Real McCoy – Nachtraege zum Buch

Nachträge zum Buch:
Der Gefahrgutbeauftragte: Real McCoy oder falscher Fuffziger?

Warum der Gefahrgutbeauftragte nicht „richtig“ leisten kann.
Eine kritisch-analytische Auseinandersetzung mit der tatsächlichen Rolle von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen und Betrieben.
Lösungsvorschlag inklusiv.

Hier finden Sie Nachträge zum e-book.

Nachtrag 1
Zur Sicherheitslage bei der Beförderung gefährlicher Güter:
Kapitel „Pekäre innere Sicherheitslage“:
Laut einem Interview in den „WELT“ Nachrichten von Heiko Teggatz, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, befinden sich Stand Januar 2025 in Deutschland um die 300.000 ausreisepflichtige Ausländer, von denen mindestens 50.000 sofort vollziehbar sind. Aus verschiedenen Gründen, insbesondere fehlenden Abschiebehaftplätzen, erfolgen die Abschiebungen jedoch nicht, bzw. nicht in notwendiger Anzahl und Weise. Und die deutschen Grenzen sind weiter ‚offen‘.
Das Interview wurde anlässlich einer tödlichen Messerattacke eines afghanischen, ausreisepflichtigen Mannes auf eine Kindergruppe in Aschaffenburg geführt.
Klartext Teggatz dazu: „Und wenn Sie mich ganz persönlich fragen, ich glaube nicht, dass jemand der hier in Deutschland schwere Straftaten begeht, in Afghanistan etwas zu befürchten hat. Ganz im Gegenteil: Diese Straftaten, die hier begangen worden sind, die werden vermutlich in Afghanistan von dem Regime als Heldentaten gefeiert (…)“.
(Das Interview wurde veröffentlicht auf youtube und ist auch über die timeline des X (twitter) Kanals der Alpha Gefahrgut Consulting verlinkt)

Stand Januar/Februar 2025 ist für die deutschen Unternehmen die Einschätzung der Sicherheitslage bei der Gefahrgutbeförderung (betreffend der Sicherung von Hochrisiko-Gefahrgutbeförderungen) unübersichtlich. Ein Blick darauf, wie die Sicherheitslage in Deutschland von ausländischer Warte eingeschätzt wird, ist alarmierend: Seitens der australischen Regierungsbehörden wird für Reisen in Deutschland z.B. folgende Warnung ausgesprochen:  „Terrorist attacks can occure at any time. (…) Exercise a high degree of caution in Germany.“(Quelle: ’smartraveller.gov.au‘, australische Regierung).
Demgegenüber wurde ein im deutschen Bundestag Ende Januar vorgelegtes ‚Zustrombegrenzungsgesetz‘ (Bem: Inhaltlich: Einwanderungsbegrenzungsgesetz) in namentlicher Abstimmung von der Mehrzahl der Abgeordneten abgelehnt. Und für eine innerbetriebliche Bewertung betreffend die Erfordernis und Relevanz von betrieblichen Maßnahmen bei der Sicherung gefährlicher Hochrisiko-Güter ggf. hilfreich: Der zum Abstimmungszeitpunkt amtierende Bundesverkehrsminister und Bundesjustizminister (Dr. Wissing) stimmte mit nein, also gegen das Gesetz.


Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) veröffentlichte mit Datum vom  4. März 2025 einen Brandbrief an den damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz, dass das Bundesaufnahmeprogramm von Afghanen aus Sicherheitsgründen, insbesondere Unstimmigkeiten bei der Identitätsprüfung der Afghanen, sofort auszusetzen oder zu stoppen sei. Es sei bekannt, dass afghanische Staatsangehörige „gefälschte oder verfälschte Dokumente (…) vorlegen. Zitat aus dem Brandbrief: »Vor dem Hintergrund der derzeit höchst angespannten Sicherheitslage in Bezug auf den islamistischen Terrorismus“ sei eine solche Verfahrensweise „nicht tragbar.“
Auf „X“ kommentierte ich das am 6.März 2025 wie folgt:
»Das Thema Security im Sinne von Sicherung von Hochrisiko-Gefahrgut-Beförderungen bleibt für die Verantwortlichen und Beteiligten ganz offensichtlich herausfordernd und spannend. Aktuell ist ein ‚Brandbrief‘ in die Bewertung mit einzubeziehen…«


