EVU Sicherheitsbescheinigung nach ESiV

EVU Sicherheitsbescheinigung nach ESiV

EVU Sicherheitsbescheinigung nach ESiV

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat mit einer neuen Fachmitteilung die vorherige (12 / 2022 vom 13.10.2022) außer Kraft gesetzt. Damit werden die Anforderungen an eine Aktualisierung der Sicherheitsbescheinigungen für Eisenbahn-Verkehrsunternehmen (EVU) nach Eisenbahn-Sicherheitsverordnung (ESiV) aktualisiert.
Diese Fachmitteilung wurde insbesondere aktualisiert, weil EVU zu jeder Zeit sicherzustellen haben, dass die Voraussetzungen, die für die Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung zum Erteilungszeitpunkt gegolten haben, auch nach der Erteilung derselben weiterhin erfüllt werden.

Eine wichtige Klarstellung dabei ist:
Wenn sich die Beteiligung an der Beförderung ändert. muss das EVU hat unverzüglich die Aktualisierung der Sicherheitsbescheinigung beantragen.

Verweis auf ERA

Das EBA nennt in der Fachmitteilung auch einige Beispiele für Änderungen, die eine Aktualisierung einer Sicherheitsbescheinigung erforderlich machen könnten. Gleichzeitig verweist es auf den von der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) herausgegebenen kombinierten Anwendungsleitfaden für die Erteilung einheitlicher Sicherheitsbescheinigungen, der zum kostenlosen Download auf Deutsch bereitgestellt wird.
Wichtige Details zur Antragstellung können die EVU auch dem von der ERA herausgegebenen kombinierten Anwendungsleitfaden für die Erteilung einheitlicher Sicherheitsbescheinigungen entnehmen. Das EBA weist auch ferner darauf hin, dass, sofern eine einheitliche Sicherheitsbescheinigung von der ERA erteilt worden ist, der Umfang und Inhalt eines Antrages mit der ERA abzustimmen sei.

Ganz unten verlinken wir die Verkündung der Fachmitteilung des EBA.


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Es gelten allein die behördlichen Vorschriften, wie verkündet.


Link:

https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Fachmitteilungen/DE/2025/18_2025_Aktualisierung_von_einheitlichen_Sicherheitsbescheinigungen.html

(Link gültig zum Zeitpunkt der Publikation dieses Beitrages)


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Rhein-Mosel-Schiffahrtspolizei-Vorschrift-2025

Rhein-Mosel-Schiffahrtspolizei-Vorschrift-2025

1te VO zur Änderung Rhein-Mosel-Schiffahrtspolizeilicher und weiterer Vorschriften des Binnenschiffahrtsrechts


Unter der sperrigen Überschrift:
»Erste Verordnung zur Änderung Rhein-Mosel-Schiffahrtspolizei-Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschiffahrtsrechts« haben der Bundesminister für Verkehr (Patrick Schnieder) sowie der Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare sicherheit (Carsten Schneider) ebendiese Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden lassen. Die Verkündung trägt das Datum vom 5. August 2025, die Vorschriften treten zu dem jeweils dort genannten Datum in Kraft (1. September bzw. 1. Dezember, wie im Einzelfall zutreffend).
Geändert werden neben der Binnenschiffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO) die Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung sowie die Moselschiffahrtspolizeiverordnung.

Ganz unten verlinken wir die Verkündung im Bundesgesetzblatt.


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Link:

https://www.recht.bund.de/bgbl/2/2025/216/regelungstext.pdf

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IATA-DGR 2026

IATA-DGR 2026: Vorschau

IATA-DGR 2026: Vorschau

IATA, die International Air Transportation Association, plant und bewirbt für den 2. Oktober ein Web-Seminar, in dem unter anderem auf neue und geänderte Bestimmungen bei der Gefahrgut-Beförderung im Luftverkehr informiert werden soll.

