Teilnahmebedingungen
CBTA-Schulung „FORWARD“
Die Anzahl der Plätze ist begrenzt ist und die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs. Das Online-Training erfolgt als Videokonferenz im Internet (virtuelles ‚Live-Training‘ im Internet mit Präsenzpflicht).
Die Teilnahme bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Alpha Gefahrgut Consulting.
Es gelten die AGB für Training der Alpha Gefahrgut Consulting,
sowie die ergänzenden AGB für Online-Training, die ich beide auf der Web-Seite der Alpha Gefahrgut Consulting einsehen und downloaden kann.
Jeder Teilnehmer muss die technischen Voraussetzungen gemäß LBA-Schulungsauflagen (die ich auf der Web-Seite der Alpha Gefahrgut Consulting einsehen / downloaden kann) erfüllen bzw einhalten.
Auch die Datenschutzerklärung der Alpha Gefahrgut Consulting kann ich auf der Webseite der Alpha Gefahrgut Consulting einsehen und downloaden.
Für die Teilnahme am Lehrgang muss jeder Teilnehmer ein vorhandenes, persönliches Exemplar der IATA-DGR (aktuelle deutsche oder englische Ausgabe) zum Lehrgang mitbringen und durchgängig benutzen können (für Übung und Prüfung). Ohne persönliches aktuelles Exemplar der IATA-DGR ist eine Teilnahme am Lehrgang nicht möglich (Teilnahmebedingung). Die o.g. Vorschrift darf entweder in gedruckter oder in elektronischer Form benutzt werden. Die elektronische Form darf gemäß LBA- Schulungsauflagen nur benutzt werden, wenn die Vorschriften an einem zusätzlichen Bildschirm angezeigt werden oder ein separater Laptop oder Computer zusätzlich benutzt werden kann.
Für die Überprüfung der Erfüllung der Teilnahmebedingungen kann Alpha Gefahrgut Consulting ggf einen zusätzlichen, kurzen Online- Termin bekanntgeben, der dann zeitnah vor der jeweiligen Durchführung liegen kann. Zusätzliche Kosten werden seitens Alpha Gefahrgut Consulting dafür nicht in Rechnung gestellt (ist im Preis inkludiert).
Das Schulungsbedürfnis des Teilnehmers ergibt sich aus dem betrieblichen Kompetenzmodell, nach welchem die auf den Folgeseiten genannten Tätigkeiten durch die Schulung abgedeckt sein müssen.
Eine gültige, gleichwertige Schulungsbescheinigung (PK 3 / CBTA C) ist vorzulegen (Teilnahmevoraussetzung).
Hinweis dazu: Gemäß LBA-Auslegung ist es nicht(!) zwingend erforderlich, dass ein Zertifikat bzw. Vorzertifikat CBTA-C einen Kenntnisstand (Level of Proficiency) (also 1 bis 4 Sterne gemäß CBTA) ausweist. Auf einem Vorzertifikat (z.B. ausgestellt von einem anderen Schulungsveranstalter) ist die Nennung eines Kenntnisstandes also verzichtbar.
Alpha Gefahrgut Consulting weist nach dieser Schulung einen Kenntnisstand mit 3 Sternen (also Professionell) (engl: CBTA: Intermediate) aus.
Teilnahmebedingungen Spediteure (Download)
CBTA-Job-Task-List–TNA-Luftfrachtspediteur,FORWARD (Download)