Kurzübersicht zur schnellen Orientierung.
Es gelten allein die behördlichen Vorschriften, wie verkündet.


Link:

https://www.icao.int/dangerous-goods

(Link gültig zum Zeitpunkt der Publikation dieses Beitrages)


News Blog abonnieren:

Das Abo läuft über einen RSS-Feed.

RSS Feed

Hilfe


IATA-DGR 2026: Erster Nachtrag mit Inkrafttreten

IATA-DGR 2026: Erster Nachtrag mit Inkrafttreten

Veraltet vor Neuerscheinung

Die neuen IATA-DGR treten am 1.1.2026 in Kraft.
Doch schon mit Inkrafttreten ist die neue Vorschrift veraltet. Sie muss vom Käufer und Anwender handschriftlich aktualisiert werden (Buchausgabe).

Erster Nachtrag (Addendum) mit Datum 1.1.2026

Die IATA (International Air Transport Association) hat inzwischen auf ihrer Webseite das erste Addendum / Korrigendum zu den neuen IATA-DGR 2026 veröffentlicht. Die Informationen liegen zum Download in verschiedenen Sprachen , insbesondere Deutsch und Englisch, zum Download bereit. Wir teilen unten den Link zum Download bzw. zur Webseite der IATA.

Die IATA-DGR

Die IATA DGR sind die vom internationalen Verband der Luftverkehrsgesellschaften (IATA) verkündeten Gefahrgut-Vorschriften für den zivilen Luftverkehr (IATA Dangerous Goods Regulations) und sind die zivilrechtlichen Vorschriften für die sichere Beförderung von Gefahrgut im Luftverkehr. Diese international anerkannten Regeln basieren auf den behördlichen ICAO-TI und werden jährlich aktualisiert, um die Einhaltung aktueller Standards und Best Practices zu gewährleisten und decken alle Beförderungsinhalte ab.
Mehr allgemeine Informationen zu IATA-DGR und ICAO-TI.


Kostenlose, unverbindliche Information – ohne Gewähr.
Auswahl bestimmter Inhalte, nur gewichtete Kurzübersicht zur schnellen Orientierung.
Es gelten allein die behördlichen Vorschriften, wie verkündet.


Link:

https://www.iata.org/en/publications/dgr

(Link gültig zum Zeitpunkt der Publikation dieses Beitrages)


News Blog abonnieren:

Das Abo läuft über einen RSS-Feed.

RSS Feed

Hilfe


IATA-DGR 2026: Was sich wirklich ändert

IATA-DGR 2026: Was sich wirklich ändert

Das alte Lied?

Die neuen IATA-DGR treten am 1.1.2026 in Kraft.
Doch so neu ist diese 67. Ausgabe gar nicht:
Das weitaus meiste stand bereits in der Vorgänger-Vorschrift, der 66. IATA-DGR 2025 ganz genau so.

Was in 2026 wirklich neu ist

Die IATA (International Air Transport Association) hatte vor einiger Zeit Informationen dazu publiziert, welche wesentlichen Änderungen („significant changes“) bei der Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr ab dem 1.1.2026 zu erwarten seien.
Zwischenzeitlich liegt die 67. IATA-DGR zumindest in der englischsprachigen Originalausgabe vor. Alpha Gefahrgut Consulting ging anhand der englischen Originalausgabe der Frage nach, was denn nun wirklich neu an der 67. Ausgabe der IATA-DGR ist – und ob die Änderungen tatsächlich so „signifikant“ ausfallen, wie von IATA verkündet.
Hören Sie rein und machen Sie sich selbst ein Bild!
Der Podcast Nr. 9 der Alpha Gefahrgut Consulting.

Die IATA-DGR

Die IATA DGR sind die vom internationalen Verband der Luftverkehrsgesellschaften (IATA) verkündeten Gefahrgut-Vorschriften für den zivilen Luftverkehr (IATA Dangerous Goods Regulations) und sind die zivilrechtlichen Vorschriften für die sichere Beförderung von Gefahrgut im Luftverkehr. Diese international anerkannten Regeln basieren auf den behördlichen ICAO-TI und werden jährlich aktualisiert, um die Einhaltung aktueller Standards und Best Practices zu gewährleisten und decken alle Beförderungsinhalte ab.
Mehr allgemeine Informationen zu IATA-DGR und ICAO-TI.

