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Auch im Post- und Expressverkehr kann - abhängig vom Dienstleister und Service - teilweise Gefahrgut versendet werden. Alpha Gefahrgut
Consulting bietet regelmäßig Praxisseminare / Workshops zur Gefahrgutbeförderung im KEP-Dienst (KEP = Kurier, Express, Paket) an.
Kurier- und Expressdienste: Bei der Beförderung im Kurier-, Express-,
Paketdienst (KEP) gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Kurier- und Expressdienstleister wie z.B. DHL, UPS, TNT, FedEx, GdSK, German Parcel, DPD, GEL Express
Logistik, GO! General Overnight, Fastway etc.
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In der Regel wird durch die jeweiligen AGB die Beförderung von gefährlichen
Gütern - insbesondere im Expressverkehr - ausgeschlossen. Einer der Gründe für den vielfachen Beförderungsauschluss liegt darin begründet, dass
insbesondere die schnellen Produkte im internationalen KEP (Kurier-, Express- u. Paketmarkt) vielfach auf der schnellen Luftfracht basieren. Damit unterliegen
automatisch alle diese Gefahrgutsendungen, die in schnellen internationalen Verbindungen auf dem Luftwege befördert werden, den hohen Sicherheitsanforderungen der ICAO-TI / IATA-DGR, insbesondere hinsichtlich
Verpackung, Dokumenation, Handling, Gefahrgut-Annahmekontrollen und Ausbildung des involvierten Personals auf Versender-, Agenten- und Carrierseite. Gerade in den zeitkritischen Verkehren des KEP-Marktes wirken
sich die sicherheitsrelevanten Anforderungen der ICAO-TI bzw. IATA-DGR jedoch oftmals kontraproduktiv auf die extrem verschlankten und auf kürzeste
Durchlaufzeiten getrimmten Arbeitsprozesse aus. Das führt dazu, dass die Expressdienstleister teilweise bewusst auf die Mitnahme von gefährlichen
Gütern verzichten, um ihre aufwändig optimierten Prozesse schlank und die Transitzeiten kurz zu halten. Dennoch können ggfs. auch gefährliche Güter - abhängig vom Dienstleister,
gewählten Service und dem kundenspezifischen Sendungsaufkommen - im internationalen Kurier-, Express- und Paketmarkt versendet werden. Das gilt
insbesondere für Kleinmengen. In aller Regel sind dazu jedoch zuvor spezielle Sondervereinbarungen mit dem Carrier zu treffen.
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Für die großen Paket- und Frachtströme kommen bei einigen der sogenannten
»Integrators«, insbesondere bei Federal Express und United Parcel Service sowie bei TNT und DHL, eigene Frachtflugzeuge zum Einsatz. Das gilt sowohl für die raumgreifenden interkontinentalen Transporte als auch für
innereuropäische Flüge. Die großen Integrators bedienen sich dabei sogenannter Hubs im Rahmen von Hub and Spoke-Verkehren (Nabe-Speiche-Verkehre). FedEx fliegt in Europa hauptsächlich ab Paris, UPS
bedient Köln-Wahn, TNT fliegt auf Lüttich und DHL bevorzugt heute Brüssel (und zukünftig Leipzig) als internationale Drehscheibe. Den Zu- und Ablauf zu
den Zentralumschlagplätzen besorgen sowohl schnelle Trucking-Dienste als auch spezielle Feeder-Dienste im Luftverkehr. Als Feeder wird dabei Fluggerät
der unterschiedlichsten Größen eingesetzt: Von der einmotorigen Cessna über zweimotorige Fokker-Turboprops bis hin zu »ausgewachsenen« Düsenflugzeugen wie z.B. der Boeing 727.
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Vielfach unbemerkt haben die Luftflotten einiger Kurier-, Express- und
Paketdienste mittlerweile eine beachtliche Größe erreicht: Die 1973 gegründete Federal Express (FedEx) ist seit der Übernahme der Frachtfluggesellsellschaft
Flying Tigers die größte Fracht-Airline der Welt. FedEx bedient mit 652 Flugzeugen (Stand: April 2003) weltweit 210 Länder. Die in US-amerikanischem
Besitz befindliche DHL-Airways betreibt ebenfalls eigene Frachtflugzeuge unterschiedlichster Größe. Der 1907 gegründete United Parcel Service (UPS)
kaufte im Jahre 1981 sein erstes Flugzeug. Heute (Stand: April 2002) betreibt der United Parcel Service die elftgrößte Fluglinie der Welt und hat 597
Flugzeuge in Betrieb, davon sind immerhin 253 Maschinen sogenannte “Browntails” i.d. Unternehmensfarben von UPS. Auch DHL bedient sich bereits
seit längerer Zeit einer konzerneigenen Luftflotte. Turbulenzen bleiben dabei manchmal nicht ganz aus: Der mit dem DHL-Aufkauf durch die Deutsche Post
verbundene Streit um die Eigentümerstruktur in den USA ist ein Beispiel dafür. Ein weiteres die jüngsten Aufgeregtheiten um die Gründung einer gemeinsamen
Luftverkehrsgesellschaft zwischen Lufthansa und DHL (Arbeitsname: NewCo), die zukünftig vom neuen Fracht- und KEP-Drehkreuz Leipzig operieren soll.
