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Gefährliche Güter
sind Stoffe und Gegenstände,
von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für
wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.
Definition von Gefahrgut im Sinne des Gefahrgutbeförderungsgesetzes [GGBefG]
der Bundesrepublik Deutschland
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