IATA-DGR 2026: Erster Nachtrag mit Inkrafttreten

IATA-DGR 2026: Erster Nachtrag mit Inkrafttreten

Veraltet vor Neuerscheinung

Die neuen IATA-DGR treten am 1.1.2026 in Kraft.
Doch schon mit Inkrafttreten ist die neue Vorschrift veraltet. Sie muss vom Käufer und Anwender handschriftlich aktualisiert werden (Buchausgabe).

Erster Nachtrag (Addendum) mit Datum 1.1.2026

Die IATA (International Air Transport Association) hat inzwischen auf ihrer Webseite das erste Addendum / Korrigendum zu den neuen IATA-DGR 2026 veröffentlicht. Die Informationen liegen zum Download in verschiedenen Sprachen , insbesondere Deutsch und Englisch, zum Download bereit. Wir teilen unten den Link zum Download bzw. zur Webseite der IATA.

Die IATA-DGR

Die IATA DGR sind die vom internationalen Verband der Luftverkehrsgesellschaften (IATA) verkündeten Gefahrgut-Vorschriften für den zivilen Luftverkehr (IATA Dangerous Goods Regulations) und sind die zivilrechtlichen Vorschriften für die sichere Beförderung von Gefahrgut im Luftverkehr. Diese international anerkannten Regeln basieren auf den behördlichen ICAO-TI und werden jährlich aktualisiert, um die Einhaltung aktueller Standards und Best Practices zu gewährleisten und decken alle Beförderungsinhalte ab.
Mehr allgemeine Informationen zu IATA-DGR und ICAO-TI.


Kostenlose, unverbindliche Information – ohne Gewähr.
Auswahl bestimmter Inhalte, nur gewichtete Kurzübersicht zur schnellen Orientierung.
Es gelten allein die behördlichen Vorschriften, wie verkündet.


Link:

https://www.iata.org/en/publications/dgr

(Link gültig zum Zeitpunkt der Publikation dieses Beitrages)


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IATA-DGR 2026: Was sich wirklich ändert

IATA-DGR 2026: Was sich wirklich ändert

Das alte Lied?

Die neuen IATA-DGR treten am 1.1.2026 in Kraft.
Doch so neu ist diese 67. Ausgabe gar nicht:
Das weitaus meiste stand bereits in der Vorgänger-Vorschrift, der 66. IATA-DGR 2025 ganz genau so.

Was in 2026 wirklich neu ist

Die IATA (International Air Transport Association) hatte vor einiger Zeit Informationen dazu publiziert, welche wesentlichen Änderungen („significant changes“) bei der Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr ab dem 1.1.2026 zu erwarten seien.
Zwischenzeitlich liegt die 67. IATA-DGR zumindest in der englischsprachigen Originalausgabe vor. Alpha Gefahrgut Consulting ging anhand der englischen Originalausgabe der Frage nach, was denn nun wirklich neu an der 67. Ausgabe der IATA-DGR ist – und ob die Änderungen tatsächlich so „signifikant“ ausfallen, wie von IATA verkündet.
Hören Sie rein und machen Sie sich selbst ein Bild!
Der Podcast Nr. 9 der Alpha Gefahrgut Consulting.

Die IATA-DGR

Die IATA DGR sind die vom internationalen Verband der Luftverkehrsgesellschaften (IATA) verkündeten Gefahrgut-Vorschriften für den zivilen Luftverkehr (IATA Dangerous Goods Regulations) und sind die zivilrechtlichen Vorschriften für die sichere Beförderung von Gefahrgut im Luftverkehr. Diese international anerkannten Regeln basieren auf den behördlichen ICAO-TI und werden jährlich aktualisiert, um die Einhaltung aktueller Standards und Best Practices zu gewährleisten und decken alle Beförderungsinhalte ab.
Mehr allgemeine Informationen zu IATA-DGR und ICAO-TI.

Podcast Nr. 9

Hören Sie dazu auch den Podcast Nr. 9 der Alpha Gefahrgut Consulting:
IATA-DGR 2026: Was sich wirklich ändert.
Wir teilen unten den Link zum Podcast.


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Es gelten allein die behördlichen Vorschriften, wie verkündet.


Link:

Hier geht es zum PodCast auf YouTube und Spotify.

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IATA: Die glorreichen Sieben

IATA. Die glorreichen Sieben

7 IATA-Infos für Reisende mit Lithiumbatterien

IATA startete Info-Aktion für Reisende mit Lithiumbatterien

Immer dabei

Lithiumbatterien finden sich heute fast immer im Reisegepäck, doch nur wenige Reisende sind sich der damit verbundenen Gefahren bewusst. IATA hat deshalb eine Info-Aktion auf den Weg gebracht.
Sieben Regeln sollen die Reisenden beherzigen, um einen sichere Reise per Flugzeug zu gewährleisten.
Und diese sieben Regeln sollen die sichere Mitführung von PED (Portabel Electronic Devices), also elektronischen Geräten wie Mobiltelefone (‚Handys‘), Tablet oder Laptop-PC, Powerbanks und Ersatzbatterien erleichtern.

Die glorreichen Sieben:

    „Leicht“ bleiben:

    Nur Geräte und Batterien einpacken, die auf der Reise wirklich benötigt werden.

