CBTA-Schulungsvorschriften Luftverkehr

CBTA = Competency Based Training & Assessment

Die an der Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr beteiligten Unternehmen müssen gemäß CBTA (und deutschen NfL, verkündet vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA)) über ein Gefahrgut- Schulungsprogramm für Ihre betriebliche Beteiligung am Luftverkehr verfügen (erarbeiten, in Kraft setzen und kontinuierlich überwachen, insbesondere bewerten und verbessern).

Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben darf das Unternehmen auch externe Hilfe in Anspruch nehmen, so z.B. bei der Planung und Durchführung von Schulungen, aber eben auch bei der Tätigkeit des Assessors.

Der Assessor („Beurteiler“) fand über das CBTA ins Gefahrgut-Spiel.

Ein Unternehmen sollte nun darauf achten, dass bei seinem Schulungsplaner, Designer, Instruktor und Assessor entsprechende Kenntnisse hinsichtlich der Beförderung gefährlicher Güter und des gegebenen Rechtsrahmens gegeben sind. Oder die Funktionen, Aufgaben outsourcen. Und deshalb können Sie bei Alpha Gefahrgut Consulting nicht nur nach CBTA schulen lassen und CBTA-Assessments absolvieren lassen, sondern nach Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auch die Aufgaben des Assessors nach CBTA bei der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr extern vergeben.



Der Assessor kam durch das CBTA neu ins Gefahrgutspiel.
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Auch das betriebliche Schulungsprogramm (CBTA) können wir für Sie erarbeiten.

Entscheiden Sie sich für die Expertise von Alpha Gefahrgut Consulting.