CBTA Assessment

CBTA- Assessment (Zwischenbeurteilung)

Grundsätzliches:
Gemäß international geltender CBTA-Schulungsbestimmungen der ICAO und ergänzenden nationalen deutschen Durchführungsbestimmungen (NfL) des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) muss der Arbeitgeber einer Person, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, nicht nur für eine vorschriftenkonforme CBTA-Schulung (Schulungsbescheinigung) sorgen, sondern auch für ein (Zwischen-) Assessment.

Für Schulungsteilnehmer, die erstmalig eine CBTA-Schulung besuchen, ist das hier beschriebene (Zwischen-) Assessment vor der Teilnahme an einer Schulung nicht erforderlich.

Ein (Zwischen-) Assessment muss ansonsten innerhalb des Gültigkeitszeitraumes der Schulungsbescheinigung des jeweiligen Mitarbeiters liegen. Das Assessment kann zu einem beliebigen Zeitraum innerhalb des Gültigkeitszeitraumes der Schulungsbescheinigung erfolgen.

Sofern das Unternehmen (der Arbeitgeber) für einen erneut zur Schulung vorgesehenen Teilnehmer ein Zwischen-Assessment bereits durchgeführt hat, ist es verpflichtet, das Zwischen-Assessment zum Schulungsanbieter zu senden (LBA-Interpretation des CBTA).
Das Ergebnis eines Zwischen-Assessments soll zur Vorbereitung und (Fein-) Justierung einer vorgesehenen, erneuten Schulungsmaßnahme dienen.

Ein solches Assessment ist keine schriftliche Abschlussprüfung. Anders als bei einer schriftlichen CBTA-Abschlussprüfung sind hier ggf. auch Fragen zu beantworten, die nicht mit „richtig“ oder „falsch“ zu bewerten sind. Und anders als bei einer schriftlichen CBTA-Abschlussprüfung gilt ein Assessment nicht automatisch bei weniger als 80% richtiger Antworten als erfolglos absolviert. Die Entscheidung darüber, ob ein Assessment als „bestanden“ gilt, liegt beim Arbeitgeber. Ein vom Arbeitgeber als „nicht bestanden“ gewertetes Assessment ist auch kein Ausschlusskriterium für eine gebuchte CBTA-Schulung (die ggf. auch direkt im Anschluss an ein Assessment erfolgen kann).


AGC-Seminarteilnehmer:
Für diejenigen Teilnehmer, die Schulungen bei Alpha Gefahrgut Consulting besucht haben und infolgedessen eine gültige, von Alpha Gefahrgut Consulting ausgestellte CBTA-Schulungsbescheinigung halten, finden Sie die Angebote für passgenaue Assessments unter den jeweiligen Schulungsangeboten. Die Angebote für Assessments verstehen sich optional, d.h. es liegt in der Entscheidung des Teilnehmers bzw. des Arbeitgebers des Teilnehmers, ob das Assessment bei Alpha Gefahrgut Consulting erfolgen soll, oder ob der Arbeitgeber das Assessment ggf. in Eigenregie durchführt bzw. selbst leistet.

Zu einer CBTA-Schulung der Alpha Gefahrgut Consulting angemeldete Personen, die noch kein Zwischen-Assessment durchlaufen haben, obwohl sie eine gültige CBTA-Schulungsbescheinigung für die Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr halten, können bei Alpha Gefahrgut Consulting bis unmittelbar vor Schulungsbeginn ein auf die vorgesehene Schulung passgenaues Assessment absolvieren (s.o.).

Teilnahmebedingungen Assessment für AGC-Schulungsteilnehmer.

Die Anmeldeformulare finden Sie bei den jeweiligen Schulungen. 


Nicht AGC-Seminarteilnehmer:
Alpha Gefahrgut Consulting kann ein Assessment kann auch für solche Personen durchführen, die *nicht* bei Alpha Gefahrgut Consulting geschult werden oder geschult worden sind. Für die Durchführung eines solchen Assessments ist eine vorherige Registrierung des Arbeitgebers der betreffenden Person erforderlich. Diese Registrierung ist kostenpflichtig und für ein Kalenderjahr gültig (1.1. bis 31.12. des Kalenderjahres). Nach erfolgter Registrierung des Unternehmens (Arbeitgebers) können dann Personen für ein Assessment bei Alpha Gefahrgut Consulting schriftlich und kostenpflichtig angemeldet werden.

Teilnahmebedingungen-Assessment für Nicht-AGC-Seminarteilnehmer.

Registrierungsformular-Assessments für Nicht-AGC-Seminarteilnehmer.

Anmeldeformular Assessment Nicht-AGC-Seminarteilnehmer


Zitat aus NfL 2022 – 713, verkündet vom deutschen Luftfahrt-Bundesamt:
„2.8
Beurteilung (Assessment)
Im Rahmen des kompetenzbasierten Schulungs- und Beurteilungskonzepts ist der Arbeitgeber verpflichtet regelmäßige Beurteilungen (Assessments) durchzuführen. Dies dient dazu, die absolvierte Schulung im Hinblick auf die auszuübende Tätigkeit zu beurteilen. Die Beurteilung kann in Form von schriftlichen / mündlichen Tests, online Test, Arbeitsprobe, etc. bzw. aus einer Kombination dieser stattfinden.“


Innerbetriebliches Assessment
Selbstverständlich können Sie das auf diesen Webseiten angebotene Assessment um spezielle innerbetriebliche Komponenten erweitern oder erweitern lassen. Gerne besuchen wir Sie oder Ihre Mitarbeiter in Ihren Betrieben und nehmen Assessments in der gewünschten Ausprägung vor. Das kann eben in Form der vom LBA genannten Arbeitsproben, Stichproben, mündichen Interviews oder auch eines kontinuierlichen „job shadowing“ etc. etc. erfolgen. Viele Wege führen zum Ziel. Und selbstverständlich können wir solche Assessments rechtskonform für Ihre betrieblichen Belange dokumentieren.


Zuviel des Guten?
Sie möchten das ganze CBTA-Drumherum (Schulungsplan, Schulungsplanung, Assessor, Assessment etc.) lieber gleich vollständig outsourcen? Auch mit diesem Wunsch sind Sie erstens nicht alleine und zweitens mit Alpha Gefahrgut Consulting gut und sicher unterwegs. Einen passenden CBTA-Schulungsplan können Sie bei uns quasi „von der Stange“ kaufen. Und diesen bei Bedarf an spezielle Belange anpassen und modellieren lassen. Ebenso gerne sind wir vor Ort an Ihrer Seite und übernehmen nach Abschluss eines Dienstleistungsvertrages die betriebliche Funktion eines externen Assessors oder ggf. auch eines externen Gefahrgutbeauftragten für den Luftverkehr (freiwillig bestellt), der die Rolle eines CBTA-Assessors dann gleich mit übernehmen kann…
Sie sehen, Sie sind mit Ihren betrieblichen Bedürfnissen nicht alleine auf der Welt… Und es gibt für alles bereits Lösungen. Sprechen Sie uns an, denn mit Alpha Gefahrgut Consulting wird das CBTA für Sie zur einfachen Kiste.