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Last Update:
26.Apr.2012

Ladungssicherung, Schulungen

Ladungssicherheit

DGR-Ausbildungsplan

DGR-Ausbildungsplan der Alpha Gefahrgut Consulting (hier: PK 1,2,3):

Die zwingend geltenden behördlichen Gefahrgutvorschriften der ICAO-TI und die auf den behördlichen ICAO-TI basierenden, lediglich privatwirtschaftlich durch die Fluggesellschaften der  IATA erarbeiteten Gefahrgutvorschriften (sogenannte »IATA-DGR«) definieren identische Mindestanforderungen an einen Ausbildungslehrplan für die Beförderung gefährlicher Güter im kommerziellen Luftverkehr. Die ICAO-TI nennen die Anforderungen in einem »table: Content of training courses«, die IATA-DGR in Tabellen 1.5.A und 1.5.B (siehe dort).

Alle Gefahrgutseminare (Zertifikatskurse) für den Luftverkehr der Alpha Gefahrgut Consulting sind von der zuständigen nationalen Überwachungsbehörde, dem deutschen Luftfahrt-Bundesamt, anerkannt und erfüllen mindestens die in den ICAO-TI und den IATA-DGR geforderten Ausbildungsinhalte.

                                                                                                            

ALPHA GEFAHRGUT CONSULTING:
Ausbildungsbereiche im Lufttransport
gefährlicher Güter nach ICAO-TI / IATA-DGR

VERSENDER
(PK 1)

VERPACKER
(PK 2)

SPEDITEURE
(PK 3)

Gefahrgutdefinition und Sicherheitsphilosophie

X

X

X

Beschränkungen und Begrenzungen bei der Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr

X

 

X

Anforderungen an Gefahrgutversender

X

 

X

Klassifizierung gefährlicher Güter

X

X

X

Gefahrgutverzeichnis / Gefahrgutliste

X

X

X

Verpackungsanforderungen, allgemein

X

X

X

Verpackungsvorschriften im Luftverkehr

X

X

X

Markierung und Kennzeichnung von Verpackungen, Packstücken, Umverpackungen etc

X

X

X

Versendererklärung (Shipper’s Declaration),
Luftfrachtbrief (Airwaybill) und andere Transportdokumente im Luftverkehr

X

 

X

Annahmekontrollen gefährlicher Güter mittels standardisierter und zugelassener Checklisten

 

 

 

Identifikation undeklarierter gefährlicher Güter

X

X

X

Lagerung und Verladung von gefährlichen Gütern sowie Beschränkungen bei Be- und Verladung

 

 

 

Information des Flugzeugführers

 

 

 

Bestimmungen und Beschränkungen für gefährliche Güter im Fluggepäck von Passagieren und Besatzungsmitgliedern

X

X

X

Notfallverfahren (Emergency Response)

X

X

X

Ausbildungsbereiche im Lufttransport
gefährlicher Güter nach ICAO-TI / IATA-DGR

VERSENDER
(PK1)

VERPACKER
(PK2)

SPEDITEURE
(PK3)





















 

 

 

 

 


Bemerkungen zur oben abgebildeten Tabelle:
Sowohl in den ICAO-TI als auch in den IATA-DGR werden die Personalkategorien numeriert und die Ausbildungsinhalte in ähnlichen Tabellen wie oben wiedergegeben. Nach ICAO-TI und IATA-DGR werden jeweils folgende Personalkategorien (PK) unterschieden:

PK 1:
Versender
und Agenten des Versenders
(eingeschlossen ist Personal von Luftverkehrsgesellschaften, welches als Versender handelt sowie Personal von Luftverkehrsgesellschaften, welches Gefahrgut als Dienstgut bereitstellt)

PK 2:
Verpacker

PK 3:
Speditionspersonal
, dass an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt ist.

PK 4:
Speditionspersonal, dass an der Beförderung von nicht gefährlichen Gütern beteiligt ist.
(Der Schulungsumfang ist Bestandteil/Teilmenge von PK 3 - s.o.).

PK 5:
Speditionspersonal, dass an Lagerung, Umschlag und Verladung von Gütern beteiligt ist.
(Der Schulungsumfang ist Bestandteil/Teilmenge von PK 3 - s.o.).

PK 6:
Personal von Luftverkehrsgesellschaften und Agenten die im Auftrag von Luftverkehrsgesellschaften arbeiten, die mit der Annahme von Gefahrgutsendungen betraut sind.

PK 7:
Personal von Luftverkehrsgesellschaften und Agenten die im Auftrag von Luftverkehrsgesellschaften arbeiten, die mit der Annahme von anderen als Gefahrgutsendungen betraut sind.

PK 8:
Personal von Luftverkehrsgesellschaften und Agenten die im Auftrag von Luftverkehrsgesellschaften arbeiten, die mit der Frachtabfertigung, Lagerung und Beladung von Fracht und Gepäck beschäftigt sind.

PK 9:
Personal der Passagierabfertigung.

PK 10:
Piloten / Cockpitpersonal und Beladungsplaner.

PK 11:
Anderes Flugpersonal als Cockpitpersonal (Flugbegleiter).

PK 12:
Sicherheitskontroll-Personal, welches mit der Überprüfung von Passagieren und deren Gepäck beschäftigt ist.


Anmerkungen:
Der Ausbildungsumfang der einzelnen Personalkategorien kann und darf - abhängig von der tatsächlichen gefahrgutrechtlichen Verantwortung einer Person - abweichen, sofern die Mindestanforderungen der ICAO-TI / IATA-DGR eingehalten werden. So kann es im Einzelfall sinnvoll sein, dass z.B. ein Verpacker (PK 2) auch in solchen Bereichen ausgebildet wird, die originär den Versender (PK 1) betreffen.