IATA-DGR 2026: Erster Nachtrag mit Inkrafttreten

IATA-DGR 2026: Erster Nachtrag mit Inkrafttreten

Veraltet vor Neuerscheinung

Die neuen IATA-DGR treten am 1.1.2026 in Kraft.
Doch schon mit Inkrafttreten ist die neue Vorschrift veraltet. Sie muss vom Käufer und Anwender handschriftlich aktualisiert werden (Buchausgabe).

Erster Nachtrag (Addendum) mit Datum 1.1.2026

Die IATA (International Air Transport Association) hat inzwischen auf ihrer Webseite das erste Addendum / Korrigendum zu den neuen IATA-DGR 2026 veröffentlicht. Die Informationen liegen zum Download in verschiedenen Sprachen , insbesondere Deutsch und Englisch, zum Download bereit. Wir teilen unten den Link zum Download bzw. zur Webseite der IATA.

Die IATA-DGR

Die IATA DGR sind die vom internationalen Verband der Luftverkehrsgesellschaften (IATA) verkündeten Gefahrgut-Vorschriften für den zivilen Luftverkehr (IATA Dangerous Goods Regulations) und sind die zivilrechtlichen Vorschriften für die sichere Beförderung von Gefahrgut im Luftverkehr. Diese international anerkannten Regeln basieren auf den behördlichen ICAO-TI und werden jährlich aktualisiert, um die Einhaltung aktueller Standards und Best Practices zu gewährleisten und decken alle Beförderungsinhalte ab.
Mehr allgemeine Informationen zu IATA-DGR und ICAO-TI.


Kostenlose, unverbindliche Information – ohne Gewähr.
Auswahl bestimmter Inhalte, nur gewichtete Kurzübersicht zur schnellen Orientierung.
Es gelten allein die behördlichen Vorschriften, wie verkündet.


Link:

https://www.iata.org/en/publications/dgr

(Link gültig zum Zeitpunkt der Publikation dieses Beitrages)


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IATA-DGR 2026: Was sich wirklich ändert

IATA-DGR 2026: Was sich wirklich ändert

Das alte Lied?

Die neuen IATA-DGR treten am 1.1.2026 in Kraft.
Doch so neu ist diese 67. Ausgabe gar nicht:
Das weitaus meiste stand bereits in der Vorgänger-Vorschrift, der 66. IATA-DGR 2025 ganz genau so.

Was in 2026 wirklich neu ist

Die IATA (International Air Transport Association) hatte vor einiger Zeit Informationen dazu publiziert, welche wesentlichen Änderungen („significant changes“) bei der Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr ab dem 1.1.2026 zu erwarten seien.
Zwischenzeitlich liegt die 67. IATA-DGR zumindest in der englischsprachigen Originalausgabe vor. Alpha Gefahrgut Consulting ging anhand der englischen Originalausgabe der Frage nach, was denn nun wirklich neu an der 67. Ausgabe der IATA-DGR ist – und ob die Änderungen tatsächlich so „signifikant“ ausfallen, wie von IATA verkündet.
Hören Sie rein und machen Sie sich selbst ein Bild!
Der Podcast Nr. 9 der Alpha Gefahrgut Consulting.

Die IATA-DGR

Die IATA DGR sind die vom internationalen Verband der Luftverkehrsgesellschaften (IATA) verkündeten Gefahrgut-Vorschriften für den zivilen Luftverkehr (IATA Dangerous Goods Regulations) und sind die zivilrechtlichen Vorschriften für die sichere Beförderung von Gefahrgut im Luftverkehr. Diese international anerkannten Regeln basieren auf den behördlichen ICAO-TI und werden jährlich aktualisiert, um die Einhaltung aktueller Standards und Best Practices zu gewährleisten und decken alle Beförderungsinhalte ab.
Mehr allgemeine Informationen zu IATA-DGR und ICAO-TI.

Podcast Nr. 9

Hören Sie dazu auch den Podcast Nr. 9 der Alpha Gefahrgut Consulting:
IATA-DGR 2026: Was sich wirklich ändert.
Wir teilen unten den Link zum Podcast.