Aus Unternehmensperspektive betrachtet, kann in den letzten Jahren ein regierungsübergreifendes Agieren des Staates konstatiert werden, dass wiederholt Maßnahmen ergriffen worden sind, welche geeignet scheinen, die Sicherheitslage weiter zu verschärfen. Denn nicht nur die Ampel-Regierung unter dem sozialdemokratischen Bundeskanzler Scholz flog in größerer Anzahl Afghanen („Ortskräfte“) nach Deutschland ein, obwohl es Warnungen gab, dass dies die Sicherheitslage beeinträchtigen könnte. Auch die folgende Regierung unter Bundeskanzler Merz ließ – nach einem zeitweisen Aussetzen der Flüge – weiterhin Afghanen per Flugzeug nach Deutschland einreisen. Zitate der Presse: »Schutzbedürftige Afghanen dürfen bald wieder einreisen«. Die Bundesregierung weigerte sich lange, Afghanen trotz Aufnahmezusage einreisen zu lassen. Nun gibt sie die Blockade offenbar auf.« »Bundesregierung fliegt wieder Afghanen aus Pakistan ein«.(Deutsche Welle, Berliner Zeitung, NIUS berichteten jeweils am 27.08.2025).


Wer die Lage im Land aufmerksam beobachtete, wird mit den Jahren bzw. in den letzten Jahrzehnten nahezu zwangsläufig zu der Einschätzung oder Frage gekommen sein müssen, ob die politische Lage zunehmend instabil geworden ist. Nachdem der RAF-Terror der 70er und 80er Jahre staatlich besiegt worden war, war es still um das Thema „Anschläge“ geworden. Doch Mitte der 2020er Jahre erlebt das Thema „Anschläge“ ein unliebsames Revival. In den USA kam es im Laufe der letzten Jahre, insbesondere im Jahr 2024, zu einer auffällig hohen Anzahl von Zugentgleisungen. Teilweise waren dabei auch Züge, die gefährliche Güter oder gefährliche Stoffe beförderten, betroffen. Aufgrund der Vielzahl der Unfallereignisse und der augenfälligen Parallelen dabei kam es zu Vermutungen, dass hier nicht nur der Zufall die Regie führte. Das Thema wurde in den USA durchaus kontrovers diskutiert, bis hin zu der Annahme, dass evtl. ausländische Kräfte oder Dienste zuweilen die Hände im Spiel haben könnten.  Das Thema habe ich in einem Fachbeitrag für die Zeitschrift „Der Gefahrgutbeauftragte“ im Heft 05/2023 beleuchtet und in einen Kontext mit Hochrisiko-Gefahrgut-Beförderungen in Deutschland gesetzt.

Während Entgleisungen von Güterzügen in den USA zuweilen weiterhin zu verzeichnen sind, ist das Thema Sabotage an Eisenbahn-Infrastruktur spätestens zwei Jahre später, in 2025, in Deutschland angekommen:
Und es ist keine Vermutung, sondern eine Tatsache, dass absichtliche, gefährliche Eingriffe in den Eisenbahn-Verkehr begangen werden:
Im Sommer 2025 werden – offensichtlich von politisch linksorientierten Gruppen – Brandanschläge auf deutsche Eisenbahn-Infrastruktur verübt. Betroffen waren Strecken der Deutschen Bahn AG bei Wuppertal und zwischen Duisburg und Düsseldorf. Mittels Zündvorrichtungen hatten Unbekannte Brandsätze in Kabeltunneln platziert. Presseberichten zufolge (insbesondere Berliner Zeitung vom 01. Aug. 2025) wurde auf einer linken Szeneplattform ein Bekennerschreiben veröffentlicht, indem ein „Kommando Angry Birds“ angab, den Anschlag gegen das „industrielle System“ begangen zu haben. Die Strecke Duisburg-Düsseldorf zählt zu den am dichtesten befahrenen Strecken Deutschlands. Neben Güterzügen – auch solchen mit Gefahrgut – sind dort allein 620 Personenzüge täglich unterwegs.

Keine Gefahr?
Einerseits sieht man bei der Bahn „solche Aktionen“ (tagesschau, 02.08.2025) mit „großer Sorge“. Gleichzeitig wiegelt man ab, die Fahrgäste seien nicht in Gefahr, denn bei Signalstörungen fielen alle Signale auf „Rot“. Also: Züge blieben stehen oder könnten aus Bahnhöfen nicht mehr ausfahren. Das sei „sehr unangenehm“. Aber Gefahr?- Zu keiner Zeit! Und überhaupt: Eine absolute, rund um die Uhr, flächendeckende Überwachung der Bahnstrecken könne es nicht geben. Hat man bei der Bahn in solchen Momenten insbesondere die Hochrisiko-Gefahrgut-Beförderung überhaupt auf dem Radar?

