BAM Datenbank Gefahrgut nun kostenfrei

BAM Datenbank Gefahrgut nun kostenfrei

Seit nunmehr ca. 40 Jahren verfügt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin über eine umfangreiche Datenbank bzw. Stoff-Datenbank zur Beförderung gefährlicher Güter. Seit dem 23. Juli 2025 ist die Datenbank kostenfrei über das Internet zugänglich.

Bisher gebührenpflichtig

Bislang war die Recherche in der Datenbank für Externe, also insbesondere für Unternehmen, nur kostenpflichtig möglich. Die Datenbank wurde bisher mit Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr finanziert. Zukünftig trägt die BAM die Kosten selbst.
Für den Steuerzahler macht die Frage der Kostentragung jedoch letztlich keinen Unterschied, die Datenbank wird schließlich bei einer Bundesbehörde entwickelt und gehostet. Den Unterschied macht der jetzt erlaubte kostenfreie Zugriff.

Jetzt kostenfrei

Im Rahmen einer Open Source Strategie, welche die digitale Transformation auch bei der Gefahrgut-Beförderung vorantreiben soll, wird die Datenbank nun frei zugänglich sein.
Ein Wermutstropfen:
Bisher gab es jährliche Updates, zukünftig sollen die Updates alle zwei Jahre eingestellt werden, offensichtlich immer zum Zeitpunkt der Aktualisierung der Verkehrsträger-Vorschriften (ADR/RID/ADN).

Support für Kontrolle, Planung, Durchführung von Beförderungen

Zielgruppe bzw. potentielle Nutzer für die BAM Datenbank GEFAHRGUT sind neben Kontroll-Behörden auch Unternehmen, welche Gefahrgut-Beförderungen planen oder durchführen. Insofern sollte die Datenbank auch für Gefahrgutbeauftragte eine zuverlässige Informationsquelle aus renommierten Hause und eine Empfehlung wert sein.

Datenkranz

Die Datenbank bietet insbesondere folgende Daten zur Ansicht an:
Stoffinformation
Klassifizierung
Namen
Beförderungsausschlüsse
Kennzeichnung
Begrenzte und freigestellte Mengen
Umschließungen
Ausnahmen
Vereinbarungen
Weitere Vorschriften
Zusammenpackung
Zusammenladung, Stauung, Trennung
sowie pro Verkehrsträger eine Kurzinformation über relevante Daten aus den Verzeichnissen der gefährlichen Güter (‚Gefahrgut-Listen‘) zum jeweiligen Eintrag.

Die Datenbank enthält systematisch aufbereitete Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter – auf Straße, Schiene, Binnenwasserstraße, See und in der Luft. Die Inhalte lassen sich über eine Web-Oberfläche recherchieren oder als Datensatz herunterladen. Das ermöglicht eine schnelle Verfügbarkeit und eine effiziente Integration in interne Prozesse von Unternehmen oder Kontrollbehörden.

Die Datenbank enthält datentechnisch aufbereitete Vorschriften-Inhalte zur Beförderung gefährlicher Güter – auf Straße, Schiene, Binnenwasserstraße, See und im Luftverkehr.
Die Inhalte lassen sich über eine Web-Oberfläche recherchieren oder als Datensatz herunterladen. Durch eine schnelle Daten-Verfügbarkeit und eine prinzipiell gegebene Daten-Integration in interne Systeme oder Prozesse von Unternehmen oder Kontrollbehörden scheint ein effizienter Daten-Support bei der Beförderung gefährlicher Güter keine Zukunftsmusik mehr zu sein.

Auslaufmodelle

Die neue, gebührenfreie Rechercheanwendung „DGG-Info“ ist offensichtlich derzeit als Prototyp in einer Beta-Version verfügbar. Die früher gebührenpflichtige Rechercheanwendung für nicht-radioaktive Stoffe bleibt für die bisher zahlenden Bestandskunden offensichtlich noch bis Ende des Jahres 2025 parallel nutzbar.
Die Gefahrgut-Schnellinfo soll zum Ende des Jahres 2025 eingestellt werden, da sie durch eine Integration in die o.g. neue DGG-Info obsolet wird.


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Auswahl bestimmter Inhalte, nur gewichtete Kurzübersicht zur schnellen Orientierung.
Es gelten allein die behördlichen Vorschriften, wie verkündet.


