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Gefahrgut wird per Seeschiff auf allen Weltmeeren in der Trocken- und
Tankschiffahrt transportiert. Dabei kommen die unterschiedlichsten Schiffstypen zum Einsatz: Konventionelle Stückgutfrachter, Vollcontainerschiffe, Lash-Schiffe, Bulk-Carrier, Tankschiffe, Fährschiffe bzw.
Ro/Ro-Schiffe, Gastanker etc.
Auf deutschen Seeschiffahrtsstraßen gilt dabei unter anderem das Gefahrgutbeförderungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Gefahrgutverordnung Seeschiffahrt (GGVSee).
Die Beförderung von gefährlichen Stückgütern - einschließlich containerisiertem Gefahrgut und der Beförderung von Gefahrgut auf
Fährschiffen - unterliegt den Regeln des International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code). Das Memorandum of Understandig (MoU) regelt die Beförderung von gefährlichen Gütern insbesondere im Kurzstrecken-
Seeverkehr auf der Ostsee. Für die Beförderung gefährlicher Güter auf den deutschen Küstengewässern (z.B. nach Norderney, Juist etc.) gelten wiederum eigene Vorschriften.
Daneben gelten die Verkehrsvorschriften der Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO). Fahren Seeschiffe in Binnenreviere ein, z.B. auf dem Rhein oder der Weser, so unterliegen sie den Regelungen des ADN (siehe
Binnenschiffahrt). Ergänzend sind die örtlichen Hafensicherheitsvorschriften ebenso zu beachten wie Lade-, Lösch,- Stau- und Ladungssicherungs- Vorschriften.
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Für die Tankschiffahrt zur See gelten eigene Regelwerke wie insbesondere der
Chemikalien-Tanker-Code (BC-Code), der Internationale Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut (IBC-Code), der Internationale Code für den Bau und die
Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung verflüssigter Gase als Massengut (IGC-Code).
Für seegehende Öltanker gibt es keinen Bau- und Ausrüstungscode, doch die
International Chamber of Shipping (ICS) hat einen Saftey Guide herausgegeben, den International Safety Guide for Oil Tankers and Terminals, (ISGOTT). Für Öltanker gelten Vorschriften aus dem Internationalen
Übereinkommen von 1974 zum Schutze des menschlichen Lebens auf See (International Convention for the Safety of Life at Sea, SOLAS 74) und Bestimmungen des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur
Verhinderung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und das Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen (Maritime Pollution, MARPOL).
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