CBTA = Competency Based Training & Assessment
Die an der Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr beteiligten Unternehmen müssen gemäß CBTA (und deutschen NfL, verkündet vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA)) über ein Gefahrgut- Schulungsprogramm für Ihre betriebliche Beteiligung am Luftverkehr verfügen (erarbeiten, in Kraft setzen und kontinuierlich überwachen, insbesondere bewerten und verbessern).
Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben darf das Unternehmen auch externe Hilfe in Anspruch nehmen, so z.B. bei der Planung und Durchführung von Schulungen, aber eben auch bei der Tätigkeit des Assessors.
Der Assessor („Beurteiler“) kam jüngst über das DGR-CBTA neu ins Spiel. Noch hat der Gesetzgeber keine klaren Vorgaben verkündet, wie genau der Assessor geschult sein muss, doch im eigenen Interesse sollte ein Unternehmen – wie auch beim Schulungsplaner, Designer und Instruktor – darauf achten, dass die Personen über angemessene bzw idealtypisch fortgeschrittene Kenntnisse hinsichtlich der Beförderung gefährlicher Güter und des gegebenen Rechtsrahmens (Advanced (****)) verfügen, um ihre Aufgaben für das Unternehmen erfolgreich erfüllen zu können.
Solche Personen dürften in den meisten am Luftverkehr beteiligten Unternehmen, insbesondere bei Versender-, Verpacker- und Logistik- Unternehmen, derzeit eher rar gesät sein.
Wir helfen Ihnen aus der Klemme:
Alpha Gefahrgut Consulting übernimmt für Sie nach Abschluss eines Dienstleistungsvertrages die Aufgaben des Assessors bei der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr.
Der Assessor kam durch das CBTA neu ins Gefahrgutspiel.
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Auch das betriebliche Schulungsprogramm (CBTA) können wir für Sie erarbeiten.
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