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Gefahrgut wird per Binnenschiff auf Flüssen, Kanälen und Seen transportiert. Dabei können gefährliche Güter sowohl als Bulkladung in der Tankschiffahrt,
als auch als Stückgut in der Trockenfahrt befördert werden. Daneben werden auch große Mengen von containerisierter Fracht auf den Binnenwasserstraßen, insbesondere dem Rhein, befördert.
Auf deutschen Binnenwasserstraßen gilt dabei unter anderem das Gefahrgutbeförderungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Gefahrgutverordnung GGVSEB, welche neben anderen Landverkehrsträgern auch
für die Binnenschiffahrt gilt.
In der Binnenschiffahrt wird Gefahrgut nach den Regeln des aktuellen ADN, früher auch des ADNR (Accord europeen relatif au transport international de
marchandises dangerouses par voie de navigation interieure (Rhin)), transportiert.
Daneben gelten die einzelnen
Verkehrsvorschriften wie die Binnenschifffahrts- straßenordnung (BinSchStrO), die Rheinschiffahrtspolizeiverodnung (RheinSchPVO), die Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPVO) und die
Donauschiffahrtspolizeiverordnung (DonauSchPVO).
Binnenschiffe mit gefährlicher Ladung - dazu gehören auch leere, nicht entgaste Tankschiffe - führen zur Kennzeichnung ein,
zwei oder drei blaue Kegel mit der Spitze nach unten. Nachts sind sie an einem, zwei oder drei blauen Rundumlichtern zu erkennen.
Binnenschiffe können auch in Seeschiffahrtsstraßen einfahren (z.B. auf den
großen deutschen und niederländischen Strömen Elbe, Weser und Rhein) oder sich mit Einschränkungen in der Küstenfahrt bewegen.
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Für die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenfähren (zum Übersetzen von mit
gefährlichen Gütern beladenen Straßenfahrzeugen über Flüsse) gelten ergänzend zusätzliche Vorschriften.
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