Auf der Webseite des Bundesverkehrsministeriums (BMV) sind die RSEB 2025 inzwischen auch im Download erhältlich.
Durchführungs-Richtlinien
Wie bereits zu einem früheren Zeitpunkt gemeldet, kommen auch die RSEB (Richtlinien Straße, Eisenbahn, Binnenschiffahrt) als „2025er Edition“ neu bzw. in überarbeiteter Fassung an den Start. Die RSEB sind keine behördlichen Vorschriften, sondern verwaltungsinterne Durchführungs-Richtlinien zu den behördlichen (deutschen) Gefahrgut-Vorschriften. Sie sollen eine bundesweit einheitliche Durchführung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften im Straßen-, Eisenbahn-, und Binnenschiffsverkehr in Deutschland ermöglichen, also ein einheitliches Agieren der Behörden ermöglichen. Die Inhalte sind darum auch für die Unternehmen interessant.
Verkündung am 15.Juli 2025
Die Verkündung der neuen RSEB erfolgte bereits am 15. Juli 2025 im Verkehrsblatt (dem Amtsblatt des Bundesverkehrsministeriums). Über den Verkehrsblatt-Verlag konnte die RSEB auch gegen Entgelt bezogen werden.
Kostenloser Download seit ca. 15. August
Seit ca. 15. August kann die neue RSEB auch kostenlos als PDF-Fassung von der Webseite des Bundesverkehrsministeriums heruntergeladen werden. Die Linkadresse ist hier angegeben.
Was hat sich inhaltlich geändert?
Zu § 20 Pflichten des Empfängers: Verweigerungsgründe bei Anlieferungen.
Zu Abschnitt 5..3.6 ADR: Tankabteile mit HVO (Hydrotreated Vegetable Oil)
Zu Unterabschnitt 7.5.1.1. u. 7.5.1.2 ADR: Ergänzung betr. »berauschender Mittel«. Zitat: »…beschränkt sich auf die Feststellung offensichtlicher Auffälligkeiten«.
Zum Bußgeld- u. Verwarnungskatalog: Offensichtlich erfolgte eine generelle Anhebung der Bußgelder um ca. 20%.
Kostenlose, unverbindliche Information – ohne Gewähr. Auswahl bestimmter Inhalte, nur gewichtete Kurzübersicht zur schnellen Orientierung. Es gelten allein die behördlichen Vorschriften, wie verkündet.
Links
(Links gültig zum Zeitpunkt der Publikation dieses Beitrages)
Das Containerschiff Marie Maersk der Container-Reederei bzw. des Logistik-Konzerns Maersk ist laut Medienberichten von einem Ladungsbrand an Bord betroffen. Auf dem 19.076 TEU-Schiff, welches auf dem Weg von Rotterdam (NL) Maasvlaakte nach Malaysia war, wurde Feuer bzw. Rauch aus einem an Deck geladenen Container gemeldet. Das Schiff befand sich zu dem Zeitpunkt vor der Küste Westafrikas bzw. Liberias. Der Bergungs-bzw. Havarie-Dienstleister Smits soll angerufen worden sein bzw. das Schiff bereits erreicht haben. Nach Presseberichten, die sich auf Aussagen der Reederei berufen, soll die Besatzung sicher an Bord sein und die Brandbekämpfungs-Maßnahmen durchführen bzw. durchgeführt haben. Auf der Webseite der Maersk Reederei war zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrages keine Nachricht zu den Ereignissen auffindbar. Laut ‚Vesselfinder‘ hat das Schiff die IMO Nummer 9619933, ist knapp 400 Meter lang und 60 Meter breit und fährt unter dänischer Flagge. Es operiert im Gemini Asien-Europa-Service AE4.
Schiffstaufe am 24.Sept 2013
»As you sail the waters of the world, may your journeys be smooth and your tasks successful. May God bless and protect you and the crew. and may you be a safe haven for all who board you (…)«. Das wünschte man dem Schiff bei seiner Taufe am 24. Sept. 2013.
Kurs geändert
Das Schiff der „Triple E-Serie“ hat offensichtlich den ursprünglich abgesteckten Kurs geändert und wird Schlepperhilfe bzw. Begleitung in Anspruch nehmen und zunächst einen Hafen an der westafrikanischen Küste zur Hilfeleistung anlaufen.