Kostenlose, unverbindliche Information – ohne Gewähr.
Auswahl bestimmter Inhalte, nur gewichtete Kurzübersicht zur schnellen Orientierung.
Es gelten allein die behördlichen Vorschriften, wie verkündet.


Link:

Hier geht es zum PodCast auf YouTube und Spotify.

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IATA: Die glorreichen Sieben

IATA. Die glorreichen Sieben

7 IATA-Infos für Reisende mit Lithiumbatterien

IATA startete Info-Aktion für Reisende mit Lithiumbatterien

Immer dabei

Lithiumbatterien finden sich heute fast immer im Reisegepäck, doch nur wenige Reisende sind sich der damit verbundenen Gefahren bewusst. IATA hat deshalb eine Info-Aktion auf den Weg gebracht.
Sieben Regeln sollen die Reisenden beherzigen, um einen sichere Reise per Flugzeug zu gewährleisten.
Und diese sieben Regeln sollen die sichere Mitführung von PED (Portabel Electronic Devices), also elektronischen Geräten wie Mobiltelefone (‚Handys‘), Tablet oder Laptop-PC, Powerbanks und Ersatzbatterien erleichtern.

Die glorreichen Sieben:

    „Leicht“ bleiben:

    Nur Geräte und Batterien einpacken, die auf der Reise wirklich benötigt werden.

    Wachsam sein:

    Wird ein Gerät oder eine Batterie heiß, ist beschädigt oder raucht sogar, dann muss umgehend das Airline-Personal oder Flughafen-Personal informiert werden.

    Batterieleistung beachten:

    Für leistungsstärkere Batterien (insbesondere über 100 Wh (Wattstunden)) muss vor der Reise abgeklärt werden, ob die Airline die Mitnahme erlaubt bzw. genehmigt.

    Geräte an der Person belassen

    Alle (erlaubten) PED (Portabel Electronic Devices), also elektronischen Geräten wie Mobiltelefone (‚Handys‘), Tablet oder Laptop-PC und andere batteriebetriebene Gegenstände sollten im Handgepäck mitgeführt werden, nicht im aufgegebenen Gepäck.

    Gate-Check

    Wird Gepäck beim Check-In aufgegeben (Aufgegebenes Gepäck bzw. checked baggage), sollen zuvor alle Lithiumbatterien und Geräte entnommen worden sein.

    Pole schützen

    Am besten original: Originalverpackungen sind der beste Schutz für Ersatzbatterien und Powerbanks. In jedem Fall müssen alle Batterie-Pole geschützt sein. Wo keine Originalverpackungen mehr zur Verfügung stehen, können Pole mit Klebeband versehen werden, um Kontakt und Kurzschlüsse zu verhindern.

    Abweichungen beachten

    Nicht alle sind gleich: Andere Airlines, andere Regeln. Geltende spezielle Anforderungen und Regeln der im Einzelfall benutzten Fluggesellschaft müssen beachtet werden.

    IATA möchte teilen

    IATA hat insbesondere einen Flyer bzw. Leaflet sowie ein Video produziert, welche die Thematik richtig „rüberbringen“ sollen. Und IATA setzt darauf, dass ihr Material und ihre Informationen von Airlines, Airports und IATA-Partnern verbreitet wird. Das gilt insbesondere für das IATA-Video, das Sie unter dem untenstehenden Link aufrufen können.


    Kostenlose, unverbindliche Information – ohne Gewähr.
    Auswahl bestimmter Inhalte, nur gewichtete Kurzübersicht zur schnellen Orientierung.
    Es gelten allein die behördlichen Vorschriften, wie verkündet.