Doch im weltweiten KEP-Verkehr gibt es nicht nur Rennstrecken: Geringere Sendungsvolumina in aufkommensschwachen Relationen werden von den Express- und Paketdienstleistern auf den regelmäßig verkehrenden
Linienmaschinen der bekannten Airlines verladen. Im Gegenzug nehmen die Maschinen der Integrators durchaus auch “normale” Luftfracht mit, sofern freie Kapazitäten an Bord vorhanden sind.
Gefahrgut-Versender im Kurier-, Express-, Paketmarkt müssen berücksichtigen, dass in Ihrem Werk zwar immer ein Straßenfahrzeug die Sendung abholt, doch
der weitaus größte Teil der Transportstrecke kann tatsächlich im Luftverkehr zurückgelegt werden. Daher gelten bei einem solchen Transport auch für das
Versenderpersonal zwingend die Ausbildungsanforderungen der ICAO-TI / IATA-DGR bzw. in Deutschland ergänzend die Ausbildungsbestimmungen des
Luftfahrt-Bundesamtes (LBA), veröffentlicht in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL).
Postverkehr: Beim Paket-Postversand gefährlicher Güter innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland gelten die Regelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen der Deutschen Post AG (ab dem 1.7.2003 die Regelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen und
Gegenständen der DHL Express). Im innerdeutschen Briefdienst ist der Versand gefährlicher Stoffe und Gegenstände verboten. Im internationalen Postversand, insbesondere per Luftpost, ist der Versand von
Gefahrgut bis auf ganz wenige Ausnahmen ebenfalls verboten. Auch die Verbindungen im innerdeutschen Postdienst basieren oftmals auf Nachtflugverbindungen zwischen den großen deutschen Verkehrsflughäfen.
Dabei dient das internationale Postverteilzentrum der Deutschen Post AG am Flughafen Frankfurt/Main als zentrales Hub.
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E-Logistics und Gefahrgut: Auch die E-Logistic in nationalen oder internationalen B2B/B2C-Geschäften
kennt den Versand gefährlicher Güter, beispielsweise im Kosmetikgeschäft oder im Bau-, Heimwerker-, Fahrzeugzubehör- u. Gartenmarkt. Die in diesen
Versandhandelsbranchen üblicherweise in begrenzten Mengen versendeten gefährlichen Güter umfassen z.B. entzündliche Parfüms, Aftershaves etc., Spraydosen aller Art, Zündhölzer, Feuerzeuge, Grillanzünder, Klebstoffe,
Insektizide u.s.w. Die Aufzählung lässt sich beliebig verlängern. In der E-Logistic gefährlicher Güter ist spezielles Gefahrgut-Know-how - insbesondere im Procurement und Fulfillment - unverzichtbar. Gerade die
KEP-Delivery stellt regelmäßig hohe Anforderungen an Ware und Verpackung, insbesondere der gefährlichen Güter. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen,
dass nicht alle KEP-Dienstleister Gefahrgut akzeptieren bzw. über die behördlichen Gefahrgutvorschriften hinausgehende Restriktionen in Form von AGB bestehen. Alpha Gefahrgut Consulting berät Unternehmen entlang der
Supply Chain bei der Identifizierung (ggfs. Vermeidung) von gefährlichen Gütern sowie der sicheren Beförderung von gefährlichen Gütern. Nach besonderer
vertraglicher Vereinbarung übernimmt Alpha Gefahrgut Consulting in virtuellen Unternehmen die Aufgaben eines externen Gefahrgutbeauftragten oder im
Rahmen einer E-Logistics-Partnership for Dangerous Goods die Planung, Steuerung, Organisation, Kontrolle und Führung der Gefahrgut-Prozesse entlang der Supply Chain. Spezielle Seminarangebote betreffend der Beförderung gefährlicher Güter im Post-und KEP-Dienst runden das Leistungsangebot ab.
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