Kostenlose, unverbindliche Information – ohne Gewähr. (Link gültig zum Zeitpunkt der Publikation dieses Beitrages)
Wer im Rahmen einer Beschäftigung in einem Umschlag-Terminal, insbesondere einem Container-Terminal, an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, unterliegt einem ganz speziellen Anforderungsprofil. Auf der einen Seite sind nur wenige Verantwortlichkeiten, insbesondere diejenigen des Verladers (z.B. von Containern), zu erfüllen. Auf der anderen Seite sind die Vorschriften mehrerer Verkehrsträger gleichzeitig zu erfüllen. Bimodal, Trimodal oder Multimodal. Also im günstigsten Fall „nur“ GGVSEB/ADR und RID, nicht selten aber auch GGVSEB/ADR/RID/ADN und GGVSee/IMDG-Code.
Erster Termin im August 2025
Alpha Gefahrgut Consulting bietet ab dem Monat August 2025 eine neue Gefahrgut-Schulung bzw. Gefahrgut-Unterweisung nach 1.3 der einschlägigen Verkehrsträger-Vorschriften an. Enthalten sind alle Gefahrenklassen, bis auf solche, die ohnehin nach AGB von renommierten Dienstleistern in der multimodalen Gefahrgutbeförderung, insbesondere in der Rheinschiffahrt sowie der deutschen Binnenschiffahrt von der Beförderung ausgeschlossen sind. Die Anmeldung kann online erfolgen, die Anmeldeformulare (Fillable PDF) liegen hier auf der Webseite der Alpha Gefahrgut Consulting.
Ab EUR 53,– pro Teilnehmer
Der Preis liegt bei EUR 159,– zzgl. MwSt für drei Teilnehmer, also im Idealfall bei EUR 53,– pro Teilnehmer. Die Lehrgangssprache ist deutsch. Nach einer Teilnahme werden durch Alpha Gefahrgut Consulting die Teilnahmebescheinigungen (Unterweisungsnachweise) ausgestellt.
Web-Seminar, ca. 45 min
Die Unterweisungen werden Online im Virtual Classroom als Web-Seminar durchgeführt. Die Unterweisungsdauer beträgt ca. 45 min. Die Termine für 2025 sind im Seminarkalender der Alpha Gefahrgut Consulting eingestellt. Über den Seminarkalender gelangt man ebenfalls zu den Anmeldeformularen. Alpha Gefahrgut Consulting freut sich auf Ihre Buchungen!
(Links gültig zum Zeitpunkt der Publikation dieses Beitrages)
Dass sich mit Gefahrgut schnelles Geld verdienen lässt, das kann nur ein Gerücht sein. Auch wenn ich als Anbieter von Gefahrgut Schulungen für den Luftverkehr eine ganze Menge mit hoher Geschwindigkeit und hohem Tempo zu tun habe, so kann ich aus meiner Warte nur vermelden, dass sich mit Gefahrgut-Dienstleistungen eben kein »schnelles Geld« machen lässt. Viel Aufwand, Vorbereitung, Leistung und Durchhaltevermögen sind nötig, um Erfolg zu haben. Als Unternehmer mit mehr als 20 Jahren Praxiserfahrung am Markt darf ich das bestimmt so sagen.
500.000 € in 2:14 min
Und doch lassen sich im weitesten Sinne mit Gefahrgut in 2 Minuten und 14 Sekunden satte 500.000 Euro verdienen. Wie das geht? Nun, der Henkel-Konzern, immerhin auch ein weltbekannter und renommierter Gefahrgut-Versender sponsort bereits seit langen Jahren erfolgreich das vermutlich wichtigste Stutenrennen im Deutschen Galopprennsport: Die »Diana«. Bis ins Jahr 2003 noch in Mülheim/Ruhr gelaufen, wird die Diana inzwischen in der „Henkel-Stadt“ Düsseldorf gelaufen. Die 500.000 € Gewinnsumme werden dabei unter den sechs erstplatzierten Pferden verteilt, die Siegerin erhält immerhin 300.000 €, die Sechste noch 10.000 €. Wer nicht selbst mitreiten kann und auch kein schnelles Rennpferd besitzt, kann immerhin als Wetter versuchen, am Erfolg teilzuhaben. Die Toto-Siegwette auf die diesjährige Siegerin zahlte 14,6 für 1 Euro. – 14,6-faches Geld (!), wo gibt es denn so etwas? Wer Alpha Gefahrgut Consulting auf Twitter (X) folgt, der hatte übrigens in diesem Jahr die Möglichkeit, live mitzufiebern: Am Tag des Rennens postete ich sowohl den Termin, als auch einen Link zu einem Video-Livestream auf der Rennbahn Düsseldorf. Ob jemand geschaut, gewettet und gewonnen hat, das weiß ich allerdings nicht…
Nicoreni
Das seit vielen Jahren vom Chemie-Konzern Henkel gesponserte Galopprennen gewann in diesem Jahr (2025) Nicoreni, eine Stute aus Zucht und Rennstall Ebbesloh. Hier der Link zu unserem Post auf X (Twitter). Wer genau hinsieht, erkennt in den Ebbesloher Rennfarben (Schärpe) die Farben des Haniel Konzerns. Kein Zufall… Und auch der Haniel Konzern hat bzw. hatte ja unter anderem auch eine Menge mit Chemie zu tun. Nicoreni mit der Siegerschärpe nach dem Rennen (Post (Video) von Deutscher Galopp).
