Rhein-Mosel-Schiffahrtspolizei-Vorschrift-2025

Rhein-Mosel-Schiffahrtspolizei-Vorschrift-2025

1te VO zur Änderung Rhein-Mosel-Schiffahrtspolizeilicher und weiterer Vorschriften des Binnenschiffahrtsrechts


Unter der sperrigen Überschrift:
»Erste Verordnung zur Änderung Rhein-Mosel-Schiffahrtspolizei-Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschiffahrtsrechts« haben der Bundesminister für Verkehr (Patrick Schnieder) sowie der Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare sicherheit (Carsten Schneider) ebendiese Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden lassen. Die Verkündung trägt das Datum vom 5. August 2025, die Vorschriften treten zu dem jeweils dort genannten Datum in Kraft (1. September bzw. 1. Dezember, wie im Einzelfall zutreffend).
Geändert werden neben der Binnenschiffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO) die Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung sowie die Moselschiffahrtspolizeiverordnung.

Ganz unten verlinken wir die Verkündung im Bundesgesetzblatt.


Kostenlose, unverbindliche Information – ohne Gewähr.
Auswahl bestimmter Inhalte, nur gewichtete Kurzübersicht zur schnellen Orientierung.
Es gelten allein die behördlichen Vorschriften, wie verkündet.


Link:

https://www.recht.bund.de/bgbl/2/2025/216/regelungstext.pdf

(Link gültig zum Zeitpunkt der Publikation dieses Beitrages)


News Blog abonnieren:

Das Abo läuft über einen RSS-Feed.

RSS Feed

Hilfe