    Link:

    https://www.iata.org/en/youandiata/travelers/batteries

    (Link gültig zum Zeitpunkt der Publikation dieses Beitrages)


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    IATA-DGR 2026 (67. Ausgabe)

    IATA-DGR 2026 (67. Ausgabe)

    Was in 2026 auf uns zukommt

    Die IATA (International Air Transport Association) hat inzwischen die Informationen publiziert, welche wesentlichen Änderungen wir bei der Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr ab dem 1.1.2026 erwarten dürfen. Zu diesem Stichtag bzw. Zeitpunkt wird die neue, dann 67. Ausgabe der IATA-Gefahrgut-Vorschriften in Kraft treten.
    Ganz unten verlinken wir zur (Publikationen) Webseite der IATA. Zum Zeitpunkt der Produktion dieses Beitrages finden Sie dort ein Video der IATA sowie die weiterführenden Links zu den seitens IATA direkt veröffentlichten Informationen.

    Die IATA-DGR

    Die IATA DGR sind die vom internationalen Verband der Luftverkehrsgesellschaften (IATA) verkündeten Gefahrgut-Vorschriften für den zivilen Luftverkehr (IATA Dangerous Goods Regulations) und sind die zivilrechtlichen Vorschriften für die sichere Beförderung von Gefahrgut im Luftverkehr. Diese international anerkannten Regeln basieren auf den behördlichen ICAO-TI und werden jährlich aktualisiert, um die Einhaltung aktueller Standards und Best Practices zu gewährleisten und decken alle Beförderungsinhalte ab.
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    Podcast Nr.8

    Hören Sie dazu auch den Podcast Nr. 8 der Alpha Gefahrgut Consulting:
    IATA-DGR 2026: ‚Significant changes?‘
    Hier geht es zum PodCast.


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    Link:

    https://www.iata.org/en/publications/dgr

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    Orange Book 24 (2025)

    Orange Book 24 (2025)

    Frisch verlinkt

    Ganz so, wie sich das für frisch gepresste Orangen gehört, hat man bei UN-ECE, der UN-Wirtschaftsorganisation für Europa, die UN-Muster-Vorschrift für die Beförderung gefährlicher Güter, auf der UN-ECE-Webseite zum Download eingestellt. Diese frisch aktualisierte und eingestellte Fassung ist die inzwischen 24. Ausgabe (2025) des Werkes.

    Modellvorschriften

    Die UN-ECE-Modellvorschriften, offiziell die UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter (Modellvorschriften), sind ein weltweit geltender, einheitlicher Rechtsrahmen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter mit allen Verkehrsträgern. Sie enthalten Vorschriften für die Klassifizierung, Auflistung und Handhabung gefährlicher Güter, einschließlich Anforderungen an Verpackung, Markierung, Kennzeichnung, Plakatierung und Dokumentation, mit dem Ziel, Unfälle und Schäden an Menschen, Tieren, Sachwerten und der Umwelt zu verhindern. Die Mustervorschriften werden alle zwei Jahre vom Sachverständigenausschuss der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter aktualisiert und dienen als Grundlage für internationale Transportabkommen und nationale Vorschriften.

    2 Dateien = 1 Ausgabe

    Zwei Dateien (PDF) stehen bei UN-ECE zum Download, die sogenannten „Volume 1“ und „Volume 2“. Beide Dateien können kostenlos heruntergeladen werden. Wir nennen in diesem Beitrag den Link zur Webseite der UN-ECE.

    Keine deutsche Fassung

    Wer deutsch spricht und lesen will, der hat leider Pech. UN-ECE veröffentlicht den Text der UN Modellvorschriften leider nicht in deutscher Sprache. Zum Download stehen lediglich die Weltsprachen Englisch und Französisch.

    Mutter der Gefahrgut-Vorschriften

    Die UN Modellvorschriften sind quasi die Mutter aller Gefahrgut-Vorschriften. Doch anwendbar sind sie auf keinem einzigen Verkehrsträger. Alle Verkehrstraäger-Vorschriften (ADR, RID, ADN, IMDG-Code, ICAO-TI) werden jedoch von den zuständigen Gremien unter Konsultierung der UN-Modellvorschriften erarbeitet. Im Wege der Harmonisierung der Verkehrsträger-Vorschriften ist man dort insbesondere bemüht, den Empfehlungen der UN-Modellvorschriften so weit wie möglich zu folgen.


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    Link:

    https://unece.org/transport/dangerous-goods/un-model-regulations-rev-24

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