IATA-DGR 2026 (67. Ausgabe)

IATA-DGR 2026 (67. Ausgabe)

Was in 2026 auf uns zukommt

Die IATA (International Air Transport Association) hat inzwischen die Informationen publiziert, welche wesentlichen Änderungen wir bei der Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr ab dem 1.1.2026 erwarten dürfen. Zu diesem Stichtag bzw. Zeitpunkt wird die neue, dann 67. Ausgabe der IATA-Gefahrgut-Vorschriften in Kraft treten.
Ganz unten verlinken wir zur (Publikationen) Webseite der IATA. Zum Zeitpunkt der Produktion dieses Beitrages finden Sie dort ein Video der IATA sowie die weiterführenden Links zu den seitens IATA direkt veröffentlichten Informationen.

Die IATA-DGR

Die IATA DGR sind die vom internationalen Verband der Luftverkehrsgesellschaften (IATA) verkündeten Gefahrgut-Vorschriften für den zivilen Luftverkehr (IATA Dangerous Goods Regulations) und sind die zivilrechtlichen Vorschriften für die sichere Beförderung von Gefahrgut im Luftverkehr. Diese international anerkannten Regeln basieren auf den behördlichen ICAO-TI und werden jährlich aktualisiert, um die Einhaltung aktueller Standards und Best Practices zu gewährleisten und decken alle Beförderungsinhalte ab.
Mehr allgemeine Informationen zu IATA-DGR und ICAO-TI.

Podcast Nr.8

Hören Sie dazu auch den Podcast Nr. 8 der Alpha Gefahrgut Consulting:
IATA-DGR 2026: ‚Significant changes?‘
Hier geht es zum PodCast.


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Auswahl bestimmter Inhalte, nur gewichtete Kurzübersicht zur schnellen Orientierung.
Es gelten allein die behördlichen Vorschriften, wie verkündet.


Link:

https://www.iata.org/en/publications/dgr

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Orange Book 24 (2025)

Orange Book 24 (2025)

Frisch verlinkt

Ganz so, wie sich das für frisch gepresste Orangen gehört, hat man bei UN-ECE, der UN-Wirtschaftsorganisation für Europa, die UN-Muster-Vorschrift für die Beförderung gefährlicher Güter, auf der UN-ECE-Webseite zum Download eingestellt. Diese frisch aktualisierte und eingestellte Fassung ist die inzwischen 24. Ausgabe (2025) des Werkes.

Modellvorschriften

Die UN-ECE-Modellvorschriften, offiziell die UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter (Modellvorschriften), sind ein weltweit geltender, einheitlicher Rechtsrahmen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter mit allen Verkehrsträgern. Sie enthalten Vorschriften für die Klassifizierung, Auflistung und Handhabung gefährlicher Güter, einschließlich Anforderungen an Verpackung, Markierung, Kennzeichnung, Plakatierung und Dokumentation, mit dem Ziel, Unfälle und Schäden an Menschen, Tieren, Sachwerten und der Umwelt zu verhindern. Die Mustervorschriften werden alle zwei Jahre vom Sachverständigenausschuss der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter aktualisiert und dienen als Grundlage für internationale Transportabkommen und nationale Vorschriften.

2 Dateien = 1 Ausgabe

Zwei Dateien (PDF) stehen bei UN-ECE zum Download, die sogenannten „Volume 1“ und „Volume 2“. Beide Dateien können kostenlos heruntergeladen werden. Wir nennen in diesem Beitrag den Link zur Webseite der UN-ECE.

Keine deutsche Fassung

Wer deutsch spricht und lesen will, der hat leider Pech. UN-ECE veröffentlicht den Text der UN Modellvorschriften leider nicht in deutscher Sprache. Zum Download stehen lediglich die Weltsprachen Englisch und Französisch.

