Straßenverkehr
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Last Update:
15.Feb. 2010

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Ladungssicherung, Schulungen

Ladungssicherheit

ADR-
Schulungen

Im Straßenverkehr kann Gefahrgut als Stückgut, Schüttgut oder in Tanks und Tankfahrzeugen befördert werden.

Bei der Beförderung von Gefahrgut im Straßenverkehr gelten neben dem Gefahrgutbeförderungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland insbesondere die Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) bzw. die neue Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn(GGVSE), sowie das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR, Accord europeen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route). Darüber hinaus sind weitere Bestimmungen zu beachten.



Bei der Beförderung von Gefahrgütern auf der Straße kommen die unterschiedlichsten Fahrzeuge zum Einsatz. Gefahrgut kann und darf in Pkw, Kleinlastwagen und Lastkraftwagen befördert werden. Abhängig von dem beförderten Gefahrgut kommen dabei offene Fahrzeuge (z.B. Mulden),
                                              bedeckte Fahrzeuge (z.B. sogenanntes
  Hamburger Verdeck bzw. Plane/Spriegel),
  gedeckte Fahrzeuge (z.B. sogenannte
  »Koffer-Fahrzeuge«) oder spezielle
  Tankfahrzeuge (z.B. für Flüssigkeiten und
  Gase) zum Einsatz. Die Beförderung von
  gefährlichen Gütern in Containern oder
  ortsbeweglichen Tanks ist ebenso
  möglich, wie der Einsatz von speziellen
  Gefahrgutfahrzeugen, wie z.B. den sogenannten Batteriefahrzeugen (MEGC, Multi Element Gas Container) für den Transport von gefährlichen Gasen.


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