Interessante Themen

Das Webinar soll über neueste Entwicklungen beim Lufttransport gefährlicher Güter informieren, insbesondere über:

  • Erkenntnisse aus dem Labelmaster/IATA Global Dangerous Goods Confidence Outlook zu neuen Trends und wachsenden Investitionen in Digitalisierung und innovative Verpackungen.
  • Ein detaillierter Ausblick auf die anstehenden, relevantesten Änderungen in der 67. Ausgabe der IATA-Gefahrgutvorschriften (DGR), gültig ab 1.1.2026.
  • Bewertungen hinsichtlich der erwartbaren Auswirkungen und praktischen Vorteile der Aktualisierungen ab 2026.
  • Eine Vorschau auf die Welt der Frachtsicherheit nach dem 1.1.2026.

Namhafte Referenten

Namhafte Gefahrgut-Experten für den Luftverkehr werden erwartet , darunter:

  • Ben Firkins, Head Cargo Safety & Dangerous Goods, IATA
  • Michael Cowlishaw, Manager Dangerous Goods bei Qatar Airways
  • Eric Le Bars, HSSE Director, Dangerous Goods & Environment, EMEAA bei WFS
  • Scholastica Opiyo, Manager Dangerous Goods Standards bei der IATA
  • Roman Orlik, Assistant Director DGR Solutions bei der IATA

Ort und Zeit

Donnerstag, 2. Oktober 2025
Uhrzeiten:  2 p.m. CET | 8 a.m. EST | 8 p.m. SGT
Für Deutschland: 14:00 Uhr

Registrierung

Die Registrierung läuft direkt über die IATA-Webseite
bzw. über seitens IATA versendete Link-Adressen.
Sie erreichen die IATA wie folgt:
International Air Transportation Association (IATA)
SS135-800 Rue du Square-Victoria
Montreal, QC, H3C 0B4 (Canada)
sowie über diesen Link.

Registrierungs-Link per E-Mail:
Stand heute (Veröffentlichungsdatum) können wir interessierten Unternehmen eine E-Mail mit einem Link zur Registrierungs-Adresse zukommen lassen.
Senden Sie einfach eine E-Mail mit Headline „IATA-Web-Seminar 2 Oct 2025“ an:
Service@Alpha-Gefahrgut-Consulting.de.


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Links:

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BAM Datenbank Gefahrgut nun kostenfrei

BAM Datenbank Gefahrgut nun kostenfrei

Seit nunmehr ca. 40 Jahren verfügt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin über eine umfangreiche Datenbank bzw. Stoff-Datenbank zur Beförderung gefährlicher Güter. Seit dem 23. Juli 2025 ist die Datenbank kostenfrei über das Internet zugänglich.

Bisher gebührenpflichtig

Bislang war die Recherche in der Datenbank für Externe, also insbesondere für Unternehmen, nur kostenpflichtig möglich. Die Datenbank wurde bisher mit Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr finanziert. Zukünftig trägt die BAM die Kosten selbst.
Für den Steuerzahler macht die Frage der Kostentragung jedoch letztlich keinen Unterschied, die Datenbank wird schließlich bei einer Bundesbehörde entwickelt und gehostet. Den Unterschied macht der jetzt erlaubte kostenfreie Zugriff.

Jetzt kostenfrei

Im Rahmen einer Open Source Strategie, welche die digitale Transformation auch bei der Gefahrgut-Beförderung vorantreiben soll, wird die Datenbank nun frei zugänglich sein.
Ein Wermutstropfen:
Bisher gab es jährliche Updates, zukünftig sollen die Updates alle zwei Jahre eingestellt werden, offensichtlich immer zum Zeitpunkt der Aktualisierung der Verkehrsträger-Vorschriften (ADR/RID/ADN).

Support für Kontrolle, Planung, Durchführung von Beförderungen

Zielgruppe bzw. potentielle Nutzer für die BAM Datenbank GEFAHRGUT sind neben Kontroll-Behörden auch Unternehmen, welche Gefahrgut-Beförderungen planen oder durchführen. Insofern sollte die Datenbank auch für Gefahrgutbeauftragte eine zuverlässige Informationsquelle aus renommierten Hause und eine Empfehlung wert sein.