In vollem Galopp
Über diesen Link können Sie das Rennvideo ansehen und die Pferde in vollem Galopp bewundern.
Henkel selbst kommentierte das Rennergebnis in einer Pressemeldung übrigens wie folgt: »Die Siegerin im 167. Henkel-Preis der Diana – German Oaks heißt Nicoreni. Vor vollem Haus auf der Düsseldorfer Galopprennbahn gewann die Dreijährige aus dem Besitz und der Zucht des Gestüt Ebbesloh Deutschlands bedeutendstes Zuchtrennen (500.000 Euro, 2.200m) für die Stuten. Im Sattel der Brametot-Tochter saß Jockey Leon Wolff. Der gebürtige Kölner gewann damit bei seinem ersten Diana-Ritt nicht nur sein erstes Gruppe I-Rennen, sondern auch erstmals in seiner Karriere einen Klassiker. Trainer Peter Schiergen siegte gleichzeitig bereits zum fünften Mal im Düsseldorfer Klassiker.« (Zitat von der Henkel-Webseite, dort können Sie den vollständigen Beitrag nachlesen).
Langer Atem im Sponsoring
Henkel in Düsseldorf beweist übrigens seit vielen Jahren langen Atem im Sponsoring dieses für den deutschen Galopprennsport so wichtigen Rennens. Die Diana ist ein Zuchtauswahlrennen, die siegreichen Stuten finden sich mit großer Wahrscheinlichkeit in der Zucht wieder. Die Diana wurde erstmals 1857 in Berlin-Tempelhof gelaufen, das Rennen ist damit älter als das deutsche Derby. Seit dem Jahre 2006 sponsort Henkel dieses hochkarätige Event auf der „Heimatbahn“. Das begründet vermutlich auch den langen Atem im Sponsoring.
Gestüt Ebbesloh
Die Internet-Präsenz des Gestüts Ebbesloh, welches die Siegerin Nicoreni gezogen und auch im eigenen Rennstall gehalten hatte, finden Sie über diesen Link. Und dort finden Sie derzeit auch die aktuellen Beiträge des Gestüts Ebbesloh zum Diana-Sieg auf facebook. Und wenn man die Züchter und Besitzer des Rennpferdes oder den Jockey oder den Trainer danach fragen würde, ob man mit Rennpferden nun schnelles Geld machen kann, dann würde man die wahre Geschichte dahinter erfahren: Es ist neben dem nötigen Herzblut und der nötigen Expertise sehr viel Geld, Zeit, noch mehr Geduld und auch ganz viel Glück erforderlich, um solche beeindruckenden Erfolge an seine Rennfarben heften zu können. Wünschen wir den Pferden und den Protagonisten des deutschen Rennsports also weiterhin alles erdenklich Gute!
Mit Gefahrgut schnelles Geld machen?
Das gelingt also vermutlich nur denen, die es mit der Einhaltung der Vorschriften und der Sicherheit absichtlich nicht so genau nehmen wollen und deren Absichten nicht ganz lauter sind. In meinem Buch: »Der Gefahrgutbeauftragte: Real McCoy oder falscher Fuffziger?« kann man einige Passagen dazu nachlesen.
