Binnenschiffahrt
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GEFAHRGUT
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Last Update:
04.Sept. 2010

Ladungssicherung, Schulungen

Ladungssicherheit

ADR-
Schulungen

Gefahrgut wird per Binnenschiff auf Flüssen, Kanälen und Seen transportiert. Dabei können gefährliche Güter sowohl als Bulkladung in der Tankschiffahrt, als auch als Stückgut in der Trockenfahrt befördert werden. Daneben werden auch große Mengen von containerisierter Fracht auf Binnenwasserstraßen - insbesondere auf dem Rhein - befördert.


Reederei-Wimpel deutscher Binnenreedereien im Wind

Auf deutschen Binnenwasserstraßen gilt dabei unter anderem das Gefahrgutbeförderungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Gefahrgutverordnung Binnenschiffahrt (GGVBinSch).

In der Binnenschiffahrt wird Gefahrgut nach den Regeln des ADNR (Accord europeen relatif au transport international de marchandises dangerouses par voie de navigation interieure Rhin) transportiert.

Daneben gelten die einzelnen Verkehrsvorschriften wie die Binnenschifffahrts-
straßenordnung (BinSchStrO), die Rheinschiffahrtspolizeiverodnung (RheinSchPVO), die Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPVO) und die  Donauschiffahrtspolizeiverordnung (DonauSchPVO).

Binnenschiffe mit gefährlicher Ladung - dazu gehören auch leere, nicht entgaste Tankschiffe - führen zur Kennzeichnung ein, zwei oder drei blaue Kegel mit der Spitze nach unten. Nachts sind sie an einem, zwei oder drei blauen Rundumlichtern zu erkennen.


                              
Binnenmotorschiff auf Kanalreise

Binnenschiffe können auch in Seeschiffahrtsstraßen einfahren (z.B. auf den großen deutschen und niederländischen Strömen Elbe, Weser und Rhein) oder sich mit Einschränkungen in der Küstenfahrt bewegen.

Für die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenfähren (zum Übersetzen von mit gefährlichen Gütern beladenen Straßenfahrzeugen über Flüsse) gelten besondere Vorschriften.

Elbfähre quert den Strom

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