Datenkranz

Die Datenbank bietet insbesondere folgende Daten zur Ansicht an:
Stoffinformation
Klassifizierung
Namen
Beförderungsausschlüsse
Kennzeichnung
Begrenzte und freigestellte Mengen
Umschließungen
Ausnahmen
Vereinbarungen
Weitere Vorschriften
Zusammenpackung
Zusammenladung, Stauung, Trennung
sowie pro Verkehrsträger eine Kurzinformation über relevante Daten aus den Verzeichnissen der gefährlichen Güter (‚Gefahrgut-Listen‘) zum jeweiligen Eintrag.

Die Datenbank enthält systematisch aufbereitete Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter – auf Straße, Schiene, Binnenwasserstraße, See und in der Luft. Die Inhalte lassen sich über eine Web-Oberfläche recherchieren oder als Datensatz herunterladen. Das ermöglicht eine schnelle Verfügbarkeit und eine effiziente Integration in interne Prozesse von Unternehmen oder Kontrollbehörden.

Die Datenbank enthält datentechnisch aufbereitete Vorschriften-Inhalte zur Beförderung gefährlicher Güter – auf Straße, Schiene, Binnenwasserstraße, See und im Luftverkehr.
Die Inhalte lassen sich über eine Web-Oberfläche recherchieren oder als Datensatz herunterladen. Durch eine schnelle Daten-Verfügbarkeit und eine prinzipiell gegebene Daten-Integration in interne Systeme oder Prozesse von Unternehmen oder Kontrollbehörden scheint ein effizienter Daten-Support bei der Beförderung gefährlicher Güter keine Zukunftsmusik mehr zu sein.

Auslaufmodelle

Die neue, gebührenfreie Rechercheanwendung „DGG-Info“ ist offensichtlich derzeit als Prototyp in einer Beta-Version verfügbar. Die früher gebührenpflichtige Rechercheanwendung für nicht-radioaktive Stoffe bleibt für die bisher zahlenden Bestandskunden offensichtlich noch bis Ende des Jahres 2025 parallel nutzbar.
Die Gefahrgut-Schnellinfo soll zum Ende des Jahres 2025 eingestellt werden, da sie durch eine Integration in die o.g. neue DGG-Info obsolet wird.


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Link:

Über diesen Link gelangen Sie zur BAM-Datenbank

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Tanker EXCELLION: Drohnen-Treffer?

Tanker EXCELLION: Drohnen-Treffer?

Drohnen auf Ölhafen

Laut Medienberichten wurde der im Donaudelta gelegene ukrainische Hafen Izmail von Drohnen angegriffen, bei denen es zu größeren Schäden, insbesondere an Ölanlagen, gekommen sein soll.

Tankschiff Excellion getroffen?

Bei dem Drohnen-Angriff soll auch der Öl-/Chemikalientanker Excellion getroffen und beschädigt worden sein. Das Schiff wurde im Jahre 2008 gebaut und fährt unter der Flagge Panamas. Über Verletzte ist bisher nichts bekannt. Von den örtlichen Hafenbehörden sollen Schäden am Tankschiff nicht bestätigt sein, die Informationslage ist insofern noch unklar und unübersichtlich.

Umweltschäden?

Ob infolge der Schäden an Schiff und Hafenanlagen auch mit größeren Umweltschäden zu rechnen ist, ist bisher offensichtlich noch kein großes Thema in den Medien. Das Donaudelta ist insbesondere für seinen Naturreichtum bekannt. Die Excellion ist – verglichen mit Großtankern – ein vergleichsweise kleines Tankschiff (ca. 5.000 to.).
Der Hafen Ismail liegt im ukrainisch-rumänischen Grenzgebiet, im Donaudelta. Das Donaudelta ist für seinen Naturreichtum bekannt. Die Donau mündet dort ins Schwarze Meer.


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