Mutter der Gefahrgut-Vorschriften

Die UN Modellvorschriften sind quasi die Mutter aller Gefahrgut-Vorschriften. Doch anwendbar sind sie auf keinem einzigen Verkehrsträger. Alle Verkehrstraäger-Vorschriften (ADR, RID, ADN, IMDG-Code, ICAO-TI) werden jedoch von den zuständigen Gremien unter Konsultierung der UN-Modellvorschriften erarbeitet. Im Wege der Harmonisierung der Verkehrsträger-Vorschriften ist man dort insbesondere bemüht, den Empfehlungen der UN-Modellvorschriften so weit wie möglich zu folgen.


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Link:

https://unece.org/transport/dangerous-goods/un-model-regulations-rev-24

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Gefahrgut-Sicherung 2025

Gefahrgut-Sicherung 2025

Railroad Crossing: 2 Jahre weiter…

Vor mehr als 2 Jahren (im Mai 2023 bzw. im Heft 5/2023) erschien mein Beitrag „Railroad Crossing“ im Magazin »der gefahrgutbeauftragte«. Die neuesten Entwicklungen geben Anlass zu einem Update bzw. zu einem Nachtrag.

Ein Beitrag, der nicht erscheinen sollte…

Ausgerechnet den Jahrestag von »Nine-Eleven« hatte sich ein Chefredakteur eines deutschen Gefahrgut-Fachmagazins dafür ausersehen, den hier veröffentlichten Textvorschlag freundlich abzulehnen: Man wollte diesen Beitrag nicht in einem eigenen Blatt veröffentlicht sehen.
Zitat: »(…) sicherlich ein Thema, welches die Gefahrgutbranche beschäftigt und interessiert.« Aber: Man sah die eigenen Gefahrgut-Fachmagazine nicht für »das richtige Medium« zur Veröffentlichung, weil »thematische Exkurse (…) im Vergleich zum Kernthema Gefahrgut zu viel Raum« einnehmen würden.

Ungewollte Themen

Gemeint ist mit »thematischen Exkursen« ganz offensichtlich vor allem:
Die Thematisierung der Gefährdung der innerdeutschen Sicherheitslage durch die Auswirkungen der unkontrollierten Massenmigration sowie in zweiter Linie durch ein derzeit noch kleines Revival offensichtlich linkspolitisch zu verortender Anschläge gegen Infrastruktur. Nun kann man hingehen, und diese Sachen unter den Tisch fallen lassen, unter den Teppich kehren, und auch ganz bewusst totschweigen. Damit geht jedoch kein einziges Thema weg, die Sicherheitslage ist nun einmal wie sie (spätestens in den letzten 10 Jahren geworden) ist. Und insbesondere Gefahrgutbeauftragte sind qua Verordnung, also gesetzlich, behördlich dazu verpflichtet, in geeigneter Weise für die Sicherheit bei der Beförderung gefährlicher Güter, insbesondere bei Hochrisiko-Beförderungen zu sorgen. Es entlastet sie nicht, wenn sich der Staat offensichtlich dazu entscheidet, seine Kernaufgaben nicht mehr richtig wahrzunehmen bzw. einige Themen schleifen zu lassen. Mit den Konsequenzen, mit der dadurch geschaffenen bzw. veränderten Sicherheitslage müssen die bestellten Gefahrgutbeauftragten im wahrsten Sinne des Wortes verantwortungsvoll umgehen.

A Real McCoy

Mein Buch »Real McCoy« (vollständiger Titel: »Der Gefahrgutbeauftragte: Real McCoy oder falscher Fuffziger?«) erschien ebenso wie die o.g. Artikel im Jahre 2023, auch dort war u.a. das Thema Gefahrgut-Sicherung und Sicherung von Hochrisiko-Beförderungen prominent. Insofern bietet es sich an , diesen Nachtrag auch hierzu zu beachten. Die interessierten Leser des Buches finden den Nachtrag darum auch auf der Webseite des Buches (als e-book hat das Buch seine eigene Webseite).

