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»GEFAHRGUT LUFT«:
Die Gefahrgut- Beförderung im Luftverkehr nach den Regeln der ICAO-TI und der IATA-DGR. Vom deutschen Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannte Gefahrgut-Kurse.
Übersicht LBA-anerkannte Trainings

Über das Ausbildungsprogramm: Die Versendung von gefährlichen Gütern im Luftverkehr ist eine
sicherheitsrelevante und anspruchsvolle Tätigkeit. Jeder Versender von Gefahrgut im Luftverkehr benötigt gemäß NfL II-36/05 (Nachrichten für Luftfahrer, Bekanntmachung des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) als zuständige
Aufsichtsbehörde im Luftverkehr), sowie nach den weltweit geltenden ICAO-Schulungsanforderungen, grundlegend gefordert durch §27 LuftVG i.V.m. §78 LuftVZO und nach JAR-OPS 1/3.1220 (Joint Aviation Requirements -
Operations, 1 und 3 dt.) entsprechend den Regeln der ICAO-TI (International Civil Aviation Organisation - Technical Instructions for the safe transportation
of dangerous goods) bzw. der IATA-DGR (International Air Transport Association - Dangerous Goods Regulation) ausgebildetes und geprüftes Personal. Das betrifft insbesondere die Unternehmen der sogenannten
verladenden Wirtschaft, welche Absender dieser gefährlichen Güter sind. Auch am Luftfrachtgeschäft beteiligte Spediteure und Logistiker müssen gemäß ICAO-TI / IATA-DGR ausgebildet sein.
Die Schulungsprogramme und Referenten müssen vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannt sein. Die zuständigen Überwachungsbehörden (bundesweit das Luftfahrt-Bundesamt
als deutsche Bundesoberbehörde, im Bundesland Nordrhein-Westfalen die Ämter für Arbeitsschutz) kontrollieren im Rahmen ihrer Tätigkeit auch die Einhaltung dieser Vorschriften.
Wo liegen die Vorteile für den Teilnehmer?
- Sie verfügen über vorschriftenkonform geprüftes Personal, welches nachweislich über die geforderten Qualifikationen verfügt, um
gefährliche Güter nach den Bestimmungen der IATA Dangerous Goods Regulations (IATA-DGR) bzw. der ICAO Technical Instructions (ICAO-TI) per Luftfracht versenden zu dürfen.
- Qualitativ hochwertige Gefahrgut-Logistik verschafft Ihnen Wettbewerbsvorteile. Im Luftverkehr sind die Kontrollen streng und die
Zurückweisungsqoute (Nichtverladung von Sendungen) an den deutschen Flughäfen ist beträchtlich. Gut ausgebildetes Personal stellt sicher, dass Ihre Luftfrachtsendungen nicht nur pünktlich den
Flughafen, sondern tatsächlich auch den Abflug und Ihre Kunden erreichen.
- Vermeidung von Bußgeldverfahren und Sanktionen. Diese drohen, wenn Versendungen durch nicht hinreichend ausgebildetes Personal
vorgenommen werden. Achtung! Verstöße gegen die Vorschriften der ICAO-TI (bzw. der IATA-DGR) können gemäß Luftverkehrsgesetz den Tatbestand einer Straftat (!) erfüllen.
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Zielgruppen:
Öffentliche Trainings: Personalkategorien (PK) 1, 2 und 3.
Alle anderen Personalkategorien als Inhouse-Trainings.
Personalkategorien (PK) 1, 2 und 3 gemäß ICAO-TI und IATA-DGR, d.h.: Versender und Verpacker sowie Agenten des Versenders, Personal von
Agenturen, sowie Personal von Speditionen, Logistikdienstleistern und Luftverkehrsgesellschaften, die als Versender handeln oder Gefahrgut als Comat/Dienstgut bereitstellen und am Luftverkehr beteiligte
Spediteure.
Damit spricht das Seminar eine breite Zielgruppe - zum Beispiel in folgenden Unternehmen - an:
- Unternehmen aus Industrie und Handel bzw. Forschung und Entwicklung, die gefährliche Güter im Luftverkehr befördern lassen (also der
”klassische” Verlader oder Absender)
- Verpackungsunternehmen, die Güter für den Luftfrachtversand packen
- Speditionen und Logistikdienstleister, die als Versender und/oder Verpacker handeln
- Spediteure, die am Luftfrachtversand beteiligt sind
- Fluggesellschaften, die selbst als ”Absender” handeln, wenn sie ”eigenes” Gefahrgut (z.B. als Gefahrgut klassifizierte
Flugzeugersatzteile) zur Beförderung aufgeben
Aus den o.g. Unternehmen sind insbesondere die Logistik- bzw.
