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Im Straßenverkehr kann Gefahrgut als Stückgut, Schüttgut oder in Tanks und Tankfahrzeugen
befördert werden.
Unsere Unterweisungs-Lehrgänge nach GGVSEB / ADR
sind modular aufgebaut und geben Ihnen die Möglichkeit, zielgerichtet und zeitsparend das vorgeschriebene Beförderungs-Know-how zu erwerben.
Bei der Beförderung von Gefahrgut im Straßenverkehr gelten neben dem
Gefahrgutbeförderungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland insbesondere die Gefahrgutverordnung GGVSEB sowie das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
(ADR, Accord europeen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route). Darüber hinaus sind weitere Bestimmungen zu beachten.
 Bei der Beförderung von Gefahrgütern auf der Straße
kommen die unterschiedlichsten Fahrzeuge zum Einsatz. Gefahrgut kann und darf in Pkw, Kleinlastwagen und Lastkraftwagen befördert werden. Abhängig von dem beförderten Gefahrgut kommen dabei offene Fahrzeuge
(z.B. Mulden), bedeckte Fahrzeuge (z.B. sogenanntes Hamburger Verdeck bzw. Plane und Spriegel), gedeckte Fahrzeuge (z.B. sogenannte »Koffer-Fahrzeuge«) oder spezielle Tankfahrzeuge (z.B. für Flüssigkeiten und
Gase) zum Einsatz. Die Beförderung von gefährlichen Gütern in Containern
oder ortsbeweglichen Tanks ist ebenso möglich, wie der wahlweise
Einsatz von speziellen Gefahrgutfahrzeugen, wie z.B. den sogenannten Batteriefahrzeugen (MEGC, Multi Element Gas Container) für den Transport von gefährlichen Gasen.
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