Gut zu beobachten

Gefahrgutbeauftragte sollten gute Berater und aufmerksame Beobachter sein.
Wer die Lage im Land aufmerksam beobachtete, wird mit den Jahren bzw. in den letzten Jahrzehnten nahezu zwangsläufig zu der Einschätzung oder Frage gekommen sein müssen, ob die politische Lage zunehmend instabil geworden ist. Nachdem der RAF-Terror der 70er und 80er Jahre staatlich besiegt worden war, war es still um das Thema „Anschläge“ geworden. Doch Mitte der 2020er Jahre erlebt das Thema „Anschläge“ ein unliebsames Revival. In den USA kam es im Laufe der letzten Jahre, insbesondere im Jahr 2024, zu einer auffällig hohen Anzahl von Zugentgleisungen. Teilweise waren dabei auch Züge, die gefährliche Güter oder gefährliche Stoffe beförderten, betroffen. Aufgrund der Vielzahl der Unfallereignisse und der augenfälligen Parallelen dabei kam es zu Vermutungen, dass hier nicht nur der Zufall die Regie führte. Das Thema wurde in den USA durchaus kontrovers diskutiert, bis hin zu der Annahme, dass evtl. ausländische Kräfte oder Dienste zuweilen die Hände im Spiel haben könnten. Das Thema habe ich in einem Fachbeitrag für die Zeitschrift „Der Gefahrgutbeauftragte“ im Heft 05/2023 im Artikel „Railroad Crossing“ beleuchtet und in einen Kontext mit Hochrisiko-Gefahrgut Beförderungen in Deutschland gesetzt.

Angekommen

Während Entgleisungen von Güterzügen in den USA zuweilen weiterhin zu verzeichnen sind, ist das Thema Sabotage an Eisenbahn-Infrastruktur spätestens zwei Jahre später, in 2025, in Deutschland angekommen:
Und es ist keine Vermutung, sondern eine Tatsache, dass absichtliche, gefährliche Eingriffe in den Eisenbahn-Verkehr begangen werden:
Im Sommer 2025 werden – offensichtlich von politisch linksorientierten Gruppen – Brandanschläge auf deutsche Eisenbahn-Infrastruktur verübt. Betroffen waren Strecken der Deutschen Bahn AG bei Wuppertal und zwischen Duisburg und Düsseldorf. Mittels Zündvorrichtungen hatten Unbekannte Brandsätze in Kabeltunneln platziert. Presseberichten zufolge (insbesondere Berliner Zeitung vom 01. Aug. 2025) wurde auf einer linken Szeneplattform ein Bekennerschreiben veröffentlicht, indem ein „Kommando Angry Birds“ angab, den Anschlag gegen das „industrielle System“ begangen zu haben. Die Strecke Duisburg-Düsseldorf zählt zu den am dichtesten befahrenen Strecken Deutschlands. Neben Güterzügen – auch solchen mit Gefahrgut – sind dort allein 620 Personenzüge täglich unterwegs.

Keine Gefahr?

Einerseits sieht man bei der Bahn „solche Aktionen“ (tagesschau, 02.08.2025) mit „großer Sorge“. Gleichzeitig wiegelt man ab, die Fahrgäste seien nicht in Gefahr, denn bei Signalstörungen fielen alle Signale auf „Rot“. Also: Züge blieben stehen oder könnten aus Bahnhöfen nicht mehr ausfahren. Das sei „sehr unangenehm“. Aber Gefahr?- Zu keiner Zeit! Und überhaupt: Eine absolute, rund um die Uhr, flächendeckende Überwachung der Bahnstrecken könne es nicht geben. Hat man bei der Bahn in solchen Momenten die Gefahrgut-Beförderung, insbesondere die Hochrisiko-Gefahrgut-Beförderung, überhaupt auf dem Radar?

»Die Linken« oder »die Russen«???