„Die Linken“ oder „die Russen“?
Laut der „tagesschau“ vom 02.08.2025 war auch der NRW-Innenminister Reul (CDU) der Meinung, dass eine Gefahr für Leib und Leben nicht bestanden habe. Gleichwohl ermittelt in der Sache der Staatsschutz und erneut ist das ominöse Kommando „Angry Birds“ im Gespräch. Und wie zwei Jahre zuvor in den USA ist auch in Deutschland dann die Rede davon, dass möglicherweise ausländische Dienste eine Rolle spielen könnten. Ein „ARD-Terrorismusexperte“ (Holger Schmidt) hielt es für denkbar, dass „die linksextremistische Gruppe tatsächlich dahintersteht. Es könnten aber auch Saboteure gewesen sein, die möglicherweise aus Russland gesteuert wurden.“ (Zitat tagesschau).

Übrigens:
Wer früher genauer hingesehen hatte, der hatte auch bemerkt, dass das Thema tatsächlich bereits zwei Jahre zuvor auf der Tagesordnung hätte stehen müssen. Und damit in etwa zu einem Zeitpunkt, als mein oben erwähnter Beitrag »Railroad Crossing« erschienen war:
Denn auch im Sommer 2023 hatte es schon ähnliche Brandanschläge auf die gleiche Art von Eisenbahn-Infrastruktur, nämlich neben dem Gleis liegende Kabelschächte, gegeben. Laut einem Bericht der Berliner Zeitung vom 12. September 2023 waren an drei Stellen im Hamburger Stadtgebiet Brandanschläge auf die Hauptmagistrale Hamburg-Berlin verübt worden. Und auch in diesen Fällen war auf der gleichen linken Szeneplattform ein Bekennerschreiben „aufgetaucht“. Die damalige Innenministerin Faeser (SPD) hatte laut Berliner Zeitung versichert, die Täter zu ermitteln und Bahntrassen besser zu schützen.
Aus Befürchtungen, dass die kritische Verkehrs-Infrastruktur für Anschläge viel verwundbarer sei als angenommen, hatte der damalige CSU-Oppositionspolitiker Ulrich Lange  eine Anfrage an die damalige (Ampel-) Bundesregierung gestellt, inwiefern es 2022 und 2023 zu Störungen im Zugverkehr aufgrund von beschädigten Glasfaserkabeln gekommen sei. Die Antwort des  damaligen Verkehrsministeriums sinngemäß: Die Deutsche Bahn AG führe keine gesonderten Übersichten über solche Schäden, insofern lägen auch der Bundesregierung keine Informationen vor. Lange soll das einen „Witz“ genannt haben. Das Verkehrsministerium »müsse aktiv werden, um ein durchdachtes und effektives Konzept für den Schutz der Verkehrsinfrastruktur auf den Weg zu bringen.« (Berliner Zeitung, 12.09.2023).


Sicherungspläne für Infrastruktur
Durch eine Änderung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften im Jahre 2025 – insbesondere der deutschen GGVSEB – sind erstmals auch Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmen verpflichtet, sogenannte geheime »Sicherungspläne« aufzustellen und einzuhalten. Eine wichtige Sicherheits- und Sicherungs-Lücke wird damit (zumindest auf dem Papier) geschlossen. Wie die Unternehmen das in der Praxis umsetzen wollen und werden, ist eine ganz andere Frage. Und ob und wann das hinreichend kontrolliert werden wird, auch.