    Wachsam sein:

    Wird ein Gerät oder eine Batterie heiß, ist beschädigt oder raucht sogar, dann muss umgehend das Airline-Personal oder Flughafen-Personal informiert werden.

    Batterieleistung beachten:

    Für leistungsstärkere Batterien (insbesondere über 100 Wh (Wattstunden)) muss vor der Reise abgeklärt werden, ob die Airline die Mitnahme erlaubt bzw. genehmigt.

    Geräte an der Person belassen

    Alle (erlaubten) PED (Portabel Electronic Devices), also elektronischen Geräten wie Mobiltelefone (‚Handys‘), Tablet oder Laptop-PC und andere batteriebetriebene Gegenstände sollten im Handgepäck mitgeführt werden, nicht im aufgegebenen Gepäck.

    Gate-Check

    Wird Gepäck beim Check-In aufgegeben (Aufgegebenes Gepäck bzw. checked baggage), sollen zuvor alle Lithiumbatterien und Geräte entnommen worden sein.

    Pole schützen

    Am besten original: Originalverpackungen sind der beste Schutz für Ersatzbatterien und Powerbanks. In jedem Fall müssen alle Batterie-Pole geschützt sein. Wo keine Originalverpackungen mehr zur Verfügung stehen, können Pole mit Klebeband versehen werden, um Kontakt und Kurzschlüsse zu verhindern.

    Abweichungen beachten

    Nicht alle sind gleich: Andere Airlines, andere Regeln. Geltende spezielle Anforderungen und Regeln der im Einzelfall benutzten Fluggesellschaft müssen beachtet werden.

    IATA möchte teilen

    IATA hat insbesondere einen Flyer bzw. Leaflet sowie ein Video produziert, welche die Thematik richtig „rüberbringen“ sollen. Und IATA setzt darauf, dass ihr Material und ihre Informationen von Airlines, Airports und IATA-Partnern verbreitet wird. Das gilt insbesondere für das IATA-Video, das Sie unter dem untenstehenden Link aufrufen können.


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    Link:

    https://www.iata.org/en/youandiata/travelers/batteries

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    IATA-DGR 2026: Änderungen

    IATA-DGR 2026: Änderungen

    Zum 1.1.2026 tritt die 67. Ausgabe der IATA-DGR in Kraft.
    IATA verkündete jüngst erstmals die anstehenden „significant changes“.
    Was ist also über anstehenden Änderungen bisher bekannt und wie signifikant werden diese wirklich ausfallen? Ein Podcast der Alpha Gefahrgut Consulting.

    Alpha Gefahrgut
    Alpha Gefahrgut
    IATA-DGR 2026: Änderungen
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    IATA-DGR 2026

    IATA-DGR 2026: Vorschau

    IATA-DGR 2026: Vorschau

    IATA, die International Air Transportation Association, plant und bewirbt für den 2. Oktober ein Web-Seminar, in dem unter anderem auf neue und geänderte Bestimmungen bei der Gefahrgut-Beförderung im Luftverkehr informiert werden soll.

    Interessante Themen

    Das Webinar soll über neueste Entwicklungen beim Lufttransport gefährlicher Güter informieren, insbesondere über:

    • Erkenntnisse aus dem Labelmaster/IATA Global Dangerous Goods Confidence Outlook zu neuen Trends und wachsenden Investitionen in Digitalisierung und innovative Verpackungen.
    • Ein detaillierter Ausblick auf die anstehenden, relevantesten Änderungen in der 67. Ausgabe der IATA-Gefahrgutvorschriften (DGR), gültig ab 1.1.2026.
    • Bewertungen hinsichtlich der erwartbaren Auswirkungen und praktischen Vorteile der Aktualisierungen ab 2026.
    • Eine Vorschau auf die Welt der Frachtsicherheit nach dem 1.1.2026.

    Namhafte Referenten

    Namhafte Gefahrgut-Experten für den Luftverkehr werden erwartet , darunter:

    • Ben Firkins, Head Cargo Safety & Dangerous Goods, IATA
    • Michael Cowlishaw, Manager Dangerous Goods bei Qatar Airways
    • Eric Le Bars, HSSE Director, Dangerous Goods & Environment, EMEAA bei WFS
    • Scholastica Opiyo, Manager Dangerous Goods Standards bei der IATA
    • Roman Orlik, Assistant Director DGR Solutions bei der IATA

    Ort und Zeit

    Donnerstag, 2. Oktober 2025
    Uhrzeiten:  2 p.m. CET | 8 a.m. EST | 8 p.m. SGT
    Für Deutschland: 14:00 Uhr

    Registrierung

    Die Registrierung läuft direkt über die IATA-Webseite
    bzw. über seitens IATA versendete Link-Adressen.
    Sie erreichen die IATA wie folgt:
    International Air Transportation Association (IATA)
    SS135-800 Rue du Square-Victoria
    Montreal, QC, H3C 0B4 (Canada)
    sowie über diesen Link.

    Registrierungs-Link per E-Mail:
    Stand heute (Veröffentlichungsdatum) können wir interessierten Unternehmen eine E-Mail mit einem Link zur Registrierungs-Adresse zukommen lassen.
    Senden Sie einfach eine E-Mail mit Headline „IATA-Web-Seminar 2 Oct 2025“ an:
    Service@Alpha-Gefahrgut-Consulting.de.


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