Laut der „tagesschau“ vom 02.08.2025 war auch der NRW-Innenminister Reul (CDU) der Meinung, dass eine Gefahr für Leib und Leben nicht bestanden habe. Gleichwohl ermittelt in der Sache der Staatsschutz und erneut ist das ominöse Kommando „Angry Birds“ im Gespräch. Und wie zwei Jahre zuvor in den USA ist auch in Deutschland dann die Rede davon, dass möglicherweise ausländische Dienste eine Rolle spielen könnten. Ein „ARD-Terrorismusexperte“ (Holger Schmidt) hielt es für denkbar, dass „die linksextremistische Gruppe tatsächlich dahintersteht. Es könnten aber auch Saboteure gewesen sein, die möglicherweise aus Russland gesteuert wurden.“ (Zitat tagesschau).
(Kommentar: Echt jetzt???)

2 Jahre zu spät?

Wer früher genauer hingesehen hatte, der hatte auch bemerkt, dass das Thema tatsächlich bereits zwei Jahre zuvor auf der Tagesordnung hätte stehen müssen. Und damit in etwa zu einem Zeitpunkt, als mein oben erwähnter Beitrag »Railroad Crossing« erschienen war:
Denn auch im Sommer 2023 hatte es schon ähnliche Brandanschläge auf die gleiche Art von Eisenbahn-Infrastruktur, nämlich neben dem Gleis liegende Kabelschächte, gegeben.
Laut einem Bericht der Berliner Zeitung vom 12. September 2023 waren an drei Stellen im Hamburger Stadtgebiet Brandanschläge auf die Hauptmagistrale Hamburg-Berlin verübt worden. Und auch in diesen Fällen war auf der gleichen linken Szeneplattform ein Bekennerschreiben „aufgetaucht“. Die damalige Innenministerin Faeser (SPD) hatte laut Berliner Zeitung versichert, die Täter zu ermitteln und Bahntrassen besser zu schützen.
Dem Verfasser dieser Zeilen ist nicht bekannt geworden, dass daraus etwas geworden ist.

Verwundbarer als angenommen

Aus Befürchtungen, dass die kritische Verkehrs-Infrastruktur für Anschläge viel verwundbarer sei als angenommen, hatte der damalige CSU-Oppositionspolitiker Ulrich Lange eine Anfrage an die damalige (Ampel-) Bundesregierung gestellt, inwiefern es 2022 und 2023 zu Störungen im Zugverkehr aufgrund von beschädigten Glasfaserkabeln gekommen sei. Die Antwort des damaligen Verkehrsministeriums sinngemäß: Die Deutsche Bahn AG führe keine gesonderten Übersichten über solche Schäden, insofern lägen auch der Bundesregierung keine Informationen vor. Lange soll das einen „Witz“ genannt haben. Das Verkehrsministerium »müsse aktiv werden, um ein durchdachtes und effektives Konzept für den Schutz der Verkehrsinfrastruktur auf den Weg zu bringen.«
(Berliner Zeitung, 12.09.2023).

Sicherungspläne für Infrastruktur

Durch eine Änderung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften im Jahre 2025 – insbesondere der deutschen GGVSEB – sind erstmals auch Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmen verpflichtet, sogenannte geheime »Sicherungspläne« aufzustellen und einzuhalten.
Man darf getrost davon ausgehen, dass eine solche Vorschriften-Verschärfung weder grundlos erlassen worden ist, noch einfach so vom Verordnungs-Himmel fällt, während landauf, landab, über unbedingt nötigen Bürokratie-Abbau diskutiert wird.
Eine wichtige Sicherheits- und Sicherungs-Lücke wird damit (zumindest auf dem Papier) geschlossen. Wie die Unternehmen das in der Praxis umsetzen wollen und werden, ist eine ganz andere Frage. Und auch, ob und wann das hinreichend kontrolliert werden wird, insbesondere von Gefahrgutbeauftragten und von Überwachungsbehörden.