Verkehrsbereiche sowie die für die Verpackung zuständigen Stellen angesprochen. Zum Beispiel:
- Versandleiter bzw. Mitarbeiter in Versandabteilungen bei Industrie und Handel, Forschung und Entwicklung
- Mitarbeiter in Industrie, Handel, Forschung etc.,
die für die Verpackung von Luftfrachtsendungen zuständig /
verantwortlich sind bzw verpacken und/oder versenden
- Mitarbeiter in Speditionen oder Logistikunternehmen, welche die Verpacker- oder Versenderverantwortung (inkl. Unterzeichnung der
Versendererklärung (Shippers Declaration) übernehmen
- Mitarbeiter bei Verpackungsfirmen, die Güter für den Luftfrachtversand verpacken
- Mitarbeiter von Fluggesellschaften, die als Versender handeln
- Mitarbeiter in Speditionen, die am Luftfrachtversand beteiligt sind
Schulungsinhalte:
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtliche Grundlagen Ausbildungs-Lehrplan Beförderungsverbote Pflichten von Versendern/Agenten/Luftverkehrsgesellschaften Klassifizierung von Gefahrgütern Kriterien für Verpackungsgruppen
Mehrfachgefahren Gefahrgut in freigestellten Mengen Gefahrgut in begrenzten Mengen Abweichungen der Staaten und Fluggesellschaften Verpackungsvorschriften / Spezifikationen Umverpackungen
Zusammenpackung und Q-Wert Markierung und Kennzeichnung Versendererklärung und Luftfrachtbrief Abfertigung, Verladung, Entladung Informationspflichten Notfallverfahren Unfälle, Zwischenfälle
Schulungsablauf:
Nach dem »Warming up« erhalten alle Teilnehmer eines ICAO-TI-Kurses ihr
persönliches Handout zum Seminar (Seminarunterlage, DIN A4). Dieses von Alpha Gefahrgut Consulting erstellte Handout dient neben der aktuellen Vorschrift der IATA-DGR (deutsch oder englisch nach Wahl des einzelnen
Teilnehmers) als Kursunterlage bzw. Seminarunterlage. Vorträge des Trainers, Fragen und Antworten sowie Übungen bestimmen den Seminarablauf. Musterverpackungen, Verpackungsmittel, Dokumente,
Markierungen und Kennzeichnungen etc. stehen zur Verdeutlichung zur Verfügung. Seitens Alpha Gefahrgut Consulting vorbereitete Übungsbögen und Fallstudien,
die während des Trainings - teilweise in Gruppenarbeit - zu bearbeiten sind, bereiten die Teilnehmer zielsicher auf die LBA-Prüfung am Ende der Veranstaltung vor.
Alle Teilnehmer dieses Zertifikatslehrganges zur Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr haben hinreichend Gelegenheit, Fragen zum Verständnis der Vorschriften zu stellen und eigene betriebliche Belange anzusprechen.
Der letzte Tag, an dem neben dem neu vermittelten Stoff auch die vorherigen Inhalte noch einmal kurz wiederholt werden, endet mit dem Abschlusstest.
Während des Tests dürfen die Trainees ihre Exemplare der IATA-DGR, ihr persönliches Handout, ihre persönlichen Aufzeichnungen und ihren Taschen- rechner benutzen.
Direkt nach der Prüfung und nach Auswertung der Prüfungsbögen können im Erfolgsfall die LBA-anerkannten Zertifikate ausgehändigt werden.
Diese Zertifikate dienen als Qualifikationsnachweise für die Aufsichtsbehörde.
Rechtliche Grundlagen:
Insbesondere NfL II-36/05, ICAO-Schulungsanforderungen, §27 LuftVG i.V.m. §78 LuftVZO, JAR-OPS 1/3.
Die von Alpha Gefahrgut Consulting angebotenen Lehrgänge sind vom Luftfahrt-Bundesamt als der zuständigen Überwachungsbehörde für den Gefahrgutversand im Luftverkehr anerkannt.
Anforderungen der ICAO-TI und der IATA-DGR:
Alle Alpha Gefahrgut-Zertifikatslehrgänge für die Beförderung gefährlicher
Güter im Luftverkehr basieren auf einem Ausbildungsplan und erfüllen mindestens die inhaltlichen Anforderungen an einen Ausbildungsplan gemäß ICAO-TI und IATA-DGR.
Inhouse-Seminare und »offene« Seminare:
Alpha Gefahrgut Consulting bietet seine Trainings zur Gefahrgutbeförderung im
Luftverkehr sowohl als »Inhouse-Seminare« im Betrieb des Auftraggebers, als auch als sogenannte »offene Seminare« (die allen Interessierten
offenstehen), an. Für ein speziell auf Ihre betrieblichen Gesichtspunkte abgestelltes Inhouse-Training fordern Sie bitte ein enstprechendes Angebot an.
Darüber hinaus bieten wir öffentliche Gefahrgut-Trainings für die PK 1,2 (Versender, Verpacker) an und bieten zu regelmäßigen Terminen “öffentliche” Zertifikatsprüfungen für Spediteure der PK 3 an.
Bemerkungen: Synonyme: Vielfach werden die vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Zertifikatslehrgänge für die
Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr auch als “DGR-Kurs” bzw. “DGR-Seminar”, “IATA-DGR-Kurs” bzw. “IATA-DGR-Seminar”, “ICAO-Kurs” bzw. “ICAO-Seminar”, oder auch
als “Gefahrgutkurs Luftverkehr” oder als “Gefahrgutseminar Luftverkehr” bezeichnet. Die korrekte offzielle Benennung dieser behördlich anerkannten Gefahrgut-Trainings für den
Luftverkehr lautet bei der ICAO (International Civil Aviation Organisation): »ICAO Course 126: Safe Transportation of Dangerous Goods by Air«. (Official Abbreviation: MGT DNG AIR).
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