EVU Sicherheitsbescheinigung nach ESiV

EVU Sicherheitsbescheinigung nach ESiV

EVU Sicherheitsbescheinigung nach ESiV

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat mit einer neuen Fachmitteilung die vorherige (12 / 2022 vom 13.10.2022) außer Kraft gesetzt. Damit werden die Anforderungen an eine Aktualisierung der Sicherheitsbescheinigungen für Eisenbahn-Verkehrsunternehmen (EVU) nach Eisenbahn-Sicherheitsverordnung (ESiV) aktualisiert.
Diese Fachmitteilung wurde insbesondere aktualisiert, weil EVU zu jeder Zeit sicherzustellen haben, dass die Voraussetzungen, die für die Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung zum Erteilungszeitpunkt gegolten haben, auch nach der Erteilung derselben weiterhin erfüllt werden.

Eine wichtige Klarstellung dabei ist:
Wenn sich die Beteiligung an der Beförderung ändert. muss das EVU hat unverzüglich die Aktualisierung der Sicherheitsbescheinigung beantragen.

Verweis auf ERA

Das EBA nennt in der Fachmitteilung auch einige Beispiele für Änderungen, die eine Aktualisierung einer Sicherheitsbescheinigung erforderlich machen könnten. Gleichzeitig verweist es auf den von der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) herausgegebenen kombinierten Anwendungsleitfaden für die Erteilung einheitlicher Sicherheitsbescheinigungen, der zum kostenlosen Download auf Deutsch bereitgestellt wird.
Wichtige Details zur Antragstellung können die EVU auch dem von der ERA herausgegebenen kombinierten Anwendungsleitfaden für die Erteilung einheitlicher Sicherheitsbescheinigungen entnehmen. Das EBA weist auch ferner darauf hin, dass, sofern eine einheitliche Sicherheitsbescheinigung von der ERA erteilt worden ist, der Umfang und Inhalt eines Antrages mit der ERA abzustimmen sei.

Ganz unten verlinken wir die Verkündung der Fachmitteilung des EBA.


Kostenlose, unverbindliche Information – ohne Gewähr.
Auswahl bestimmter Inhalte, nur gewichtete Kurzübersicht zur schnellen Orientierung.
Es gelten allein die behördlichen Vorschriften, wie verkündet.


Link:

https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Fachmitteilungen/DE/2025/18_2025_Aktualisierung_von_einheitlichen_Sicherheitsbescheinigungen.html

(Link gültig zum Zeitpunkt der Publikation dieses Beitrages)


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