Gefahrgutbeauftragter

Gefahrgutbeauftragter für alle Fälle

Der kompetente und integre Partner an Ihrer Seite:
Ihr Gefahrgutbeauftragter für alle Fälle und Verkehrsträger.

(Straße, Schiene, Binnen- und Seeschiffahrt, Luftverkehr)*

(*im Land- und Seeverkehr gemäß GbV und IHK-Anerkennung,
im Luftverkehr mit LBA-anerkannten Zertifikaten nach NfL, CBTA, ICAO-TI/ IATA-DGR.
Ladungssicherung VDI-anerkannt.
Gültig sicherheitsüberprüft.

Prospekt Gefahrgutbeauftragter extern

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Unser Standort in NRW
Immer ganz in der Nähe!

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Übrigens:
Ausgerechnet im Luftverkehr (!)
ist der Gefahrgutbeauftragte nach GbV aktuell nicht mehr behördlich vorgeschrieben.

Gut beraten ist jedoch, wer den Gefahrgutbeauftragten für Luftverkehr freiwillig bestellt.
Wir übernehmen diese Aufgabe gern für Sie.
Und wir stellen auch den externen  Assessor nach CBTA  für die Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr (bei erfolgter Bestellung als Gefahrgutbeauftragter Luftverkehr ist ggf. eine kostenneutrale Inkludierung des Assessors möglich – fragen Sie uns).


Hintergrundinformationen
zum Thema Gefahrgutbeauftragter:

Die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Unternehmen müssen gemäß deutscher Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)*

*Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsberater) zur Überwachung der betrieblichen Tätigkeiten bei der Beförderung gefährlicher Güter bestellen.
Als Gefahrgutbeauftragter darf nur bestellt und tätig werden, wer Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises ist. Der Schulungsnachweis ist durch eine Schulung nach §5 GbV zu erwerben, mit einer schriftlichen IHK-Prüfung abzuschließen, längstens fünf Jahre gültig und durch fristgemäße schriftliche Prüfungen bei einer IHK zu verlängern.

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig handelt insbesondere, wer als Unternehmer einen Gefahrgutbeauftragten vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig bestellt, einen Gefahrgutbeauftragten bestellt, der nicht im Besitz des vorgeschriebenen Schulungsnachweises ist oder als Unternehmer selbst die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten wahrnimmt, ohne im Besitz des vorgeschriebenen Schulungsnachweises zu sein.


Dienstleister

Alpha Gefahrgut Consulting übernimmt für Sie nach Abschluss eines Dienstleistungsvertrages die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten bei der Gefahrgutbeförderung im:
Straßenverkehr, Schienenverkehr, Binnenschiffsverkehr, Seeverkehr
(Bestellung nach deutscher GbV, jeweilige aktuelle Fassung),
Luftverkehr (derzeit optionale, freiwillige Bestellung nach Vertrag).

Frei skalierbare Lösung

Sie erhalten eine frei skalierbare Lösung für alle Verkehrsträger aus einer Hand.
Neutral, unabhängig, kompetent, loyal, integer.

Verbessern Sie die Wettbewerbsfähigkeit, reduzieren Sie Fixkosten, erhöhen Sie Flexibilität, Professionalität und Servicegrad:
Entscheiden Sie sich für die Expertise von Alpha Gefahrgut Consulting.

Die bereits vielfältigen Überwachungs- und Beratungs- Aufgaben des Gefahrgutbeauftbeauftragten  sind insbesondere auch im ADR, RID, ADN festgeschrieben, siehe auch dort.


Gut zu wissen:

Der Gefahrgutbeauftragte – so wie ihn die deutsche Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV) definiert hat – muss überwachen und beraten. Genau das sind seine Pflichten, die er nach Vorgaben des Gesetzgebers unbedingt zu erfüllen hat.

Der Gefahrgutbeauftragte darf auch unterweisen und schulen, allerdings erfolgt das nicht in Pflichterfüllung nach einer Bestellung als Gefahrgutbeauftragter gemäß GbV, sondern begründet als separate Service-Leistung eine ebensolche zusätzliche zeitliche Berücksichtigung wie separate Vergütung.

Gleiches gilt in besonderer Weise für die Übernahme von sonstigen Service-, Projekt-, Management- Aufgaben (z.B. Führungs- bzw. Betriebsleitungs- Aufgaben). Wenn der Gefahrgutbeauftragte die Gefahrgutprozesse selbst führt und anweist, mutiert er vom Überwacher und Berater nach GbV zum Manager bzw zur „beauftragten Person“ i.S. des OWiG.


Je nach gewählter Vertragsart

kann Alpha Gefahrgut Consulting dabei die jeweils gewünschte betriebliche Unterstützung für Sie leisten.