Wer soll und kann heute noch kontrollieren?
Und es stellt sich inzwischen ohnehin die Frage, wer in diesem Land angesichts einer geänderten Sicherheitslage überhaupt noch Kontrollen, insbesondere wirksame betriebliche Kontrollen von Betriebsfremden, sicher bzw. ohne erhebliche Eigengefährdung durchführen kann:
Am 17. Mai 2025 meldete die Polizei Berlin, dass einer ihrer Beamten bei der Durchführung einer Kontrolle aus einer Gemengelage heraus unvermittelt einen Messerstich in den Hals bekam und dabei lebensbedrohlich verletzt wurde.
Auf dem „X“ (Twitter) Account der Alpha Gefahrgut Consulting bemerkte ich dazu:
»Land und Sicherheitslage ändern sich: ‚Unvermittelter Stich in den Hals im Rahmen einer aus einer Kontrollsituation entstandenen Gemengelage‘. Bedeutung für (unbewaffnete und für solche Situationen unausgebildete) betriebliche Kontrollkräfte im Rahmen der Gefahrgutbeförderung?«.
„X“ lebt von Kurznachrichten. Darum sei hier der Kern dieser Bemerkung ausführlicher formuliert:
Welcher deutsche Betrieb und welcher in Deutschland betrieblich verantwortliche Manager vermag seine Mitarbeiter noch guten Gewissens in (staatlicherseits verordnete) betriebliche Personenkontrollen betriebsfremder Dritter schicken, wenn selbst die Polizei bei Personenkontrollen unvermittelt mit Waffengewalt angegriffen wird?
Und welcher Mitarbeiter will oder wird sich der Gefahr aussetzen wollen, solche Kontrollen durchzuführen? Gerade dann, wenn geringer entlohnte Mitarbeiter dafür eingesetzt werden – was in den meisten Unternehmen der Regelfall sein wird – wird doch die Bereitschaft, dafür Risiken einzugehen, gering ausgeprägt sein.
Weil Kontrollen, insbesondere Personenkontrollen jedoch ein Dreh- und Angelpunkt bei den Sicherungsbestimmungen der Gefahrgutvorschriften von ADR/RID/ADN u.s.w. sind, können diese nicht entfallen. Zum Schutz der Mitarbeiter wird es in vielen Fällen darauf hinauslaufen, dass bestimmte Maßnahmen, insbesondere technische bzw. bauliche Maßnahmen, erforderlich werden, um die mit diesen (Anti-Terror-) Kontrollen betrauten Mitarbeiter ausreichend vor ungewünschter Fremdeinwirkung zu schützen. Das wiederum läuft auf erhebliche betriebliche Zusatzkosten hinaus. Kosten, die einem „Real McCoy“ das betriebliche Leben schwerer machen. Wer hingegen als „falscher 50er“ die Sicherungsvorschriften ohnehin schon nicht einhält oder unterläuft, den schert auch eine nicht oder lax durchgeführte betriebliche Kontrolle nicht mehr.


Sicherheitsgewerbe auf schiefer Bahn?
In sozialen Medien lässt sich mehr als ein Beitrag zu dem Thema finden, dass sich nicht nur die Sicherheitslage im Land, sondern auch das Sicherheitsgewerbe verändert hat.
Einige Zitate:
„Schulungen und Weiterbildungen im Sicherheitsgewerbe finden mittlerweile zu großen Teilen mit arabischen Migranten statt. Eine unerhörte Torheit, die in der Öffentlichkeit kaum beachtet wird. (Stefan Slaby, 5. Nov. 2023).
„Berichterstattung über (…) Muslime in z.T. sicherheitsrelevanten Bereichen (z.B. im Sicherheitsgewerbe an Flughäfen & beim Schutz kritischer Infrastruktur) kommt dagegen b. Ihnen nicht vor. Woran mag das wohl liegen, liebe @tagesschau?!“ (Dieter Weinmann, 30.Juli 2025).
„(…) Diejenigen, die 2015/16 nach Deutschland eingereist sind, nachdem sie zuvor ihre Pässe weggeworfen hatten (um eine spätere Abschiebung gegen ihren Willen technisch unmöglich zu machen), tragen inzwischen gelbe Security-Westen und kontrollieren bei allen möglichen Gelegenheiten die Ausweise der Deutschen.“ (Ulrich Vosgerau (Staatsrechtslehrer, Autor, Rechtsanwalt), 23.August 2025).
Und RTL West berichtete am 12. Mai 2025 über groß angelegte Razzien in mehreren Städten in Nordrhein-Westfalen, bei denen 400 Polizisten Bars, Clubs und Bordelle mit dem Ziel kontrollierten, kriminelle Verbindungen im Sicherheitsgewerbe aufzudecken.
Mein Kommentar dazu lautete:
»Kriminelle Verbindungen im Sicherheitsgewerbe. Auch so ein Thema, das Gefahrgutbeauftragte im Kontext der Hochrisiko-Gefahrgutbeförderung besser nicht außer Acht lassen sollten.«


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