Link:

Über diesen Link gelangen Sie zur BAM-Datenbank

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MD-83 in einzigartiger Lackierung

MD-83 in einzigartiger Lackierung

Dass bei Alpha Gefahrgut Consulting der Luftverkehr bereits seit Jahrzehnten im Fokus steht, das dürfte allgemein bekannt sein.
Ebenso die Tatsache, dass in unseren Gefahrgut-Schulungen für den Luftverkehr Flugzeuge – teilweise auch außergewöhnliche Flugzeuge – regelmäßig eine Hauptrolle spielen.
Weniger bekannt oder auch mit den Jahren in Vergessenheit geraten sein dürfte, dass im Jahre 1995 (also vor jetzt 30 Jahren) eine McDonnell Douglas der Baureihe MD-80 mit einer so einzigartigen Lackierung versehen wurde, dass sie berühmt bzw. zu einer Legende wurde. Wie kam es dazu?

Mal-Wettbewerb gewonnen

Nun, da war das künstlerisch begabte elfjährige Mädchen, das einen Mal-Wettbewerb einer Fluggesellschaft gewann. Die damalige »AOM French Airlines« hatte diesen Wettbewerb ausgeschrieben, und die Elfjährige gewann diesen: Ihre Zeichnung wurde dann in einer Flugzeugwerft auf die Außenhaut einer ausgesuchten MD-83 der Airline lackiert und flog seitdem in einer außengewöhnlichen »Livery« eine sehr erfolgreiche Werbung.
Und der Hit war: Die Airline taufte das Flugzeug auf den Namen des kleinen Mädchens.
Ahnte damals schon jemand, was aus der kleinen Künstlerin einmal werden würde?

Bis heute berühmt

Die im Jahre 1995 mit einer Sonderlackierung versehene Maschine (F-GGMB) ist unter Flugzeug-Enthusiasten bis heute berühmt. Vergleichbar gut gelungene Lackierungen sind bis heute rar…
Ansicht des Flugzeuges

Künstlerin machte Karriere

Die kleine Künstlerin, geboren am 21.August 1984 in Ajaccio auf Korsika, machte übrigens einige Jahre später eine Weltkarriere: Unter ihrem Mädchennamen Alizée (Jacotey) wurde sie in noch jungen Jahren zu einem international umjubelten Pop-Star.
Die Hitlisten stürmte Alizée im Jahre 2000 mit ihrer Debüt-Single: »Moi…Lolita«. Dieser Song hielt sich 73 Wochen in den Charts. Unvergessen bleiben auch Hits wie: »En contre courant« (2003) und aus dem gleichen Jahr: »J’ai pas vingt ans
Heute schreiben wir übrigens den 21. August und darum auch:
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, Alizée !
Und vielen Dank! – Merci beaucoup, Alizée!


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Tanker EXCELLION: Drohnen-Treffer?

Tanker EXCELLION: Drohnen-Treffer?

Drohnen auf Ölhafen

Laut Medienberichten wurde der im Donaudelta gelegene ukrainische Hafen Izmail von Drohnen angegriffen, bei denen es zu größeren Schäden, insbesondere an Ölanlagen, gekommen sein soll.

Tankschiff Excellion getroffen?

Bei dem Drohnen-Angriff soll auch der Öl-/Chemikalientanker Excellion getroffen und beschädigt worden sein. Das Schiff wurde im Jahre 2008 gebaut und fährt unter der Flagge Panamas. Über Verletzte ist bisher nichts bekannt. Von den örtlichen Hafenbehörden sollen Schäden am Tankschiff nicht bestätigt sein, die Informationslage ist insofern noch unklar und unübersichtlich.

Umweltschäden?

Ob infolge der Schäden an Schiff und Hafenanlagen auch mit größeren Umweltschäden zu rechnen ist, ist bisher offensichtlich noch kein großes Thema in den Medien. Das Donaudelta ist insbesondere für seinen Naturreichtum bekannt. Die Excellion ist – verglichen mit Großtankern – ein vergleichsweise kleines Tankschiff (ca. 5.000 to.).
Der Hafen Ismail liegt im ukrainisch-rumänischen Grenzgebiet, im Donaudelta. Das Donaudelta ist für seinen Naturreichtum bekannt. Die Donau mündet dort ins Schwarze Meer.


