CBTA TNA C

CBTA- TNA C im Dialog erstellen

Folgen Sie weiter den Anweisungen. Nach wenigen Dialog-Eingaben erhalten Sie eine kostenlos verwertbare TNA.


TNA-Erarbeitung im Dialog für: Luftfrachtspediteur.


Klicken Sie die richtige Aufgabenbeschreibung an:

Option 1:
Luftfrachtspediteur ist mit der speditionellen Abwicklung von Luftfracht-Sendungen
aller Gefahrenklassen
beschäftigt und erstellt insbesondere AWB (Luftfrachtbriefe).

Option 2:
Luftfrachtspediteur ist mit der speditionellen Abwicklung von Luftfracht-Sendungen aller Gefahrenklassen
ausgenommen radioaktiver Güter (Gefahrenklasse 7)
beschäftigt und erstellt insbesondere AWB (Luftfrachtbriefe).

Bemerkung:
Grundsätzlich bzw. in beiden Fällen gilt, dass der Luftfrachtspediteur:

  • Kontakt zum Versender/Verpacker und der Airline halten kann.
  • Mit den an der Beförderung beteiligten Parteien interagieren kann.
  • Die Beförderungsdokumente prüfen kann.
  • Die von ihm zu spedierenden Sendungen auf Einhaltung der Gefahrgutvorschriften, insbesondere hinsichtlich der Abweichungen von Staaten und Airlines, prüfen kann.
  • Avisierte Luftfrachtsendungen auf undeklarierte gefährliche Güter prüfen kann.
  • Gefahrgut-Unfälle, Zwischenfälle, Vorkommnisse an die zuständige, nationale Behörde melden kann.
  • Der Luftfrachtspediteur nicht (!) eine Person ist, die nur am Speditionsumschlag (Abfertigung, Aufbewahrung, Ein- u. Ausladen von Luftfracht/Luftpost) beteiligt ist.
  • Der Luftfrachtspediteur nicht (!) als Verpacker oder Versender gefährlicher Güter tätig ist, und insbesondere nicht (!) die Versendererklärung (DGD) unterzeichnet.
  • Für die erfolgreiche Erfüllung seiner Aufgaben professionelle Kenntnisse im Sinne des CBTA (***) benötigt.
    Hinweis: Der Kenntnisstand muss gemäß derzeitiger LBA-Auffassung nicht im Zertifikat (bzw. bei Refresher-Training im Vorzertifikat) ausgewiesen sein. Alpha Gefahrgut Consulting weist den Kenntnisstand auf Schulungsbescheinigungen (Zertifikaten) aus.