CBTA: Was ist zu tun?
Das neue CBTA*:
Schulungsvorschriften Gefahrgut Luftverkehr:
(*Competency Based Training and Assessment / kompetenzbasiertes Schulungs- und Beurteilungsprogramm (deutsche Übersetzung gemäß LBA*-Website))
*LBA = Luftfahrt-Bundesamt (DE)
Was ist zu tun?
Wo besteht Handlungsbedarf?
(Er)kennen Sie Ihren CBTA-Handlungsbedarf?!
Schließen Sie Sicherheitslücken bei der Umsetzung der neuen CBTA-Schulungsvorschriften.
Minimieren Sie das neue Haftungsrisiko für das Unternehmen und handelnde Personen, insbesondere Führungskräfte.
Stichtag 1.1.2021 (!)
Das CBTA ist nun schon seit einiger Zeit – seit dem 1.1.2021 – in Kraft.
Dennoch haben offensichtlich nicht alle Unternehmen ihren Handlungsbedarf erkannt oder die nötigen Schritte – insbesondere alle nötigen Schritte – getan.
Darum gilt:
Wenn Sie unternehmerisch / betrieblich in irgendeiner Weise an der Beförderung von gefährlichen Gütern im Luftverkehr nach ICAO-TI / IATA-DGR beteiligt sind
(z.B. als Versender, Verpacker, Spediteur, Logistikdienstleister, ….),
dann sollten bzw. müssen sie die folgenden 7 Punkte nachweisbar geregelt haben:
Der 7 Punkte Plan:
1.
Für Ihr Unternehmen, für Ihren Betrieb haben Sie ein:
betriebliches Schulungsprogramm nach CBTA (LBA-NfL) formuliert.
Das betriebliche CBTA-Schulungsprogramm können wir für Sie erarbeiten und formulieren. Sprechen Sie uns an!
2.
Sie haben betrieblich identifiziert und dokumentiert:
welche Personen
in welcher Weise an der Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr beteiligt sind.
Wir können Ihnen dabei helfen. Sprechen Sie uns an!
3.
Für jede Person, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligte ist,
haben Sie eine gültige TNA (training needs analysis) vorliegen.
Diese TNA können Sie auf unserer Webseite im Dialog erarbeiten.
Darüber hinaus ist bei allen öffentlichen angebotenen Schulungen eine TNA kostenfrei enthalten. Sie können diese schnell und schlank in Kraft setzen.
Mehr Informationen dazu: Trainings Needs Analysis,
4.
Das an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligte Personal ist:
Gültig nach CBTA geschult
oder – sofern abweichend zulässig – nach IATA-DGR 1.6 unterwiesen.
Solche Schulungen und Unterweisungen finden Sie bei uns.
5.
Für das an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligte Personal haben Sie CBTA-(Zwischen-) Assessments durchgeführt und dokumentiert.
Solche Assessments finden Sie bei uns.
6.
Sie haben einen CBTA-Assessor benannt, der für seine Aufgabe hinreichend befähigt ist und die Aufgabe nachweisbar wahrnimmt.
Gerne stellen wir für Sie nach Abschluss eines Dienstleistungsvertrages den externen Assessor nach CBTA für die Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr.
7.
Empfehlung:
Sie haben einen nachweisbar dafür befähigten Gefahrgutbeauftragten Luftverkehr bestellt (Freiwillig, weil seit dem Jahr 2011 (Zeitpunkt der damaligen Novellierung der GbV in Deutschland) behördlich kein Gefahrgutbeauftragter für den Luftverkehr mehr vorgeschrieben ist.
Angesichts der Haftungsrisiken und möglichen extremen Schadensummen im Luftverkehr sei Ihnen empfohlen, den Gefahrgutbeauftragten im Luftverkehr freiwillig zu bestellen.
Wir sind dafür gerne auch an Ihrer Seite! – Sprechen Sie uns an!
Übrigens:
Bei einer bereits vorgenommenen oder parallel erfolgenden Bestellung als Gefahrgutbeauftragter für den Luftverkehr (freiwillig) ist ggf sogar eine kostenneutrale Inkludierung des Assessors möglich. Fragen Sie uns!
Das alles erhalten Sie bei uns!
Ebenso wie Schulungen, Info-Veranstaltungen zu den Themen:
Gefahrgut-Betriebsorganisation,
Gefahrgut-Management,
CBTA-Management.
Und was wir dann sonst noch alles als vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannter Schulungsveranstalter für Sie tun können:
Das macht das CBTA für Sie zur einfachen Kiste!
Entscheiden Sie sich darum für die Expertise und Dienstleistung von:
Alpha Gefahrgut Consulting.