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W-Sapphire: Explosion an Bord

W-Sapphire: Explosion an Bord

An Bord des unter liberianischer Flagge fahrenden und mit Kohle beladenen Bulk-Carriers »W-Sapphire« hat es offensichtlich eine Explosion gegeben.
Auf dem Twitter (X) Kanal der Alpha Gefahrgut Consulting ist ein Video geteilt, dass die Explosion zeigt. Ein großer Feuerball stand über dem Schiff. Laut Medienberichten gab es glücklicherweise keine Verletzten bzw. alle an Bord sollen sicher sein. Das Schiff befindet sich im Hafen von Baltimore (USA), die US-Behörden prüfen, wie es zu der Explosion kommen konnte. Derzeit scheint die Ursache noch ungeklärt zu sein.

Explosion um 06:30 Uhr morgens

Medienberichten zufolge hatte sich die Explosion gegen 6:30 Uhr Ortszeit (US) ereignet, nachdem das Schiff an der Pier eine Kohle-Ladung übernommen hatte. Die örtlichen Behörden rückten mit Feuerwehren zu Land und zu Wasser aus. Das Feuer wurde gelöscht, das Schiff blieb schwimmfähig.

Kohle als Massengut

Kohle als Massengut (Bulk Cargo) ist keine ungefährliche Fracht. Unter Seefracht-Experten sind die mit der Massengut-Beförderung von Kohle verbundenen Risiken bekannt:
Selbsterhitzung bzw. Selbstentzündung, Staubexplosionen sowie Methangas-Bildung. Diese Gefahren sind der Grund dafür, dass Kohle als Massengut im Seeverkehr den Bestimmungen des IMSBC unterliegt.

Ex Oetker Reederei

Die »W-Sapphire« ist 229 Meter lang, 32 Meter breit und trägt rund 40.000 Tonnen.
Das Schiff hat laut Vesselfinder die IMO Nummer 9605645 und lief 2012 vom Stapel.
In früheren Jahren fuhr es auch unter deutscher Flagge, insbesondere unter dem Namen »Ida Oetker«.


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RSEB 2025

RSEB 2025 (BMV)

Auf der Webseite des Bundesverkehrsministeriums (BMV) sind die RSEB 2025 inzwischen auch im Download erhältlich.

Durchführungs-Richtlinien

Wie bereits zu einem früheren Zeitpunkt gemeldet, kommen auch die RSEB (Richtlinien Straße, Eisenbahn, Binnenschiffahrt) als „2025er Edition“ neu bzw. in überarbeiteter Fassung an den Start.
Die RSEB sind keine behördlichen Vorschriften, sondern verwaltungsinterne Durchführungs-Richtlinien zu den behördlichen (deutschen) Gefahrgut-Vorschriften. Sie sollen eine bundesweit einheitliche Durchführung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften im Straßen-, Eisenbahn-, und Binnenschiffsverkehr in Deutschland ermöglichen, also ein einheitliches Agieren der Behörden ermöglichen. Die Inhalte sind darum auch für die Unternehmen interessant.

Verkündung am 15.Juli 2025

Die Verkündung der neuen RSEB erfolgte bereits am 15. Juli 2025 im Verkehrsblatt (dem Amtsblatt des Bundesverkehrsministeriums). Über den Verkehrsblatt-Verlag konnte die RSEB auch gegen Entgelt bezogen werden.

Kostenloser Download seit ca. 15. August

Seit ca. 15. August kann die neue RSEB auch kostenlos als PDF-Fassung von der Webseite des Bundesverkehrsministeriums heruntergeladen werden.
Die Linkadresse ist hier angegeben.

Was hat sich inhaltlich geändert?

Zu § 20 Pflichten des Empfängers:
Verweigerungsgründe bei Anlieferungen.

Zu Abschnitt 5..3.6 ADR:
Tankabteile mit HVO (Hydrotreated Vegetable Oil)

Zu Unterabschnitt 7.5.1.1. u. 7.5.1.2 ADR:
Ergänzung betr. »berauschender Mittel«.
Zitat: »…beschränkt sich auf die Feststellung offensichtlicher Auffälligkeiten«.

Zum Bußgeld- u. Verwarnungskatalog:
Offensichtlich erfolgte eine generelle Anhebung der Bußgelder um ca. 20%.


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