Wer soll, kann, will (heute noch) kontrollieren?

Und es stellt sich inzwischen auch die Frage, wer in diesem Land angesichts einer geänderten Sicherheitslage überhaupt noch Kontrollen, insbesondere wirksame betriebliche Kontrollen von Betriebsfremden, sicher bzw. ohne erhebliche Eigengefährdung durchführen kann:
Am 17. Mai 2025 meldete die Polizei Berlin, dass einer ihrer Beamten bei der Durchführung einer Kontrolle aus einer Gemengelage heraus unvermittelt einen Messerstich in den Hals bekam und dabei lebensbedrohlich verletzt wurde.
Auf dem „X“ (Twitter) Account der Alpha Gefahrgut Consulting bemerkte ich dazu:
»Land und Sicherheitslage ändern sich: ‚Unvermittelter Stich in den Hals im Rahmen einer aus einer Kontrollsituation entstandenen Gemengelage‘. Bedeutung für (unbewaffnete und für solche Situationen unausgebildete) betriebliche Kontrollkräfte im Rahmen der Gefahrgut-Beförderung?«.

Waffengewalt

„X“ lebt von Kurznachrichten. Darum sei hier der Kern dieser Bemerkung ausführlicher formuliert:
Welcher deutsche Betrieb und welcher in Deutschland betrieblich verantwortliche Manager vermag seine Mitarbeiter noch guten Gewissens in (staatlicherseits verordnete) betriebliche Personenkontrollen betriebsfremder Dritter schicken, wenn selbst die Polizei bei Personenkontrollen unvermittelt mit Waffengewalt angegriffen wird?
Und welcher Mitarbeiter will oder wird sich der Gefahr aussetzen wollen, solche Kontrollen durchzuführen? Gerade dann, wenn gering entlohnte Mitarbeiter dafür eingesetzt werden – was in den meisten Unternehmen der Regelfall sein wird – wird doch die Bereitschaft, dafür Risiken einzugehen, eher gering ausgeprägt sein.
Weil Kontrollen, insbesondere Personenkontrollen, jedoch ein Dreh- und Angelpunkt bei den Sicherungsbestimmungen der Gefahrgut-Vorschriften von ADR/RID/ADN usw. sind, können diese Personenkontrollen nicht einfach so entfallen. Zum Schutz der Mitarbeiter wird es in vielen Fällen darauf hinauslaufen, dass bestimmte Maßnahmen, insbesondere technische bzw. bauliche Maßnahmen, erforderlich werden, um die mit diesen (Anti-Terror-) Kontrollen betrauten Mitarbeiter ausreichend vor ungewünschter Fremdeinwirkung zu schützen. Das wiederum läuft auf erhebliche betriebliche Zusatzkosten hinaus. Kosten, die einem „Real McCoy“ das betriebliche Leben schwerer machen. Wer hingegen als „falscher 50er“ die Sicherungsvorschriften ohnehin schon nicht einhält oder unterläuft, den schert auch eine nicht oder lax durchgeführte betriebliche Kontrolle nicht mehr.

Sicherheitsgewerbe auf schiefer Bahn?