Toskana Belle
Das Beitragsbild zeigt übrigens nicht Nicoreni, sondern Toskana Belle, die Diana-Siegerin des Jahres 2022. Diese war damals zwar als Letzte im Führring erschienen, war aber als Erste im Ziel. Hier der Link zu unserem Tweet aus dem Jahr 2022. Warum hier kein Bild der diesjährigen Siegerin gezeigt wird? Nun, ich verfüge leider über kein Foto von ihr, an dem ich das Urheberrecht hätte. Doch ist das kein Schönheitsfehler, denn auch Toskana Belle ist eine wunderschöne Siegerin. Und über die obigen Links der Internetpräsenzen von Henkel und Ebbesloh können Sie Nicoreni in voller Schönheit und in vollem Galopp bewundern. Viel Spaß dabei!
Kostenlose, unverbindliche Information – ohne Gewähr. Links gültig zum Zeitpunkt der Publikation dieses Beitrages.
Veralteter Vorschriftenstand auf Webseite(n) des Bundes
ACHTUNG! Obschon bereits im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 147, bereits ausgegeben zum 25. Juni 2025, die 15. Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen verkündet wurde, findet sich auf den Webseiten des Bundes, insbesondere des Bundesverkehrsministeriums (BMV) aktuell (Stand 1.Aug. 2025, 09:00 Uhr) noch ein alter Vorschriftenstand:
Auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums (BMV) wird z.B. aktuell noch die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung mit Stand 11.März 2019, die Gefahrgut-Verordnung Straße, Schiene, Eisenbahn (GGVSEB) mit Vorschriftenstand 28.08.2023 sowie die RSEB in der Fassung vom 29.August 2023 zum Download und zur Information angeboten.
Nicht falsch informieren lassen
Lassen Sie sich davon weder irritieren, noch falsch informieren: Die vorgenannten Vorschriften sind inzwischen geändert worden. Warum der Bund die Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter aktuell nicht vollständig, nicht aktuell, nicht richtig auf seiner Internet-Präsenz zur Verfügung stellt, soll hier nicht weiter diskutiert werden. Doch Fakt ist: Der Vorschriftenstand ist inzwischen ein anderer, siehe dazu auch die vorherige Meldung im News Blog der Alpha Gefahrgut Consulting.
Besser BAM oder ELWIS
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat als Bundesoberbehörde insofern schneller reagiert, als man über die Webseite der BAM (TES) inzwischen zur aktualisierten Fassung der GGVSEB geleitet wird. Auch über ELWIS (den elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes) gelangt man zur aktuellen GGVSEB. Die neue Richtlinie Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt (RSEB) wird allerdings bisher – soweit das bisher zu recherchieren war – offensichtlich noch auf keiner Webseite des Bundes zum Download zur Verfügung gestellt.
Geschäftstüchtig
Geschäftstüchtig wie die einschlägigen Verlage der gewerblichen Vorschriftentext-Verkäufer sind, kann man die aktuellen Fassungen der Gefahrgut-Vorschriften dort bereits seit einiger Zeit im Handel beziehen. Auch beim Verkehrsblatt-Verlag mit Sitz in Dortmund, dem Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, kann man die vorgenannte Fassung der neuen RSEB bereits seit einiger Zeit gegen Entgelt (und nur als PDF-Fassung) erwerben. Leider stellt das Bundesverkehrsministerium zumindest derzeit diese Vorschriften bzw. Richtlinien zur sicheren Beförderung gefährlicher Güter der Öffentlichkeit insofern nicht vollständig kostenlos (z.B. zum PDF-Download) zur Verfügung. Wikipedia beschäftigt sich übrigens mit der hier skizzierten Situation, man kann das über folgenden Link (Wikipedia/Verkehrsblatt) nachlesen.
Digitalisierung geht anders
Warum es in einem Industrie-Land wie der Bundesrepublik Deutschland verwaltungsseitig nicht ermöglicht werden kann, für die Öffentlichkeit sicherheitsrelevante Vorschriften wie diejenigen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter in angemessen kurzer Zeit kostenlos zum Download bereitzustellen, sei dahingestellt. Die Möglichkeiten der Digitalisierung werden jedoch ganz offensichtlich bis heute noch nicht vollständig ausgeschöpft. Da sollte ein Land wie Deutschland doch eigentlich noch mehr können…
Kostenlose, unverbindliche Information – ohne Gewähr.