Veralteter Vorschriftenstand auf Webseite(n) des Bundes
ACHTUNG!
Obschon bereits im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 147, bereits ausgegeben zum 25. Juni 2025, die 15. Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen verkündet wurde, findet sich auf den Webseiten des Bundes, insbesondere des Bundesverkehrsministeriums (BMV) aktuell (Stand 1.Aug. 2025, 09:00 Uhr) noch ein alter Vorschriftenstand:
Auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums (BMV) wird z.B. aktuell noch die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung mit Stand 11.März 2019, die Gefahrgut-Verordnung Straße, Schiene, Eisenbahn (GGVSEB) mit Vorschriftenstand 28.08.2023 sowie die RSEB in der Fassung vom 29.August 2023 zum Download und zur Information angeboten.
Nicht falsch informieren lassen
Lassen Sie sich davon weder irritieren, noch falsch informieren:
Die vorgenannten Vorschriften sind inzwischen geändert worden.
Warum der Bund die Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter aktuell nicht vollständig, nicht aktuell, nicht richtig auf seiner Internet-Präsenz zur Verfügung stellt, soll hier nicht weiter diskutiert werden. Doch Fakt ist: Der Vorschriftenstand ist inzwischen ein anderer, siehe dazu auch die vorherige Meldung im News Blog der Alpha Gefahrgut Consulting.
Besser BAM oder ELWIS
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat als Bundesoberbehörde insofern schneller reagiert, als man über die Webseite der BAM (TES) inzwischen zur aktualisierten Fassung der GGVSEB geleitet wird.
Auch über ELWIS (den elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes) gelangt man zur aktuellen GGVSEB.
Die neue Richtlinie Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt (RSEB) wird allerdings bisher – soweit das bisher zu recherchieren war – offensichtlich noch auf keiner Webseite des Bundes zum Download zur Verfügung gestellt.
Geschäftstüchtig
Geschäftstüchtig wie die einschlägigen Verlage der gewerblichen Vorschriftentext-Verkäufer sind, kann man die aktuellen Fassungen der Gefahrgut-Vorschriften dort bereits seit einiger Zeit im Handel beziehen.
Auch beim Verkehrsblatt-Verlag mit Sitz in Dortmund, dem Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, kann man die vorgenannte Fassung der neuen RSEB bereits seit einiger Zeit gegen Entgelt (und nur als PDF-Fassung) erwerben.
Leider stellt das Bundesverkehrsministerium zumindest derzeit diese Vorschriften bzw. Richtlinien zur sicheren Beförderung gefährlicher Güter der Öffentlichkeit insofern nicht vollständig kostenlos (z.B. zum PDF-Download) zur Verfügung.
Wikipedia beschäftigt sich übrigens mit der hier skizzierten Situation, man kann das über folgenden Link (Wikipedia/Verkehrsblatt) nachlesen.
Digitalisierung geht anders
Warum es in einem Industrie-Land wie der Bundesrepublik Deutschland verwaltungsseitig nicht ermöglicht werden kann, für die Öffentlichkeit sicherheitsrelevante Vorschriften wie diejenigen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter in angemessen kurzer Zeit kostenlos zum Download bereitzustellen, sei dahingestellt. Die Möglichkeiten der Digitalisierung werden jedoch ganz offensichtlich bis heute noch nicht vollständig ausgeschöpft. Da sollte ein Land wie Deutschland doch eigentlich noch mehr können…
Kostenlose, unverbindliche Information – ohne Gewähr.
News Blog abonnieren:
Das Abo läuft über einen RSS-Feed.