In sozialen Medien lässt sich mehr als ein Beitrag zu dem Thema finden, dass sich nicht nur die Sicherheitslage im Land, sondern auch das Sicherheitsgewerbe verändert hat.
Einige Zitate:
„Schulungen und Weiterbildungen im Sicherheitsgewerbe finden mittlerweile zu großen Teilen mit arabischen Migranten statt. Eine unerhörte Torheit, die in der Öffentlichkeit kaum beachtet wird. (Stefan Slaby, 5. Nov. 2023).
„Berichterstattung über (…) Muslime in z.T. sicherheitsrelevanten Bereichen (z.B. im Sicherheitsgewerbe an Flughäfen & beim Schutz kritischer Infrastruktur) kommt dagegen b. Ihnen nicht vor. Woran mag das wohl liegen, liebe @tagesschau?!“ (Dieter Weinmann, 30.Juli 2025).
„(…) Diejenigen, die 2015/16 nach Deutschland eingereist sind, nachdem sie zuvor ihre Pässe weggeworfen hatten (um eine spätere Abschiebung gegen ihren Willen technisch unmöglich zu machen), tragen inzwischen gelbe Security-Westen und kontrollieren bei allen möglichen Gelegenheiten die Ausweise der Deutschen.“ (Ulrich Vosgerau (Staatsrechtslehrer, Autor, Rechtsanwalt), 23.August 2025).
Und RTL West berichtete am 12. Mai 2025 über groß angelegte Razzien in mehreren Städten in Nordrhein-Westfalen, bei denen 400 Polizisten Bars, Clubs und Bordelle mit dem Ziel kontrollierten, kriminelle Verbindungen im Sicherheitsgewerbe aufzudecken.
Mein Kommentar dazu lautete:
»Kriminelle Verbindungen im Sicherheitsgewerbe. Auch so ein Thema, das Gefahrgutbeauftragte im Kontext der Hochrisiko-Gefahrgutbeförderung besser nicht außer Acht lassen sollten.«

Warnung genug

Laut einem Interview in den „WELT“ Nachrichten von Heiko Teggatz, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, befanden sich Stand Januar 2025 in Deutschland um die 300.000 ausreisepflichtige Ausländer, von denen mindestens 50.000 sofort vollziehbar sind. Aus verschiedenen Gründen, insbesondere fehlenden Abschiebehaftplätzen, erfolgen die Abschiebungen jedoch nicht, bzw. nicht in notwendiger Anzahl und Weise. Und die deutschen Grenzen waren bzw. sind weiter ‚offen‘.
Das Interview wurde anlässlich einer tödlichen Messerattacke eines afghanischen, ausreisepflichtigen Mannes auf eine Kindergruppe in Aschaffenburg geführt.
Klartext Teggatz dazu: „Und wenn Sie mich ganz persönlich fragen, ich glaube nicht, dass jemand der hier in Deutschland schwere Straftaten begeht, in Afghanistan etwas zu befürchten hat. Ganz im Gegenteil: Diese Straftaten, die hier begangen worden sind, die werden vermutlich in Afghanistan von dem Regime als Heldentaten gefeiert (…)“.
(Das Interview wurde veröffentlicht auf youtube und ist auch über die timeline des X (twitter) Kanals der Alpha Gefahrgut Consulting verlinkt)

Brandbrief der Polizei

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) veröffentlichte mit Datum vom 4. März 2025 einen »Brandbrief« an den damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz, dass das Bundesaufnahmeprogramm von Afghanen aus Sicherheitsgründen, insbesondere Unstimmigkeiten bei der Identitätsprüfung der Afghanen, sofort auszusetzen oder zu stoppen sei. Es sei bekannt, dass afghanische Staatsangehörige „gefälschte oder verfälschte Dokumente (…) vorlegen. Zitat aus dem Brandbrief: »Vor dem Hintergrund der derzeit höchst angespannten Sicherheitslage in Bezug auf den islamistischen Terrorismus“ sei eine solche Verfahrensweise „nicht tragbar.“
Auf „X“ kommentierte ich das am 6.März 2025 wie folgt:
»Das Thema Security im Sinne von Sicherung von Hochrisiko-Gefahrgut-Beförderungen bleibt für die Verantwortlichen und Beteiligten ganz offensichtlich herausfordernd und spannend. Aktuell ist ein ‚Brandbrief‘ in die Bewertung mit einzubeziehen…«

