CBTA- TNA C im Dialog erstellen
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TNA-Erarbeitung im Dialog für: Luftfrachtspediteur.
Klicken Sie die richtige Aufgabenbeschreibung an:
Option 1:
Luftfrachtspediteur ist mit der speditionellen Abwicklung von Luftfracht-Sendungen
aller Gefahrenklassen
beschäftigt und erstellt insbesondere AWB (Luftfrachtbriefe).
Option 2:
Luftfrachtspediteur ist mit der speditionellen Abwicklung von Luftfracht-Sendungen aller Gefahrenklassen
ausgenommen radioaktiver Güter (Gefahrenklasse 7)
beschäftigt und erstellt insbesondere AWB (Luftfrachtbriefe).
Bemerkung:
Grundsätzlich bzw. in beiden Fällen gilt, dass der Luftfrachtspediteur:
- Kontakt zum Versender/Verpacker und der Airline halten kann.
- Mit den an der Beförderung beteiligten Parteien interagieren kann.
- Die Beförderungsdokumente prüfen kann.
- Die von ihm zu spedierenden Sendungen auf Einhaltung der Gefahrgutvorschriften, insbesondere hinsichtlich der Abweichungen von Staaten und Airlines, prüfen kann.
- Avisierte Luftfrachtsendungen auf undeklarierte gefährliche Güter prüfen kann.
- Gefahrgut-Unfälle, Zwischenfälle, Vorkommnisse an die zuständige, nationale Behörde melden kann.
- Der Luftfrachtspediteur nicht (!) eine Person ist, die nur am Speditionsumschlag (Abfertigung, Aufbewahrung, Ein- u. Ausladen von Luftfracht/Luftpost) beteiligt ist.
- Der Luftfrachtspediteur nicht (!) als Verpacker oder Versender gefährlicher Güter tätig ist, und insbesondere nicht (!) die Versendererklärung (DGD) unterzeichnet.
- Für die erfolgreiche Erfüllung seiner Aufgaben professionelle Kenntnisse im Sinne des CBTA (***) benötigt.
Hinweis: Der Kenntnisstand muss gemäß derzeitiger LBA-Auffassung nicht im Zertifikat (bzw. bei Refresher-Training im Vorzertifikat) ausgewiesen sein. Alpha Gefahrgut Consulting weist den Kenntnisstand auf Schulungsbescheinigungen (Zertifikaten) aus.