Gefahrgut-Service-Leistungen und Gefahrgut-Beratungs-Leistungen sowie Gefahrgut-Projektarbeiten und Gefahrgut-Management-Leistungen ebenso wie Gefahrgut-Schulungen und Gefahrgut-Unterweisungen können wir dabei auch völlig unabhängig von einer Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten erbringen, d.h. Sie müssen uns in diesen Fällen nicht vorher zum Gefahrgutbeauftragten bestellen. Diese Leistungen sind immer kostenpflichtig. Jedoch sind bei bereits erfolgter Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten bestimmte Beratungsleistungen des Gefahrgutbeauftragten im Rahmen der Ausübung der Tätigkeiten des Gefahrgutbeauftragten ggf im Vertragspreis inkludiert. Siehe dazu auch unter Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten.

Wo gewünscht, können wir für auch das Management der Gefahrgut-Beförderung übernehmen, siehe weiter unten („OPERA“) oder im Rahmen von Projekten.


Die Gefahrgut-Suppe:

(Sie müssen uns schon sagen, was Sie brauchen)
Es ist wie mit einer teuflisch scharfen Suppe:
Wenn Sie dafür einen langen Löffel benötigen, dann stellen wir den gerne für Sie bereit. Wenn Sie eine Schöpfkelle brauchen, gerne auch das. Sie können auch einen Topf, den passenden Deckel und einen tiefen Teller dafür erhalten. Und wenn Sie das alles nicht, sondern stattdessen einen Dosenöffner benötigen, dann müssen wir das wissen, um Ihnen den passenden Vertrag und die passende Dienstleistung anbieten zu können. Und selbst wenn Sie jemanden suchen sollten, der die ganze scharfe Suppe für Sie auslöffeln soll, dann können wir auch das tun: Siehe unten, virtuelle Betriebsleitung Gefahrgut, die „DG-Opera“…


Die Extrawurst:

Ein neue Sonne erstrahlt am Gefahrgut-Himmel:
DG-„OPERA“, ein neues Produkt der Alpha Gefahrgut Consulting.

Für Unternehmen, denen die Dienstleistung des Gefahrgutbeauftragten hinsichtlich Überwachung und Beratung noch nicht weit genug geht:
Alpha Gefahrgut Consulting steuert als virtuelle Betriebsleitung aktiv das betriebliche Management von Gefahrgutbeförderungen ausgesuchter Vertragspartner. Für diese besondere Dienstleistung ist der vorherige Abschluss eines separaten „OPERA“ Dienstleistungsvertrages zwingend erforderlich. Sprechen oder schreiben Sie uns an. 


Achtung!

Praxiserfahrungen lehren und belegen, dass im realen Wirtschaftsleben Geschäftsmodelle und Unternehmens- Organisationen implementiert sind, bei denen der formal bestellte Gefahrgutbeauftragte nach GbV freiwillig oder gezwungenermaßen seine vom deutschen Gesetzgeber auferlegten Überwachungsaufgaben gegen Schulungs-, Service- oder Management- Dienste vertauscht, d.h. ggf völlig anders leistet, als es verordnete Aufgabe ist und die beteiligten Parteien dabei ggf auch signifikante wirtschaftliche Vorteile „erwirtschaften“.

Organisationsverschulden

Nun gehört zur „Berufsfreiheit“ und „Unternehmensfreiheit“ im Sinne freier Gründung und Führung von Unternehmen auch die Freiheit, die unternehmerischen Tätigkeiten  organisatorisch und vertraglich so zu gestalten, wie es einem gefällt und passend erscheint (vgl auch ständige Rechtsprechung).  Doch wird diese Freiheit dort überdehnt sein, wo behördlich verordnete Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr in gehöriger Weise erledigt werden und Vorschriften faktisch unterlaufen werden. Unabhängig davon, ob das fahrlässig oder vorsätzlich geschieht, wird bei einem Schadenfall auch ein Organisationsverschulden der jeweiligen Geschäftsführungen ernsthaft zu erwägen bzw tatsächlich nachzuweisen sein.

Wettbewerbswidriges Verhalten

Fernerhin wird eine permanent offene Flanke der Unternehmen aufgrund eines jederzeit möglichen Vorwurfes wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens gegeben sein und erzielte Umsätze (eingesparte Aufwendungen) kann man prinzipiell als vom Verfallbescheid bedroht sehen. Auch die Schadenversicherer dürften ihre eigene Auffassung zu einem solchen Fall vertreten.


Pro Expertise!

Entscheiden Sie sich auch darum für die Expertise von Alpha Gefahrgut Consulting und damit für eine rechtstreue, faire, integre und loyale Dienstleistungsqualität.
(Hinweis: Keine Rechtsberatung!)


Lesestoff

Vertiefender Lesestoff (nicht nur für Gefahrgutbeauftragte) zu dem Thema:
Das Sachbuch:
Der Gefahrgutbeauftragte: Real McCoy oder falscher Fuffziger?“