Unübersichtliche Lage

Das ganze bisherige Jahr 2025 hindurch ist für die deutschen Unternehmen die Einschätzung der Sicherheitslage bei der Gefahrgutbeförderung (betreffend der Sicherung von Hochrisiko-Gefahrgutbeförderungen) unverändert unübersichtlich.
Ein Blick darauf, wie die Sicherheitslage in Deutschland von ausländischer Warte eingeschätzt wird, ist alarmierend: Seitens der australischen Regierungsbehörden wird für Reisen in Deutschland z.B. folgende Warnung ausgesprochen: „Terrorist attacks can occure at anytime. (…) Exercise a high degree of caution in Germany.“(Quelle: ’smartraveller.gov.au‘, australische Regierung, Anfang 2025).
Im August 2025 findet sich unter gleicher Quelle eine Warnung, dass die verkehrliche Infrastruktur im terrorostischen Fokus stehen kann: »may target transport hubs«.
Demgegenüber wurde ein im deutschen Bundestag Ende Januar vorgelegtes ‚Zustrombegrenzungsgesetz‘ (Bem: Inhaltlich: Einwanderungsbegrenzungsgesetz) in namentlicher Abstimmung von der Mehrzahl der Abgeordneten abgelehnt.
Und für eine innerbetriebliche Bewertung betreffend die Erfordernis und Relevanz von betrieblichen Maßnahmen bei der Sicherung gefährlicher Hochrisiko-Güter ggf. hilfreich: Der zum Abstimmungszeitpunkt amtierende Bundesverkehrsminister und Bundesjustizminister (Dr. Wissing) stimmte mit nein, also gegen das Gesetz.

Regierungshandeln

Aus Unternehmens- und Berater-Perspektive betrachtet, kann in den letzten Jahren ein regierungsübergreifendes Agieren des Staates konstatiert werden, dass wiederholt Maßnahmen ergriffen worden sind, welche geeignet scheinen, die Sicherheitslage weiter zu verschärfen. Denn nicht nur die Ampel-Regierung unter dem sozialdemokratischen Bundeskanzler Scholz flog in größerer Anzahl Afghanen („Ortskräfte“) nach Deutschland ein, obwohl es Warnungen gab, dass (infolge der Schwierigkeiten oder Mängel bei der Sicherheitsüberprüfung) dies die Sicherheitslage beeinträchtigen könnte. Auch die folgende Regierung unter Bundeskanzler Merz ließ – nach einem zeitweisen Aussetzen der Flüge – weiterhin Afghanen per Flugzeug nach Deutschland einreisen. Zitate der Presse: »Schutzbedürftige Afghanen dürfen bald wieder einreisen«. Die Bundesregierung weigerte sich lange, Afghanen trotz Aufnahmezusage einreisen zu lassen. Nun gibt sie die Blockade offenbar auf.« »Bundesregierung fliegt wieder Afghanen aus Pakistan ein«.
(Deutsche Welle, Berliner Zeitung, NIUS berichteten jeweils am 27.08.2025)

Wunder?

Angesichts der zu konstatierenden Lage mag es an Wunder grenzen, dass noch nicht über katastrophale Großschäden zu berichten war – vielleicht sehen potentielle Akteure die Zeit aber auch einfach noch nicht reif dafür. Allemal verwunderlich ist es allerdings, dass angesichts der Gefahrenlage und der offensichtlich auch bestehenden Risiken aus deutschen Unternehmen, insbesondere aus Chef-Etagen und von Verbänden sowie bestellten Gefahrgutbeauftragten, so wenig bis nichts dazu zu vermelden ist. Und die Fachpublikationen belieben zuweilen nicht darüber zu informieren. Schläfer kennt man bekanntlich nicht nur unter Terroristen. Der Öffentlichkeit ist zu wünschen, dass dieses Thema nicht auch noch in aller Ruhe und Sorglosigkeit verschlafen wird.