Podcast Nr. 9

Hören Sie dazu auch den Podcast Nr. 9 der Alpha Gefahrgut Consulting:
IATA-DGR 2026: Was sich wirklich ändert.
Wir teilen unten den Link zum Podcast.


Kostenlose, unverbindliche Information – ohne Gewähr.
Auswahl bestimmter Inhalte, nur gewichtete Kurzübersicht zur schnellen Orientierung.
Es gelten allein die behördlichen Vorschriften, wie verkündet.


Link:

Hier geht es zum PodCast auf YouTube und Spotify.

(Link gültig zum Zeitpunkt der Publikation dieses Beitrages)


News Blog abonnieren:

Das Abo läuft über einen RSS-Feed.

RSS Feed

Hilfe


Veralteter Vorschriftenstand auf Webseiten des Bundes

Veralteter Vorschriftenstand auf Webseite(n) des Bundes

ACHTUNG!
Obschon bereits im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 147, bereits ausgegeben zum 25. Juni 2025, die 15. Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen verkündet wurde, findet sich auf den Webseiten des Bundes, insbesondere des Bundesverkehrsministeriums (BMV) aktuell (Stand 1.Aug. 2025, 09:00 Uhr) noch ein alter Vorschriftenstand:

Auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums (BMV) wird z.B. aktuell noch die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung mit Stand 11.März 2019, die Gefahrgut-Verordnung Straße, Schiene, Eisenbahn (GGVSEB) mit Vorschriftenstand 28.08.2023 sowie die RSEB in der Fassung vom 29.August 2023 zum Download und zur Information angeboten.

Nicht falsch informieren lassen

Lassen Sie sich davon weder irritieren, noch falsch informieren:
Die vorgenannten Vorschriften sind inzwischen geändert worden.
Warum der Bund die Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter aktuell nicht vollständig, nicht aktuell, nicht richtig auf seiner Internet-Präsenz zur Verfügung stellt, soll hier nicht weiter diskutiert werden. Doch Fakt ist: Der Vorschriftenstand ist inzwischen ein anderer, siehe dazu auch die vorherige Meldung im News Blog der Alpha Gefahrgut Consulting.

Besser BAM oder ELWIS

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat als Bundesoberbehörde insofern schneller reagiert, als man über die Webseite der BAM (TES) inzwischen zur aktualisierten Fassung der GGVSEB geleitet wird.
Auch über ELWIS (den elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes) gelangt man zur aktuellen GGVSEB.
Die neue Richtlinie Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt (RSEB) wird allerdings bisher – soweit das bisher zu recherchieren war – offensichtlich noch auf keiner Webseite des Bundes zum Download zur Verfügung gestellt.

Geschäftstüchtig

Geschäftstüchtig wie die einschlägigen Verlage der gewerblichen Vorschriftentext-Verkäufer sind, kann man die aktuellen Fassungen der Gefahrgut-Vorschriften dort bereits seit einiger Zeit im Handel beziehen.
Auch beim Verkehrsblatt-Verlag mit Sitz in Dortmund, dem Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, kann man die vorgenannte Fassung der neuen RSEB bereits seit einiger Zeit gegen Entgelt (und nur als PDF-Fassung) erwerben.
Leider stellt das Bundesverkehrsministerium zumindest derzeit diese Vorschriften bzw. Richtlinien zur sicheren Beförderung gefährlicher Güter der Öffentlichkeit insofern nicht vollständig kostenlos (z.B. zum PDF-Download) zur Verfügung.
Wikipedia beschäftigt sich übrigens mit der hier skizzierten Situation, man kann das über folgenden Link (Wikipedia/Verkehrsblatt) nachlesen.

Digitalisierung geht anders

Warum es in einem Industrie-Land wie der Bundesrepublik Deutschland verwaltungsseitig nicht ermöglicht werden kann, für die Öffentlichkeit sicherheitsrelevante Vorschriften wie diejenigen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter in angemessen kurzer Zeit kostenlos zum Download bereitzustellen, sei dahingestellt. Die Möglichkeiten der Digitalisierung werden jedoch ganz offensichtlich bis heute noch nicht vollständig ausgeschöpft. Da sollte ein Land wie Deutschland doch eigentlich noch mehr können…


Kostenlose, unverbindliche Information – ohne Gewähr.


News Blog abonnieren:

Das Abo läuft über einen RSS-Feed.

RSS Feed

Hilfe