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Gefahrgut-Seminarkalender

Gefahrgut-Seminarkalender

Gefahrgut-Seminarkalender

NEU und in eigener Sache:
Alpha Gefahrgut Consulting hat den Seminarkalender neu designt, produziert und in einer PDF-Fassung auf der Unternehmens-Webseite eingestellt. Sie können den Seminarkalender nun downloaden, auf dem eigenen PC, Rechner, Tablet etc. speichern sowie den Seminarkalender per E-Mail, WhatsApp oder andere Dienste an andere Interessierte weitergeben.
Vorteile: Über eine intelligente Verlinkung gelangt der interessierte User stets unmittelbar auf das gesuchte Seminarangebot mitsamt Anmeldeformular auf der Webseite der Alpha Gefahrgut Consulting!

Schnelle Suche nach Monaten

Unverändert schnell kann man in der neuen PDF-Fassung schnell nach Schulungen in einem bestimmten Monat suchen – und finden! – Eine intelligente Verlinkung im Dokument macht es möglich.

Updates schnell und schlank

Und über einen eingebauten Link in der PDF lässt sich schnell überprüfen, ob es möglicherweise ein Update des Seminarkalenders auf der Webseite der Alpha Gefahrgut Consulting gibt. Falls ja, ist der Download unmittelbar möglich.

Nutzen Sie die Möglichkeiten!

Nutzen Sie die Möglichkeiten und laden Sie den Seminarkalender noch heute!
Eingestellt sind dort unter anderem:
Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannte CBTA-Gefahrgut-Schulungen für den Luftverkehr,
Unterweisungen nach 1.6 IATA-DGR für Lithiumbatterien und Natrium-Ionen-Batterien,
Unterweisungen nach GGVSEB/ADR/RID/ADN 1.3,
Unterweisungen nach GGVSee/IMDG-Code 1.3,
Gefahrgut-Spezialschulungen und anderes.

Der Link zum Gefahrgut-Seminarkalender:
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EVU Sicherheitsbescheinigung nach ESiV

EVU Sicherheitsbescheinigung nach ESiV

EVU Sicherheitsbescheinigung nach ESiV

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat mit einer neuen Fachmitteilung die vorherige (12 / 2022 vom 13.10.2022) außer Kraft gesetzt. Damit werden die Anforderungen an eine Aktualisierung der Sicherheitsbescheinigungen für Eisenbahn-Verkehrsunternehmen (EVU) nach Eisenbahn-Sicherheitsverordnung (ESiV) aktualisiert.
Diese Fachmitteilung wurde insbesondere aktualisiert, weil EVU zu jeder Zeit sicherzustellen haben, dass die Voraussetzungen, die für die Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung zum Erteilungszeitpunkt gegolten haben, auch nach der Erteilung derselben weiterhin erfüllt werden.

Eine wichtige Klarstellung dabei ist:
Wenn sich die Beteiligung an der Beförderung ändert. muss das EVU hat unverzüglich die Aktualisierung der Sicherheitsbescheinigung beantragen.

Verweis auf ERA

Das EBA nennt in der Fachmitteilung auch einige Beispiele für Änderungen, die eine Aktualisierung einer Sicherheitsbescheinigung erforderlich machen könnten. Gleichzeitig verweist es auf den von der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) herausgegebenen kombinierten Anwendungsleitfaden für die Erteilung einheitlicher Sicherheitsbescheinigungen, der zum kostenlosen Download auf Deutsch bereitgestellt wird.
Wichtige Details zur Antragstellung können die EVU auch dem von der ERA herausgegebenen kombinierten Anwendungsleitfaden für die Erteilung einheitlicher Sicherheitsbescheinigungen entnehmen. Das EBA weist auch ferner darauf hin, dass, sofern eine einheitliche Sicherheitsbescheinigung von der ERA erteilt worden ist, der Umfang und Inhalt eines Antrages mit der ERA abzustimmen sei.

Ganz unten verlinken wir die Verkündung der Fachmitteilung des EBA.


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https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Fachmitteilungen/DE/2025/18_2025_Aktualisierung_von_einheitlichen_Sicherheitsbescheinigungen.html

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